1518/J
der Abgeordneten Ing. Nußbaumer
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend gepIanter Eintritt Österreichs in die dritte Stufe der Wirtschafts- und
Währungsunion am 01.01.1999
Der Europä.ische Rat hat sich im Dezember 1995 in Madrid nicht nur über den
Namen einer zukünftigen einheitlichen Währung geeinigt, sondern auch seinen
WilIen dokumentiert, sowohI am Projekt der Europäischen Währungsunion fest-
, als auch die im Vertragswerk von Maastricht vorgegebenen TauschtabelIen auf
dem Weg zu diesem ZieI unbedingt einzuhaIten.
Demnach soII die dritte Stufe der WWU am 1. Jänner 1999 reaIisiert werden.
Die Wechselkurse zwischen den teiI nehmenden Währungen sind unwiderruflich
zu fixieren, und die EZB soII an der Spitze des Europäischen Systems der
Zentralbanken (ESZB) die geIdpoIitische Verantwortung von den nationalen
Notenbanken übernehmen. Die gemeinsame Währung, der Euro, soll nach dem
derzeit geltenden FahrpIan ab 2002 als aIleiniges ZahlungsmitteI eingeführt
werden.
Die ErhaItung dieses strikten Kurses wird nun beinahe täglich sowohl von
Vertretern der EU-Kommission als auch von SpitzenpoIitikern der EU-
Mitgliedsstaaten beschworen, obwohI angesichts der dramatisch hohen
ArbeitsIosigkeit (EU-weit sind rd. 18 MilIionen Menschen arbeitsIos),
angesichts des hohen KonsoIidierungsbedarfs der Budgets und vor dem
Hintergrund einer abgebremsten Konjunktur die Skepsis und Kritik am Fahrplan
zur Währungsunion ständig zunehmen.
Der Bevölkerung wird immer bewußter, daß durch die drastischen budgetären
Maßnahmen (Stichwort: Belastungspakete) und den strikten Sparkurs der
öffentlichen Hand mit dem Ziel, die fiskalischen Konvergenzkriterien innerhalb
von zwei Jahren auf Biegen und Brechen zu erfüllen, die ohnehin hohe
ArbeitsIosigkeit in Österreich weiter zunehmen wird. Diese Befürchtung wird
nicht nur von heimischen Wirtschaftsforschern, sondern auch durch die
Prognosen der EU-Kommission bestätigt. Aufgerüttelt durch diese alarmierende
Entwicklung am Arbeitsmarkt werden Maßnahmen zur Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit zwar vielfach angekündigt, doch mangels finanziellen
Spielraums seitens des Staates, weiI erhöhte Budgetdefizite ja "Maastricht-
schädlich" sind, ist eine konkrete Umsetzung arbeitsmarkt- und sozialpolitisch
notwendiger Initiativen nahezu unmöglich.
Weiters stand und steht die Frage der StabiIität einer zukünftigen europäischen
Währung im Mittelpunkt der Debatte um die gemeinsame Währung.
Die WährungspoIitik der Oesterreichischen NationaIbank ist seit vielen Jahren
mit ErfoIg um größtmögIiche StabiIität des Schillings bemüht. Gemeinsam mit
Deutschland und einigen wenigen anderen Staaten bildet Österreich einen
HartwährungsbIock innerhaIb der Europäischen Union.
Die überwiegende Zahl der MitgIiedsstaaten der Europäischen Union hat jedoch
bisher keine derartige WährungspoI itik verfolgt, sondern wesentIich höhere
Inflationsraten toIeriert und damit den stetigen VerfaII ihrer Währungen
begünstigt. Es ist daher zu befürchten, daß diese Tendenzen auch im Rahmen
der gemeinsamen Währung durchschIagen und zu zusätzlichen BeIastungen der
bisherigen HartwährungsIänder führen könnten.
Entgegen aIlen offizieIIen ErkIäru nge n, wonach die zukünftige gemeinsame
europäische Währung mindestens so stabil wie der österreichische Schilling
sein soll, ist daher eine geme insame Weichwährung Euro nicht auszuschließen.
