1395/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Schweitzer , Dr. Partik- .Pable

an den Herrn Bundesminister für I nneres

betreffend F reilassung eines Schubhäftlings

 

 

Am 7. September 1996 war der ,,Neuen Kronen Zeitung" und der ,,KIeinen

Zeitung" zu entnehmen, daß der aIgerische Terrorist Abdelkar Karim H. nach

mehrmaIigen Abschiebungsversuchen am FIughafen Wien-Schwechat entIassen

wurde.

Abdelkar Karim H. drohe in seiner Heimat angebIich wegen Terrorismus eine

lebenslange Haft. Am 5. ApriI wurde er in Oberösterreich verhaftet, da er ein

AufenthaItsverbot für Österreich hatte.

Bereits zweimaI wurde versucht, den SchubhäftIing in seine Heimat

abzuschieben, was aber beide MaIe erfoIglos verIief.

Beim dritten Versuch am 20. August soIIte er neuerlich mit der AUA nach AIgier

ausgeflogen werden. Da der Terrorist im FIugzeug zu randalieren begann,

weigerte sich der Kapitän der AUA-Maschine, diesen ,,FIuggast" zu befördern.

Also verließen die Fahnder mit ihren Häftling wieder das FIugzeug und Iießen

den Häfling auf Weisung frei.

Der SchubhäftIing, dem in seiner Heimat Iebenslange Haft wegen Terrorismus

droht, der von der Linzer PoIizei aIs hochgefährIich eingestuft wird (in den Akten

stand ,,Achtung: GefährIiche Person ! oder Achtung ! FIuchtgefahr! ) und über den

in Österreich ein AufenthaItsverbot verhängt wurde, wurde einfach an einer

HaItesteIIe am FIughafen Schwechat vöIIig mitteIIos freigeIassen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten steIIen daher an den Bundesminister für lnneres

foIgende

 

 

Anfrage

 

 

1) Sind Sie über diesen Vorfall informiert?

Entsprechen die oben geschiIderten Angaben den Tatsachen?

 

2) Stimmt es, daß drei erfolglose Abschiebungsversuche von AbdeIkar Karim

H. stattfanden?

 

3) Ist es richtig, daß Abdelkar Karim H. nach dem mißlungenen dritten

Abschiebungsversuch einfach am Flughafen Wien-Schwechat freigelassen

wurde, obwohl er von der Linzer Polizei als hochgefährlich bezeichnet

wird?

 

4) Wenn ja, wie können Sie es im Sinne der Sicherheit der österreichischen

BevöIkerung verantworten, daß ein mitteIIoser hochgefährlicher Terrorist

in Österreich frei herumläuft, der zudem keine AufenthaItsgenehmigung

und keine BIeibe hat?

 

5) WievieI Beamte waren insgesamt mit den Abschiebungsversuchen

von AbdeIkar Karim H. beauftragt?

 

6) Wie hoch waren die Gesamtkosten für aIIe drei Abschiebungsversuche?

 

7) lst die oben geschiIderte Vorgangsweise, d. h. eine unverzügIiche

FreiIassung bei NichterfoIgen der Abschiebung nach 6-monatiger

Schubhaft übIich?

 

8) Gibt es ähnIich geIagerte Fälle, in denen die Abschiebung aus

irgendweIchen Umständen nicht geIang und die HäftIinge daraufhin

freigeIassen wurden?

 

9) Von wem stammt die Weisung, AbdeIkar Karim H. unverzügIich in die

Freiheit zu entIassen, nachdem der dritte Abschiebungsversuch

fehIschIagen war?

 

10) WievieIe Ausländer wurden 1994. 1995 und bis dato nach AbIauf der

6-monatigen Schubhaft in ÖsterreicIi wieder freigelassen?

 

11) Gibt es eine zahIenmäßige Erfassung oder Schätzung, wievieIe sich davon

noch in Österreich befinden?