1509/J

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Peter

und Partnerlnnen

an den Bundesminister für lnneres

betreffend Stimmabgabe im Ausland

 

 

Das Bundesministerium für lnneres hat anläßlich der Wahl zum Europaparlament

am 13.10.1996 ein Merkblatt herausgegeben, die über die Stimmabgabe im

Ausland informieren soll. Dies wird auch auf neun Seiten getan. Nicht erklärt wird

darin, ob die Wahlkuverts, welche vor Zeugen am Wahltag ausgefüllt und

verschlossen wurden, auch zu einem späteren Zeitpunkt und an einem anderen Ort,

gegebenenfalls auch aus Österreich, an die Landeswahlbehörde gesandt werden

können. Diese Frage stellt sich vor allem deshalb, weil zahlreiche

Wochenendausflügler am Wahlsonntag im Ausland weilen, dort aber naturgemäß

kein geöffnetes Postamt vorfinden um die Wahlkuverts noch am Wahltag aufgeben

zu können und daher diese am darauffolgenden Werktag in Österreich zur Post

bringen.

 

Aus der angeführten Begründung stellen die unterzeichneten Abgeordneten

folgende

 

Anfrage

 

1 . Ist lhnen die in der Begründung angeführte Problematik bekannt und wieso wird

auf diesen Fall im Merkblatt des lnnenministeriums nicht bezug genommen?

 

2. Was ist mit WahIkarten passiert, die im Ausland vor Zeugen ausgefüllt wurden,

jedoch in Österreich nach dem Wahltag zur Post gebracht wurden, auch wenn

sie innerhalb der vorgesehenen 8 Tage die Landeswahlbehörde erreichten?

 

3. Wieviele solcher Wahlkarten sind bei den Europawahlen am 13. Oktober dieses

Jahres bei den einzeInen Landeswahlbehörden eingelangt?

 

4. Wie wurden diese behandelt?

 

5. Werden Sie für zukünftige Wahlgänge in den Merkblättern lhres Ministeriums auf

solche Fälle bezug nehmen?