AlIe diese Bedenken erzeugen ernste ZweifeI an der Sinnhaftigkeit der
Einführung des Euro zum vorgesehenen Zeitpunkt. Unabdingbar ist jedenfalls
die eindeutige Klärung der StabiIitätsfrage, die auch mit dem Kreis der die
gemeinsame Währung einführenden Teilnehmerstaaten zusammenhängt, sowie
eine umfassende Information der Bürger über alIe Aspekte der gemeinsamen
Währung. Darüber hinaus darf der österreichische SchiIIing nur mit
Zustimmung der Österreicherinnen und Österreicher, die im Rahmen einer
VoIksabstimmung zum Ausdruck gebracht wird, durch eine gemeinsame
europäische Währung abgeIöst werden.
Da der Termin für die beabsichtigte Einführung der gemeinsamen Währung
immer näher rückt, hingegen die Zahl der offenen Fragen und fehlenden
Antworten stetig zunehmen, steIlen die unterfertigen Abgeordneten an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
A N F R A G E
I) Themenbereich Konvergenzkriterien:
1) Inwieweit erfüllt Österreich im Jahre 1996 aufgrund der vorIiegenden Daten
die Konvergenzkriterien?
2) Welche Konvergenzkriterien werden nach Ihrer Ansicht von Österreich im
Jahre 1997 inwieweit erreicht?
Welche Konvergenzkriterien werden im Jahre 1997 nicht erreicht?
3) Wird der österreichische Vertreter im Rat dafür eintreten, die
Konvergenzkriterien durch eine poIitische Entscheidung weiter auszulegen, um
mehreren Mitgliedsstaaten (im Moment erreicht nur Luxemburg die Kriterien)
die TeiInahme am EURO zu ermögIichen?
Wenn ja, welche Kriterien können aus Ihrer Sicht um wieviel aufgeweicht
werden?
4) Welche Kriterien sind aus lhrer Sicht unbedingt in weIcher Höhe
einzuhaIten?
5) Welche Konvergenzkriterien können nach Ihrer Ansicht ohne
Beeinträchtigung der Wirtschafts- und Währungsunion um wieviel verändert
werden?
6) WeIche Auswirkungen sind auf die österreichische Wirtschaft zu erwarten,
wenn Österreich die vorgeschriebenen Konvergenzkriterien nicht erreicht und
damit nicht von Beginn an an der 3. Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion
teilnehmen kann?
7) Österreichs Schuldenstand wird von der Kommission als historisch hoch
bezeichnet und wird Iaut EU-Prognose 1997 weiter auf 72,2% steigen.
Gleichzeitig haben Sie wiederholt erklärt, daß kein weiteres Sparpaket
notwendig sei.
WeIche konketen Maßnahmen sind erforderlich, um im Jahre 1997 eine
rückläufige Gesamtverschuldung einzuleiten?
(Bitte um Aufzählung der einzelner Maßnahmen mit geschätzten
Größenordnungen.)
8) Wie wollen Sie den von der EU als historisch hoch bezeichneten
Schuldenstand sonst abbauen?
9) Deutschland erfüllt zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Konvergenzkriterien.
Halten Sie es für realistisch, daß eine gemeinsame Währung ohne Deutschland
eingeführt werden kann?
Wenn ja, wie verhält sich Österreich, wenn Deutschland nicht, aber Österreich
Teilnehmerland sein könnte?
10) Gibt es seitens der Bundesregierung bzw. seitens ihres Ressorts über Vor-
und Nachteile einer einheitIichen Währung für Österreich Berechnungen oder
Studien?
Wenn ja, welche und was besagen diese konkret für die verschiedenen
VoIkswirtschaftssubjekte (Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen,
Arbeitnehmer, Konsumenten)?
Wenn nein, warum nicht und kann Österreich dann ohne Bedenken in die dritte
Stufe der WWU eintreten?
11)Treten Sie vor Einführung des Euro in Österreich für eine österreichische
VoIksabstimmung in dieser Frage ein?
Wenn nein, warum nicht?
12) Treten Sie für die Aufnahme der Beschäftigung aIs zusätzliches
Konvergenzkriterium ein?
