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der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Einberufung von Ing. Peter ZWIAUER
Schon 1980 leistete Ing. Peter Zwiauer seinen Grundwehrdienst, durfte aber schon nach
zwei Monaten abrüsten. Der Grund: Sein Dienstgeber, die Post, brauchte ihn dringend und
er wurde wie viele seiner Kollegen aus öffentlichem Interesse befreit. Das Thema Heer
schien für ihn damit erledigt. Mitnichten. Im Hebrst 1994 erhielt Zwiauer Bescheid, daß die
Befreiung aufgehoben wird. In der gleichen Woche stellte er noch einen Zivildienstantrag.
Kurz danach erhielt er aus heiterem Himmel - kurioserweise gleich zwei -
Einberufungsbefehle. Nach einem GewissenswandeI, wäre er auch bereit gewesen 11
Monate Zivildienst zu leisten. Doch zu spät: er hätte seinen Zivildienstantrag spätestens ein
Monat nach AbschIuß des Stellungsverfahrens einbringen müssen. Das war vor mehr als 15
Jahren.
"Ich will nur gleichbehandelt werden" , sagte Zwiauer und ging gegen die Negativbescheide
des Innenministeriums bis zum Verfassungsgerichtshof, der seine Beschwerde ebenfalls
ablehnte. Für 31 .Jänner 1996 erhieIt er einen Einberufungsbefehl nach ZwöIfaxing, dem er
nicht Folge Ieistete. "Warum darf ich keine Gewissensgründe haben?'' Jetzt hat Zwiauer
ein Strafverfahren wegen Nichtbefolgung eines Einberufungsbefehles am Hals. Wird er zu
einer Freiheitsstrafe verurteilt, so wird ihn amnesty internationaI als Gewissensgefangenen
adoptieren, da Peter Zwiauer aufgrund des Fristendschungels im Zugang zum Zivildienst,
nie die Möglichkeit hatte seinen Gewissenswandel geltend zu machen. Auch nach dem in
Diskussion befindlichen Beamtenentwurf zu einer ZivildienstgesetzesnoveIle 1996 wäre Ing.
Zwiauer nicht zivildienstantragsberechtigt. Am 7.Mai 1996 erhielt Zwiauer BefehI zum
Dienstantritt, dem er auch nicht Folge leistete.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen bewußt, daß Her Ing. Zwiauer sein ZiviIdienstverfahren bis zum
Verfassungs- bzw. dem VerwaItungsgerichtshof geführt hat, dort jedoch letztlich
wegen Fristversäumnis vom Zivildienst ausgeschlossen wurde?
2) Ing. Peter Zwiauer hat für 20.05.1996 einen EinberufungsbefehI zum Panzerbat.9 in
Zwölfaxing. Ist dieser EB aufrecht oder wurde Ing. Zwiauer inzwischen bereits aus
dem Wehrdienst entIassen?
3) FalIs er noch nicht entIassen wurde, wann wird dies geschehen?
4) Wird Her Ing. Zwiauer neuerlich einen Einberufungsbefehl zugestellt bekommen?
5) Wie hoch muß aus Ihrer Sicht die Freiheitsstrafe sein, die Her Zwiauer für seine
wiederholte Gewissensverweigerung ausfaßt, bevor er endgültig aus dem Wehrdienst
entlassen wird?
6) Ist Ihnen bekannt, daß Her Peter Zwiauer im Falle der Verhängung einer
Freiheitsstrafe sofort von amnesty international als Gewissensgefangener adoptiert
werden würde?
7) Sind Sie bereit, vor dem Hintergrund der angeführten Fakten, Hern Ing. Zwiauer aus
militärischen Interessen aus dem Wehrdienst zu entlassen?
8) Wieviele Postbeamte wurden in Folge der Aufhebung ihrer Befreiung zu welchem
Zeitpunkt zum Heer rekrutiert?
9) Wieviele Postbeamte werden in Zukunft im Falle der Aufhebung ihrer Befreiung noch
rekrutiert werden?
10) Wieviele ÖBB-Bedienstete wurden zu welchem Zeitpunkt, nachdem sie bereits vom
Wehrdienst befreit gewesen waren, zu weIchem Zeitpunkt, letztlich doch zum
Präsenzdienst einberufen?
11) Wieviele ÖBB-Bedienstete werden in Zukunft, nachdem deren Befreiung aufgehoben
worden sein wird, noch rekrutiert werden?
12) Treten Sie dafür ein, daß die ZiviIdienstgesetzesnoveIle derart ausfällt, daß auch Herr
Ing. Zwiauer eine ZiviIdiensterklärung einbringen kann?