1395/J
der Abgeordneten Mag. Schweitzer , Dr. Partik- .Pable
an den Herrn Bundesminister für I nneres
betreffend F reilassung eines Schubhäftlings
Am 7. September 1996 war der ,,Neuen Kronen Zeitung" und der ,,KIeinen
Zeitung" zu entnehmen, daß der aIgerische Terrorist Abdelkar Karim H. nach
mehrmaIigen Abschiebungsversuchen am FIughafen Wien-Schwechat entIassen
wurde.
Abdelkar Karim H. drohe in seiner Heimat angebIich wegen Terrorismus eine
lebenslange Haft. Am 5. ApriI wurde er in Oberösterreich verhaftet, da er ein
AufenthaItsverbot für Österreich hatte.
Bereits zweimaI wurde versucht, den SchubhäftIing in seine Heimat
abzuschieben, was aber beide MaIe erfoIglos verIief.
Beim dritten Versuch am 20. August soIIte er neuerlich mit der AUA nach AIgier
ausgeflogen werden. Da der Terrorist im FIugzeug zu randalieren begann,
weigerte sich der Kapitän der AUA-Maschine, diesen ,,FIuggast" zu befördern.
Also verließen die Fahnder mit ihren Häftling wieder das FIugzeug und Iießen
den Häfling auf Weisung frei.
Der SchubhäftIing, dem in seiner Heimat Iebenslange Haft wegen Terrorismus
droht, der von der Linzer PoIizei aIs hochgefährIich eingestuft wird (in den Akten
stand ,,Achtung: GefährIiche Person ! oder Achtung ! FIuchtgefahr! ) und über den
in Österreich ein AufenthaItsverbot verhängt wurde, wurde einfach an einer
HaItesteIIe am FIughafen Schwechat vöIIig mitteIIos freigeIassen.
Die unterfertigten Abgeordneten steIIen daher an den Bundesminister für lnneres
foIgende
Anfrage
1) Sind Sie über diesen Vorfall informiert?
Entsprechen die oben geschiIderten Angaben den Tatsachen?
2) Stimmt es, daß drei erfolglose Abschiebungsversuche von AbdeIkar Karim
H. stattfanden?
3) Ist es richtig, daß Abdelkar Karim H. nach dem mißlungenen dritten
Abschiebungsversuch einfach am Flughafen Wien-Schwechat freigelassen
wurde, obwohl er von der Linzer Polizei als hochgefährlich bezeichnet
wird?
4) Wenn ja, wie können Sie es im Sinne der Sicherheit der österreichischen
BevöIkerung verantworten, daß ein mitteIIoser hochgefährlicher Terrorist
in Österreich frei herumläuft, der zudem keine AufenthaItsgenehmigung
und keine BIeibe hat?
5) WievieI Beamte waren insgesamt mit den Abschiebungsversuchen
von AbdeIkar Karim H. beauftragt?
6) Wie hoch waren die Gesamtkosten für aIIe drei Abschiebungsversuche?
7) lst die oben geschiIderte Vorgangsweise, d. h. eine unverzügIiche
FreiIassung bei NichterfoIgen der Abschiebung nach 6-monatiger
Schubhaft übIich?
8) Gibt es ähnIich geIagerte Fälle, in denen die Abschiebung aus
irgendweIchen Umständen nicht geIang und die HäftIinge daraufhin
freigeIassen wurden?
9) Von wem stammt die Weisung, AbdeIkar Karim H. unverzügIich in die
Freiheit zu entIassen, nachdem der dritte Abschiebungsversuch
fehIschIagen war?
10) WievieIe Ausländer wurden 1994. 1995 und bis dato nach AbIauf der
6-monatigen Schubhaft in ÖsterreicIi wieder freigelassen?
11) Gibt es eine zahIenmäßige Erfassung oder Schätzung, wievieIe sich davon
noch in Österreich befinden?