Wenn j a, warum und welchen Einfluß hätte dies auf die Erreichung der
Konvergenzkriterien?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
II) StabiIitätspakt. Sparpaket:
13) Der zukünftige Präsident der EZB, Herr Wim Duisenberg, hat hat bei einer
Anhörung im Europäischen ParIament vor dem Ausschuss für Wirtschafts-,
Währungs- und IndustriepoIitik am 30.10.1996 in BrüsseI erklärt, daß seiner
Meinung nach der ErfoIg der WWU ,,zuerst und vor aIlem durch die StabiIität
der von ihr geschaffenen Währung bestimmt wird".
Das setzt einen Stabilitätspakt voraus. Die Verhandlungen zum StabiIitätspakt
sind noch nicht abgeschlossen. Der von der Kommission vorgeschlagene
Stabilitätspakt werde laut Wim Duisenberg sicherIich noch geändert.
Welche Haltung nehmen Sie zur Frage des Stabilitätspaktes ein und warum
können Sie ohne noch die endgültigen Kriterien des Stabilitätspakts zu kennen
davon sprechen, daß es kein weiters Sparpaket geben werde?
14) Wenn aber die österreichische Bundesregierung ein weiteres Sparpaket
ausschließt, muß sie klare VorstelIungen über den Inhalt des Stabilitätspakts
haben:
Wird der Stabilitätspakt eine Verschärfung der Konvergenzkriterien bewirken?
15) Wie stellen Sie sich den Stabilitätspakt vor?
16) Was wird die EinhaItung eines solchen Stabilitätspakts kosten und weIche
budgetäre Vorsorge pro Jahr und in weIcher Höhe ist für die Einhaltung des
Stabilitätspakts zu treffen?
17) WeIche Auswirkung werden die Verpflichtungen aus dem StabiIitätspakt
für die gepIanten Einsparungen im österreichischen Budget haben?
18) Am 11.11.1996 woIIte der deutsche Bundesfinanzminister im ECOFIN-Rat
den Begriff ,,schwerer wirtschaftlicher Abschwung" per definitionem bei einem
Minuswachstum von 1,5% fixieren.
Hat Österreich diesen VorschIag zu diesem Zeitpunkt unterstützt?
19) Wie ist Ihre diesbezügliche Aussage: ,,Hier wird es auch in Zukunft
poIitischer Vernunft bedürfen" (Die Presse vom 12. 11.1996) zu verstehen?
20) Was erwarten Sie vom Euro?
Glauben Sie, daß ohne konkreten StabiIitätspakt der Euro seinen Wert erhalten
kann und welche Maßnahmen schIagen Sie vor, wenn ein Teilnehmerland so
schlechte wirtschaftliche Daten aufweist, daß es gezwungen wäre, wäre es im
Besitz einer eigenen Währung, abzuwerten?
III) Europäische ZentraIbank:
21) Der für die an der dritten Stufe der WWU teilnehmenden Staaten geItende
Stabilitätspakt soIl garantieren, daß von diesen Ländern auch nach 1999 eine
auf Dauer tragbare HaushaItspolitik fortgeführt wird, dessen Ziel weiterhin die
ErsteIlung von Budgets bIeibt, die ,,möglichst ausgewogen" sind.
Welche Rechte müssen, um das Funktionieren der WWU zu garantieren,
abgegeben werden, und weIchen Einfluß wird das auf die noch in Österreich
verbliebenen Möglichkeiten einer Geldpolitik haben?
22) Welche Haltung nimmt Österreich zur Anpassung der Prioritäten in Bezug
auf geldpolitische Maßnahmen der Europäsichen Zentralbank ein?
23) Wird Österreich der Europäischen Zentralbank ein Initiativrecht zugestehen
oder befürwortet es die Ansicht der Bank von England, die eine Ersatzformel
befürwortet, die auf Inflationszielen beruht?
24) Wird es notwendig sein, eine europäische zentrale Regierung für die
Haushalts-, Wirtschafts- und Währungspolitik gegenüber der zukünftigen
Zentralbank zu installieren, um eine akkordierte HaushaItspolitik einer zentralen
Geldpolitik gegenüberzustellen?
Wenn nein, warum nicht?
25) Wie sollen nationale Alleingänge verhindert werden?
26) Auf Initiative DeutschaInds wird die Einführung von GeIdbußen diskutiert.
Wenn keine Geldbußen instaIliert werden, weIche Mittel könnten nach Ihrer
Ansicht in gleicher Weise eingesetzt werden?
