1429/J

 

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Einberufung von Ing. Peter ZWIAUER

 

 

Schon 1980 leistete Ing. Peter Zwiauer seinen Grundwehrdienst, durfte aber schon nach

zwei Monaten abrüsten. Der Grund: Sein Dienstgeber, die Post, brauchte ihn dringend und

er wurde wie viele seiner Kollegen aus öffentlichem Interesse befreit. Das Thema Heer

schien für ihn damit erledigt. Mitnichten. Im Hebrst 1994 erhielt Zwiauer Bescheid, daß die

Befreiung aufgehoben wird. In der gleichen Woche stellte er noch einen Zivildienstantrag.

Kurz danach erhielt er aus heiterem Himmel - kurioserweise gleich zwei -

Einberufungsbefehle. Nach einem GewissenswandeI, wäre er auch bereit gewesen 11

Monate Zivildienst zu leisten. Doch zu spät: er hätte seinen Zivildienstantrag spätestens ein

Monat nach AbschIuß des Stellungsverfahrens einbringen müssen. Das war vor mehr als 15

Jahren.

 

"Ich will nur gleichbehandelt werden" , sagte Zwiauer und ging gegen die Negativbescheide

des Innenministeriums bis zum Verfassungsgerichtshof, der seine Beschwerde ebenfalls

ablehnte. Für 31 .Jänner 1996 erhieIt er einen Einberufungsbefehl nach ZwöIfaxing, dem er

nicht Folge Ieistete. "Warum darf ich keine Gewissensgründe haben?'' Jetzt hat Zwiauer

ein Strafverfahren wegen Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehles am Hals. Wird er zu

einer Freiheitsstrafe verurteilt, so wird ihn amnesty internationaI als Gewissensgefangenen

adoptieren, da Peter Zwiauer aufgrund des Fristendschungels im Zugang zum Zivildienst,

nie die Möglichkeit hatte seinen Gewissenswandel geltend zu machen. Auch nach dem in

Diskussion befindlichen Beamtenentwurf zu einer ZivildienstgesetzesnoveIle 1996 wäre Ing.

Zwiauer nicht zivildienstantragsberechtigt. Am 7.Mai 1996 erhielt Zwiauer BefehI zum

Dienstantritt, dem er auch nicht Folge leistete.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Ist Ihnen bewußt, daß Her Ing. Zwiauer sein ZiviIdienstverfahren bis zum

Verfassungs- bzw. dem VerwaItungsgerichtshof geführt hat, dort jedoch letztlich

wegen Fristversäumnis vom Zivildienst ausgeschlossen wurde?

 

2) Ing. Peter Zwiauer hat für 20.05.1996 einen EinberufungsbefehI zum Panzerbat.9 in

Zwölfaxing. Ist dieser EB aufrecht oder wurde Ing. Zwiauer inzwischen bereits aus

dem Wehrdienst entIassen?

 

3) FalIs er noch nicht entIassen wurde, wann wird dies geschehen?

 

4) Wird Her Ing. Zwiauer neuerlich einen Einberufungsbefehl zugestellt bekommen?

 

5) Wie hoch muß aus Ihrer Sicht die Freiheitsstrafe sein, die Her Zwiauer für seine

wiederholte Gewissensverweigerung ausfaßt, bevor er endgültig aus dem Wehrdienst

entlassen wird?

 

6) Ist Ihnen bekannt, daß Her Peter Zwiauer im Falle der Verhängung einer

Freiheitsstrafe sofort von amnesty international als Gewissensgefangener adoptiert

werden würde?

 

7) Sind Sie bereit, vor dem Hintergrund der angeführten Fakten, Hern Ing. Zwiauer aus

militärischen Interessen aus dem Wehrdienst zu entlassen?

 

8) Wieviele Postbeamte wurden in Folge der Aufhebung ihrer Befreiung zu welchem

Zeitpunkt zum Heer rekrutiert?

 

9) Wieviele Postbeamte werden in Zukunft im Falle der Aufhebung ihrer Befreiung noch

rekrutiert werden?

 

10) Wieviele ÖBB-Bedienstete wurden zu welchem Zeitpunkt, nachdem sie bereits vom

Wehrdienst befreit gewesen waren, zu weIchem Zeitpunkt, letztlich doch zum

Präsenzdienst einberufen?

 

11) Wieviele ÖBB-Bedienstete werden in Zukunft, nachdem deren Befreiung aufgehoben

worden sein wird, noch rekrutiert werden?

12) Treten Sie dafür ein, daß die ZiviIdienstgesetzesnoveIle derart ausfällt, daß auch Herr

Ing. Zwiauer eine ZiviIdiensterklärung einbringen kann?