1398/J
der Abgeordneten Mag. Stadler, Rosenstingl und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
betreffend: ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile für liechtensteiner Frächter
Liechtensteins Frächter haben aufgrund der dortigen Rechtslage eine Reihe von
Wettbewerbsvorteilen gegenüber den österreichischen. Darüberhinaus besteht der Verdacht,
daß ihnen von österreichischer Seite noch zusätzliche Vorteile in Gestalt ungerechtfertigter
Ausnahmen von den Bestimmungen des Güterverkehrsgesetzes eingeräumt werden.
Die einzige Möglichkeit einer Ausnahme von diesen wäre eine Ausnahme im Sinne des §7
Güterbeförderungsgesetz, die aber nicht existiert. Es stellt sich daher die Frage, warum die
laufenden Verstöße dann geduldet werden.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang vor allem, daß sich die österreichischen
Finanzbehörden, zuständig für die Fragen der Verzollung derartiger Transporte, auf eine
Auskunft von Frau Dr. Pösel, im Verkehrsministerium für die Materie zuständig, berufen, aus
der hervorgeht, daß alle diese Transporte - trotz der erwähnten Problematik - rechtens seien.
Diese Auskunft erteilte Dr.Pösel in völliger Verkennung der Rechtslage. Dem Vernehmen nach
wurden aufgrund dieser Auskunft sogar bereits laufende Zollverfahren wieder eingestellt.
Wegen dieses Verhaltens wurde vom Rechtsvertreter einer ganzen Reihe von vorarlberger
Frächtern bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch am 7.7.1995 Strafanzeige gegen Dr.Pösel, Dipl.-
Ing. Hanreich und Mag. Klima eingebracht.
Es kann doch wohl nicht angehen, daß führende Beamte des Verkehrsministeriums mit
Deckung des Ministers durch halb- oder unwahre Auskünfte über die bestehende Rechtslage
gegenüber in- und ausländischen Behörden die Wettbewerbssituation für heimische
Wirtschaftstreibende massiv verschlechtern!
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst nachstehende
Anfrage :
1. Ist Ihnen bekannt, daß liechtensteinische Frächter seit geraumer Zeit auftreten, als wären sie
den östereichischen Frächtern hinsichtlich Konzessions-, CEMT- und Zollbestimmungen
gleichgestellt?
2. Halten Sie es verkehrs- und wirtschaftspolitisch für tragbar, diesen Zustand zu dulden,
zumal die Liechtensteiner in mehrerlei Hinsicht (.Umweltauflagen, Steuerecht,...) gegenüber
den unmittelbar benachbarten Vorarlbergern bevorzugt sind?
3. Haben Sie für liechtensteinische Frächter eine Ausnahme im Sinne des §7
Güterbeförderungsgesetz erlassen?
4. Wenn ja, wie begründen sie das diesfalls vorgeschriebene österreichische Interesse?
5. Wenn nein, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen diese Transporte?
6. Warum wird es den liechtensteinischen Frächtern - entgegen den einschlägigen CEMT-
Bestimmungen - nicht verwehrt. Drittlandtransporte ohne Berührung ihres Staatsgebietes
durchzuführen?
7. Wie beurteilen Sie die Tatsache. daß das Verkehrsministerium über Frau Dr. Pösel auf
Anfrage der österreichischen Finanzbehörde mitgeteilt hat, daß die fraglichen Vorgänge
rechtens seien, womit sich auch die ansonsten auftretenden zollrechtlichen Probleme - zu
ungunsten der österreichischen Steuerzahler - erledigen.
8. Mit welcher genauen Begründung und Legitimation erfolgte diese Auskunft?
9. Ist Ihnen bewußt, daß diese Auskunft zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die
vorarlberger Frächter führte?
10.Welche Konsequenzen werden Sie aus dieser folgenschweren rechtswidrigen Handlung
Ihrer Mitarbeiterin Dr. Pösel ziehen?
11.Wurde diese rechtswidrige Auskunft von Ihrem zuständigen Vorgänger als
Verkehrsminister gedeckt; wenn ja, in welcher Form erfolgte diese Deckung?
12.In welcher Form werden die Betroffenen für die erlittenen Nachteile entschädigt?
13.Sind Sie bereit, unverzüglich dafür zu sorgen, daß die ungerechtfertigte Bevorzugung der
liechtensteinischen Frächter in Hinkunft unterbunden wird, wenn nein. warum nicht?