1396/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Rosenstingl, Dr. Ofner und Kollegen

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend: Verfahrensstand im Fall Dr.Pösel, DI Hanreich, Mag. Klima

 

Liechtensteins Frächter haben aufgrund der dortigen Rechtslage eine Reihe von

Wettbewerbsvorteilen gegenüber den österreichischen. Darüberhinaus besteht der Verdacht,

daß ihnen von östereichischer Seite noch zusätzliche Vorteile in Gestalt ungerechtfertigter

Ausnahmen von den Bestimmungen des Güterverkehrsgesetzes eingeräumt werden.

 

Die einzige Möglichkeit einer Ausnahme von diesen wäre eine Ausnahme im Sinne des §7

Güterbeförderungsgesetz, die aber nicht existiert. Es stellt sich daher die Frage, warum die

laufenden Verstöße dann geduldet werden.

 

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang vor allem, daß sich die österreichischen

Finanzbehörden, zuständig für die Fragen der Verzollung derartiger Transporte, auf eine

Auskunft von Frau Dr. Pösel, im Verkehrsministerium für die Materie zuständig, berufen, aus

der hervorgeht, daß alle diese Transporte - trotz der erwähnten Problematik - rechtens seien.

Diese Auskunft erteilte Dr.Pösel in völliger Verkennung der Rechtslage. Dem Vernehmen nach

wurden aufgrund dieser Auskunft sogar bereits laufende Zollverfahren wieder eingestellt.

 

Es kann doch wohl nicht angehen, daß führende Beamte des Verkehrsministeriums mit

Deckung des Ministers durch halb- oder unwahre Auskünfte über die bestehende Rechtslage

gegenüber in- und ausländischen Behörden die Wettbewerbssituation für heimische

Wirtschaftstreibende massiv verschlechtern!

 

Einige von dieser Benachteiligung betroffene Frächter brachten daher in dieser Angelegenheit

am 7.7.1995 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch ein, die den

Verdacht enthält, daß hier schuldhaftes Verhalten des damaligen Verkehrsministers Mag. Klima

und seiner Mitarbeiter Dipl.-Ing. Hanreich sowie Dr. Pösel vorliegt.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Hern Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage :

 

1 . Welche konkreten Ermittlungsschritte sind aufgrund der am 7. Juli 1995 durch einige

betroffene Frächter bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch eingebrachten Sachverhalts-

bekanntgabe wegen der vermutlich rechtswidrigen Ausnahme liechtensteinischer Frächter

von Bestimmungen des Güterverkehrsgesetzes bisher gesetzt worden?

 

2. Welche Personen werden nach dem derzeitigen Ermittlungsstand verdächtigt und welche

Delikte werden ihnen jeweils vorgeworfen ?

 

3. Wann ist jeweils mit der Einleitung einer Voruntersuchung bzw. einer Anklageschrift zu

rechnen?

 

4. Wie lauten die bisher in dieser Strafsache (in der Sachverhaltsbekanntgabe wird unter

anderen Bundesminister Mag. Viktor Klima verdächtigt) von der Staatsanwaltschaft bzw.

der Oberstaatsanwaltschaft erstatteten Berichte jeweils im Wortlaut?

 

5. Welche Stellungnahmen bzw. Weisungen wurden bisher in dieser Angelegenheit vom

Bundesministerium für Justiz bzw. der Oberstaatsanwaltschaft erteilt (bitte ebenfalls im

Wortlaut)?