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der Abgeordneten AUER,
und Kollegen
an den Bundesminister für Innere Angelegenheiten
betreffend der Verlegung des Bezirksgendarmeriekommandos und der Bezirksleitzentrale
Thalheim/Wels nach Marchtrenk.
In einer Anfragebeantwortung vom 01.12.1995 unter Nr. 1934/AB wurde bestätigt, daß
derzeit Überlegungen angestellt werden, das Bezirksgendarmeriekommando und die
Bezirksleitzentrale von Thalheim nach Marchtrenk zu verlegen. Den unterfertigten
Abgeordneten ist zur Kenntnis gelangt, daß, wenn das Bezirksgendarmeriekommando
verlegt wird, der derzeitige Vermieter nicht mehr bereit ist, die Räumlichkeiten für den
Gendarmerieposten Thalheim zu vermieten.
In der Anfragebeantwortung zu Frage 3, ob eine Verlegung des Bezirksgendarmerie-
kommandos und der Bezirksleitzentrale im Lichte der notwendigen Sparmaßnahmen
gerechtfertigt sei, wird angeführt, daß " auf Grund eines von der Gemeinde bestehenden
Angebotes die Unterkunft anläßlich der dort geplanten Neuerrichtung der
Postenunterkunft von vornherein nach den zeitgemäßen Erfordernissen auchfür das
Bezirksgendarmeriekommando und die Bezirksleitzen trale ausgeführt und zu relativ
günstigen Konditionen angemietet werden " könnte.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Innere
Angelegenheiten folgende
A n f r a g e
1) Um welches bestehende Angebot bzw. Gebäude der Gemeinde Marchtrenk handelt
es sich?
2) Welcher Umfang an Räumlichkeiten steht laut diesem Angebot für die zu
verlegenden Stellen zur Verfügung?
3) Welcher m²-Preis für die Miete der benötigten Räumlichkeiten liegt diesem
Angebot zugrunde?
4) Wann wurde dieses Angebot durch die Gemeinde Marchtrenk seitens
Bürgermeister, Gemeindevorstand oder Gemeinderat erstellt, welchen konkreten
Inhalt hatte dieses Angebot und wurde es als bindendes Angebot erstellt?
5) Haben seit der obengenannten Anfragebeantwortung vom 01.12.1995 die
angekündigten Gespräche mit den beteiligten Bürgermeistern stattgefunden und
wenn ja, was war der Inhalt dieser Gespräche?
6) Haben Sie konkrete Vorstellungen, wo der Gendarmerieposten Thalheim
untergebracht wird, wenn der derzeitige Vermieter nach Verlegung des
Bezirksgendarmeriekommandos nicht mehr bereit sein wird, die Räumlichkeiten
zur Verfügung zu stellen?