1509/J
der Abgeordneten Mag. Peter
und Partnerlnnen
an den Bundesminister für lnneres
betreffend Stimmabgabe im Ausland
Das Bundesministerium für lnneres hat anläßlich der Wahl zum Europaparlament
am 13.10.1996 ein Merkblatt herausgegeben, die über die Stimmabgabe im
Ausland informieren soll. Dies wird auch auf neun Seiten getan. Nicht erklärt wird
darin, ob die Wahlkuverts, welche vor Zeugen am Wahltag ausgefüllt und
verschlossen wurden, auch zu einem späteren Zeitpunkt und an einem anderen Ort,
gegebenenfalls auch aus Österreich, an die Landeswahlbehörde gesandt werden
können. Diese Frage stellt sich vor allem deshalb, weil zahlreiche
Wochenendausflügler am Wahlsonntag im Ausland weilen, dort aber naturgemäß
kein geöffnetes Postamt vorfinden um die Wahlkuverts noch am Wahltag aufgeben
zu können und daher diese am darauffolgenden Werktag in Österreich zur Post
bringen.
Aus der angeführten Begründung stellen die unterzeichneten Abgeordneten
folgende
Anfrage
1 . Ist lhnen die in der Begründung angeführte Problematik bekannt und wieso wird
auf diesen Fall im Merkblatt des lnnenministeriums nicht bezug genommen?
2. Was ist mit WahIkarten passiert, die im Ausland vor Zeugen ausgefüllt wurden,
jedoch in Österreich nach dem Wahltag zur Post gebracht wurden, auch wenn
sie innerhalb der vorgesehenen 8 Tage die Landeswahlbehörde erreichten?
3. Wieviele solcher Wahlkarten sind bei den Europawahlen am 13. Oktober dieses
Jahres bei den einzeInen Landeswahlbehörden eingelangt?
4. Wie wurden diese behandelt?
5. Werden Sie für zukünftige Wahlgänge in den Merkblättern lhres Ministeriums auf
solche Fälle bezug nehmen?