27) Welche Rechte hat der Vertreter Österreichs im künftigen Gouverneursrat
der künftigen Europäischen ZentraIbank?
Ist er entscheidungsbevoIImächtigt oder weisungsgebunden?
Wenn er entscheidungsbevoIImächtigt ist, welche Aufgaben kommen dann der
Österreichischen NationaIbank zu.
IV. EWS II:
28) Wie stellt sich Österreich die Beziehungen zu jenen Ländern vor, die nicht
von Beginn an an der dritten Stufe der WWU teilnehmen?
29) Werden mit diesen Lände rn Konvergenzverträge abzuschließen sein?
Wenn ja, welche konkreten Punkte müssen Konvergenzverträge, die mit diesen
Ländern dann abzuschIießen sind, enthalten?
30) Müssen noch nicht teiInehmende Länder spätestens im Jahre 1997 dem
EWS beigetreten sein, um anschIießend an der dritten Stufe der Wirtschafts-
und Währungsunion teiInehmen zu können?
31) Welche Vorteile hat EWS II gegnüber dem aIten EWS?
32) Wie steIlt sich Österreich eine WechseIkursregeIung bei einer
Schwankungsbreite von 15% vor?
33) Welche geschätzten VerIuste würden entstehen, wenn Italien nicht,
Österreich aber von Beginn an an der WWU teilnimmt?
34) Welche NachteiIe erwarten Sie von einem Europa der zwei
Geschwindigkeiten?
35) Welche Nachteile sehen Sie und welche Auswirkungen hat dieses Szenario
auf das BSP?
V. Kosten der Teilnahme an der 3. Stufe der WWU, Iegistische
Notwendigkeiten:
36) Wieviele BankangesteIIte werden durch die Einführung des Euro
wegrationalisiert?
37) Wie hoch werden die UmsteIIungskosten der heimischen Banken sein, in
Summe und getrennt für:
a.) EDV-Umstellung
b.) EntfaIl aus Deviseneinnahmen
c.) SoziaIpläne für auszuscheidende Mitarbeiter
d.) Sonstiges
39) In weIcher Höhe bzw. Form werden die Banken Ihrer Meinung nach die
UmsteIIungskosten und die VerIuste durch den Wegfall von Deviseneinnahmen
auf ihre Bankkunden überwäIzen ?
40) Treten Sie in der Übergangszeit vom 01.01.2002 bis zum 30.06.2002 für
eine doppelte Preisauszeichnung ein?
41) Wie hoch werden die Kosten des ,,doppeIten Preises" sein, die während der
Übergangsphase zum Euro entstehen?
42) Wie Iange solIte Ihrer Meinung nach eine doppelte Preisauszeichnung
durchgeführt werden?
Wer hat für die Kosten einer doppeIten Preisauszeichnung aufzukommen?
43) WeIche Auswirkungen hat die UmsteIIung auf den EURO auf die Wiener
Börse?
44) Warum klärt die österreichische Bundesregierung die BevöIkerung nicht
auf, daß der EURO rechtIich schon ab 01.01.1999 existiert (der ATS als
Denomination des EURO), bei uns aber noch Schilling heißt ?
45) In welcher Höhe werden Kosten in der Übergangsphase vom 01.01.2002 bis
zum 30.06.2002 entstehen?
46) Wer trägt die Kosten für den Umtausch der ATS in EURO im Zeitraum vom
01.01.2002 bis 30.06.2002 ?
47) Wann gedenkt die Finanzbehörde ihren Zahlungsverkehr auf EURO
(zusätzlich zum Schilling) umzustellen, da ab dem 01.01.1999 Zahlungen
(Buchgeld wie z.B. Steuerschulden) bereits in EURO getätigt werden können?
48) EventueIle Engpässe bei Softwarefirmen sind sehr wahrscheinlich. (Hiebei
ist auch noch die UmsteIlung der EDV-Systeme für das Jahr 2000 zu berück-
sichtigen, da die meisten Computer den Sprung von 99 auf 00 bei den Jahres-
zahIen ohne gutes Zureden durch einen Softwareexperten nicht schaffen). Wie
woIIen Sie darauf reagieren ? (Lohnverrechnung, Finanzverwaltung, Budgets
etc.)
