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der Abgeordneten Schrefel

und Kollegen

an den Bundesminister für lnneres

betreffend Personalstand des Gendarmeriepostens Göstling/Ybbs

 

 

Der Gendarmerieposten GöstIing a.d. Ybbs hat entsprechend dem derzeit gültigen

Systemisierungsplan einen Personalstand von 3 (1:2) Beamten.

 

lm Rahmen der letzten Strukturbereinigung war der GP Göstling a.d. Ybbs zur

Eingliederung in einen aus den Postenrayonen Lackenhof, Lunz am See und

Göstling a.d. Ybbs in Lunz am See vorgesehen gewesenen Großraumposten

geplant. Entsprechend einer Entscheidung des Gendarmeriezentralkommandanten

erfolgte jedoch die Zusammenlegung der Rayone Lackenhof und Lunz am See; der

GP Göstling a.d. Ybbs blieb bestehen. Maßgebend hiefür war das im

Überwachungsrayon des GP Göstling a.d. Ybbs liegende Wintersportzentrum

Hochkar und die bei einer Auflösung des GP Göstling a.d. Ybbs zu den

nächstgelegenen GP im Bundesland Steiermark entstehende Entfernung von 37 km

sowie die überdimensionaIe Größe (ca. 390 km²) des dadurch entstehenden

Postenrayones. AnIäßIich dieser Entscheidung wurde vom Landesgendarmerie-

kommandanten die Aufstockung des GP Göstling a.d. Ybbs auf einen Personalstand

von 4 Beamten zugesagt. Der Überwachungsrayon des GP Göstling a.d. Ybbs ist

ident mit dem Flächenausmaß der Marktgemeinde Göstling a.d. Ybbs und weist ein

Flächenausmaß von ca. 143 km2 und inkl. der 653 Zweitwohnsitze 2.848 Bewohner

auf. Auf den einzelnen Beamten des ho. GP entfallen daher ca. 47 km² und 950

Bewohner.

 

Der Vergleich dieser Zahlen mit jenen der in NÖ noch bestehenen, ebenfalls mit

einem PersonaIstand von 1:2 systemisierten Hochalpinposten Schwarzau i.G.,

Annaberg und Mitterbach, ergibt pro Beamten ca. 36 km² und 360 Einwohner.

 

Die nebst GöstIing a.d. Ybbs im oberen Ybbs- und Erlauftal bestehenden Posten,

(GP HolIenstein, Lunz/S. und Gaming) die bezüglich ihres Überwachungsgebietes in

ihren Bevölkerungs- und Wirtschaftsstrukturen ähnlich bis gleich jenen der

Marktgemeinde Göstling a.d. Ybbs sind, weisen ein auf den systemisierten

Personalstand bezogenes Flächenausmaß von ca. 13 bis 41 km² und inkl. der

Zweitwohnsitze ca. 460 bis 810 Bewohnern pro Beamten auf.

 

Der systemisierte Personalstand des GP Göstling/Ybbs stammt noch aus einer Zeit,

da das im ho. Rayon befindIiche Hochkar, welches in der Zwischenzeit zum

führenden Wintersportzentrum des Bundeslandes wurde, unerschlossen war. ln den

 

Ietzten fünf Jahren gab es in diesem Wintersportgebiet pro Saison eine

Tagesbesucherzahl von 200.000 bis 250.00 Personen und Tagesspitzen bis zu

6.000 Besuchern. Die jährIiche Fremdennächtigungszahl betrug ca. 86.000 im Jahre

1990 und stieg auf ca. 107.000 im Jahre 1994.

 

Um den Dienstbetrieb im unbedingt erforderlichen Ausmaß am GP Göstling a.d.Ybbs

aufrecht erhalten zu können, erfoIgte in den letzten drei Wintersaisonen jeweiIs die

Dienstzuteilung eines Beamten auf die Dauer von 4,5 Monaten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für lnneres

folgende

 

 

 

A n f r a g e :

 

 

 

1) lst lhnen die Situation am GP Göstling bekannt?

 

2) Wie beurteilen Sie die VerhäItnisse im Vergleich zu den anderen Rayonen, was

die Größe und Einwohnerzahl anIangt?

 

3) lst, auch in Hinblick auf den steigenden Sommerfremdenverkehr, mit der

Systemisierung einer vierten Planstelle zu rechnen?

 

Wenn ja, wann?

Wenn nein, warum nicht?