1362/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Khol

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Verhinderung des Fahndungserfolges durch den Innenminister

 

Der chiffrierte Text des sogenannten Bombenhirns wurde von Experten des

Verteidigungsministeriums bereits am Freitag, den 4. Oktober 1996 entziffert.

Zwischen Innen- und Verteidigungsministerium wurde daraufhin vereinbart, die

Öffentlichkeit von diesem Erfolg im Kampf gegen die Briefbombenattentäter

nicht zu informieren, um diese in Sicherheit zu wiegen und einen möglichen

Fahndungserfolg nicht zu gefährden.

 

Am Dienstag, dem 8. Oktober 1996 verkündete sodann Innenminister Einem

höchstpersönlich im ORF, daß es gelungen sei, den chiffrierten Teil des Briefes zu

entziffern und den Code des Bombenattentäters zu knacken. Die einzige ErkIärung

für diese Handlungsweise des Innenministers kann nur darin bestehen, daß dieser

aus wahltaktischen Gründen vor der Wiener- und der EU-Wahl am 13. Oktober

mit einem Erfolg in der Öffentlichkeit punkten wollte und dabei in Kauf nahm,

einen möglichen Fahndungserfolg der Polizei durch seine Vorgangsweise zu

vereiteln. Damit handelte Innenminister Einem genauso unverantwortlich wie sein

Vorgänger Bundesminister Löschnak, der vor zwei Jahren, ebenso wenige Tage

vor einer Nationalratswahl, der Öffentlichkeit mitgeteilt hatte, daß die Exekutive

knapp daran sei, den Bombenattentäter zu fassen.

 

Angesichts dieser unverständlichen Vorgangsweise des Innenministers, dessen

Hauptinteresse es ja sein müßte, die Arbeit seiner Exekutive zu unterstützen und

nicht zu behindern, stellen die unterfertigten Abgeordenten an den Bundesminister

für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1. Wieso haben Sie entgegen der ursprünglichen Absprache zwischen Ihrem

Ressort und dem Verteidigungsministerium der Öffentlichkeit

bekanntgegeben, daß es gelungen sei, den Code des Bombenattentäters zu

knacken?

 

2. Wieso war das Argument, das Knacken des Codes geheim zu halten, um

dem Bombenattentäter leichter ermitteln zu können, zwischen Freitag, dem

4. Oktober 1996 und Dienstag, dem 8. Oktober 1996 richtig, nach diesem

Zeitpunkt aber anscheinend nicht mehr?

 

 

 

3. Haben Sie mit dieser wahltaktischen Vorgangsweise einen möglichen

 

Fahndungserfolg der Exekutive vereitelt?

 

 

4. Wie sehen Sie nunmehr aufgrund Ihres unverständlichen Verhaltens die

 

Erfolgschancen der Exekutive, den Bombenattentäter dingfest zu machen?