49) Gedenken Sie den Unternehmen bei der Umstellung von ATS auf EURO
behilflich zu sein ? Wenn ja in weIcher Form ?
50) SämtIiche runde Beträge in österreichischen Gesetzen (z.B.
Strafbestimmungen nach dem VwStrG werden durch die Umrechnung in EURO
zu unrunden Beträgen) müssen auf die neuen Gegebenheiten angepaßt werden.
Gedenken Sie legistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw wann soIl
dazu eine RegierungsvorIage ersteIIt werden, bzw. wann soIl diese dem
ParIament zugeleitet werden ?
51) In weIcher Form dürfen (müssen) Unternehmen die UmsteIlungskosten von
ATS auf EURO verbuchen ?
I. als Aufwand (im Zeitpunkt der Entstehung): nach Handels- und Steuerrecht
zuIässig;
II. aIs RücksteIlung (jetzt, werden mit dem Inkrafttreten der Ratsverordnung
über den EURO aktiv): nach HandeIsrecht mögIich, nach Steuerrecht nicht;
III.Aktivierung (Abschreibung über x-Jahre): dafür gibt es keine gesetzIiche
Grundlage. Ist gepIant eine gesetzIiche GrundIage in nächster Zeit festzuIegen?
Gedenken Sie legistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soIl
dazu eine RegierungsvorIage ersteIlt werden, bzw. wann soll diese dem
ParIament zugeleitet werden?
52) Durch den Umtausch in EURO werden alIe runden Beträge in Aktien,
GeselIschaftsanteilen zu unrunden. Wie gedenkt die Bundesregierung diese
Frage zu Iösen: unrunde AnteiIe; Erhöhung des Wertes auf runde Beträge (wie ?
durch Zwang ? Wäre dies Ihrer Ansicht nach ein Eingriff in das
Eigentumsrecht?);
Wird es notwendig sein, §8 Aktiengesetz abzuändern und im Zuge der
Umstellung von Schilling auf den Euro Quotenaktien zuzulassen?
Gedenken Sie legistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soll
dazu eine Regierungsvorlage erstellt werden, bzw. wann soll diese dem
Parlament zugeleitet werden?
53) Welche Maßnahmen können gesetzt werden, um allfällige Rundungsprobleme
bei JahresabschIüssen für Unternehmen zu vermeiden und die Gefahr von
ungIeichen Aktiv- und Passivabschlüssen der Jahresbilanzen zu verhindern?
Gedenken Sie Iegistische Schritte in dieser Hinsicht zu unternehmen?
Wenn ja, wann werden die Vorarbeiten dazu abgeschlossen sein, bzw. wann soll
dazu eine RegierungsvorIage ersteIIt werden, bzw. wann soIl diese dem Parlament
zugeIeitet werden?
54) Muß das österreichische Nationalbankgesetz durch die Einführung des Euro
geändert werden?
Wenn ja, weIche Änderungen de:s Gesetzes müssen durchgeführt werden, welches
sind die InhaIte dieses neuen NationaIbankgesetzes und wann muß dieses Gesetz
im Nationalrat verabschiedet sein?
55) WeIche Neuerungen beinhaltet das aIlenfaIls noveIIierte Gesetz über die
Österreichische Nationalbank?
56) lst i.nit der Einführung de.s Euro eine Nationalbank in einem MitgIiedstaat
noch erforderIich?
Wenn ja, welche Aufgaben verbleiben der Österreichischen Nationalbank?
57) Welche weiteren österreichischen Gesetze müssen bei Einführung des Euro
geändert werden?
58) Im Moment wird auf dem Gelände de:s Alten AKH in Wien in einem
Hochsicherheitsgebäude ein neues Geldzentrum um 3-4 Mrd. SchiIling gebaut,
wobei 50% seiner Nutzfläche auf eine Druckerei verwendet wird.
Wird der österreichi:sche Bedarf an der neuen Währung "Euro" in Österreich
seIbst gedruckt?
Wenn ja, zu wieviel Prozent wird die neu entstehende Druckerei ausgelastet sein?
Wenn nein, wie soll eine Auslastung dieser neu entstehenden Druckerei aussehen?