1419/J

 

 

 

der Abgeordneten Rosenstingl, Böhacker und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

 

betreffend: Lenkerberechtigung für Mopeds im grenzüberschreitenden Verkehr

 

Seit einiger Zeit bestehen für Mopedlenker der Grenzregion gegenüber Tschechien erhebliche

Probleme, da im Gegensatz zu früher das Lenken von Mopeds durch Österreicher in

Tschechien ohne Führerschein nicht mehr zulässig ist.

 

Grund dafür ist ein Vorbehalt der früheren Tschechoslowakei gegenüber dem Abkommen von

Wien über den Straßenverkehr, der die Gleichstellung von Mopeds mit Motorrädern ermöglicht

und eine entsprechende Gleichstellungserklärung, die nun seit einigen Jahren exekutiert wird,

was zu den erwähnten Problemen führt.

 

Tatsächlich ist der betroffene Personenkreis alleine aufgrund des typischen Aktionsradius dieser

Fahrzeuge relativ klein. Gerade deshalb ist es aber unverständlich, daß hier plötzlich so streng

vorgegangen wird, zumal die Verwendung dieser Fahrzeuge im kleinen Grenzverkehr bestimmt

kein Sicherheitsrisiko auf tschechischen Straßen bedeuten würde.

 

Besonders ärgerlich ist diese Angelegenheit auch deshalb, weil eben das zugrundeliegende

Übereinkommen über den Straßenverkehr, das hier zur Diskriminierung österreichischer

Mopedlenker führt, stets als Grund für fehlende Restriktionen hinsichtlich des

Schadstoffausstoßes von Fahrzeugen aus den östlichen Nachbarländern angegeben wurde: man

könne hier nicht einseitig agieren, hieß es stets aus dem Verkehrsministerium, ohne im

Gegenzug Nachteile für die Österreicher zu verursachen: Nun haben wir - bzw. unsere

Mopedlenker - die Nachteile, ohne die Umweltsünder abhalten zu können!

 

Es stellt sich daher die Frage, welche Initiativen die Bundesregierung in dieser Angelegenheit

ergriffen hat bzw. ergreifen wird, um diese Ungerechtigkeit abzustellen, wobei sich im Grunde

zwei Möglichkeiten anbieten: die Tschechen durch Überzeugung oder Druck dazu zu bewegen,

österreichischen Mopedlenkern die Benützung tschechischer Straßen zu gestatten oder

österreichischen Mopedlenkern Bescheinigungen auszustellen, die von unseren Nachbarländern

anerkannt werden (die bestehende Berechtigungskarte gilt nicht).

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst nachstehende

 

Anfrage :

 

1. Seit wann Ist Ihnen (bzw. ihrem Haus) bekannt, daß österreichische Mopedlenker in

Tschechien nicht mehr ohne Motorradführerschein fahren dürfen?

 

2. War dieTatsache, daß die Tschechoslowakei seinerzeit den fraglichen VorbehaIt zum

Wiener Übereinkommen samt der Erklärung, Mopeds Motorrädern gleichzustellen

abgegeben hat, in Ihrem Ministerium bis zu einem Anlaßfall unbekannt?

 

3. Wie war es möglich, daß Ihr Haus in dieser Frage falsche Rechtsauskunfte erteilte?

 

4. Können Sie ausschließen, daß weitere ähnliche Rechtsfallen für österreichische Lenker

existieren, von denen nicht einmal das Verkehrsministerium weiß?

 

5. Ist Ihnen bekannt, warum die fragliche Bestimmung offenbar jahrelang nicht exekutiert

wurde und diese Praxis plötzlich geändert wurde?

6. Was haben Sie konkret unternommen, um österreichischen Mopedlenkern Fahrten in das

benachbarte Tschechien wieder zu ermöglichen ?

 

7. Haben Sie in dieser Angelegenheit das Außenministerium befaßt, wenn ja, mit weIchem

Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

 

8. Welche Aktivitäten werden Sie entwickeIn, um Tschechien zu einer Beendigung dieser

Diskriminierung der Österreicher zu bewegen ?

 

9. Halten Sie es im Hinblick auf diese einseitige Diskriminierung österreicnischer Mopedlenker

durch eine Ausnahme vom Abkommen von Wien über den Straßenverkehr weiterhin für

richtig, umgekehrt von einseitigen Maßnahmen gegen die umweltbelastenden Ost-KFZ im

Hinblick auf die Gegenseitigkeit Abstand zu nehmen. wie dies stets auf entsprechende

Initiativen der Freiheitlichen argumentiert wurde; wenn ja. wie begründen Sie dies?

 

10.Welche Möglichkeiten sehen sie österreichischerseits, dieses Problem (etwa durch

Schaffung einer geeigneten Führerscheinkategorie im Zuge des neuen Führerscheingesetzes)

zu lösen und beabsichtigen sie dies zu tun?