1434/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier, Mag. Gisela Wurm

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend fehlende Ratifizierung des Lugano-Abkommens durch zwei EU-Mitgliedsstaaten

und fehlende harmonisierte Zustellregelungen für Zivilverfahren

 

Mit dem ,,Lugano-Abkommen" sollte em einheitlicher europäischer Rechtsraum (über die EU

hinaus) für die gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und

Handelssachen geschaffen werden.

 

Belgien und Griechenland haben aber das ,,Lugano-Abkommen" - das in Österreich seit

1.September 1996 in Kraft ist - noch nicht ratifiziert. Damit kann es bei Rechtsbeziehungen

mit diesen Ländern zu einem Rechtsschutzdefiizit kommen.

 

Zum Beispiel: Importiert Island (EFTA) aus Japan PKW-Reifen und exportiert ein

isländischer Exporteur diese nach Belgien, von dort exportiert dieser die PKW-Reifen weiter

nach Östereich, dann hätte ein durch ein unsicheres Produkt geschädigtes Östereich keine

Möglichkeit, den inländischen Importeur in Anspruch zu nehmen und aufgrund des

Umstandes, daß Belgien das ,,Lugano-Abkommen" noch nicht ratifiziert hat, auch keine

Möglichkeit, in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes seine Ansprüche im Inland

durchzusetzen und zu vollstrecken. Der/die östereichische Geschädigte müßte daher

entweder in Belgien, Island oder Japan klagen: Eine untragbare Situation.

 

Das ,,Lugano-Abkommen" hat zwar für die meisten europäischen Staaten zwar die

mternationale Zuständigkeits-, Anerkennungs- und Vollstreckungsproblematik gelöst, nicht

jedoch die offene Problematik hinsichtlich der Zustellung von Schriftsätzen in Zivilverfahren.

Solange nicht auch in diesem Bereich die Vorschriften europaweit entsprechend harmonisiert

werden, werden grenzüberschreitende Klagen - auch mit einem Gerichtsstand in Österreich -

für VerbraucherInnen nach wie vor ein großes Problem darstellen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

nachstehende

Anfrage:

 

1. Ist die o.a. beispielhafte Darstellung richtig ? Wenn ja, was werden Sie zur

Reduzierung dieses beschriebenen Rechtsschutzdefizites wegen fehlender

Ratifizierung unternehmen ?

 

2. Welche Maßnahmen werden Sie unternehmen, damit Belgien das ,,Lugano-

Abkommen" ratifiziert ?

 

3. Welche Maßnahmen werden Sie unternehmen, damit Griechenland das ,,Lugano-

Abkommen" ratifiziert ?

 

4. Welche Maßnahmen werden Sie unternehmen, damit auch die ,,Reformstaaten" -

insbesondere die Nachbarländer Österreichs - diesem Abkommen beitreten ?

 

5. Sehen Sie die fehlende Harmonisierung der Zustellregelungen für Schriftsätze in

Zivilverfahren ebenfalls als Problem, das allen Bestrebungen des gemeinsamen

Marktes und damit auch dem Rechtsschutzbedürfnis der Bevölkerung in den

einzelnen Mitgliedsstaaten entgegenwirkt ?

 

6. Wenn nein, warum nicht ?

 

7. Welche Maßnahmen sind seitens des Justizministeriums geplant, um dieses -

europaweit bestehende - Defizit hinsichtlich harmonisierter Zustellregelungen für

Schriftsätze in Zivilverfahren abzubauen ?

 

8. Hat sich das Justizministerium bereits dafür eingesetzt, daß höchst unterschiedlich

und europaweit nicht abgestimmten - Zustellvorschriften der Mitgliedsstaaten für

Schriftsätze in Zivilverfahren harmonisiert werden ?

 

9. Wenn ja, in welcher Form ?