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der Abgeordneten Motter, Firlinger und Partner/innen
an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Einsicht in Unterlagen über Freisetzungsversuche von genmanipulierten Pflanzen in
Österreich
Anläßlich der Debatte über die Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln hört man zunehmend Klagen darüber, daß das im Gentechnikgesetz vorgesehene
Anhörungsverfahren und die damit in Zusammenhang stehende Bereitstellung der ent-
sprechenden Unterlagen (§43 Gentechnikgesetz) nicht zur vollen Zufriedenheit der Bürger und
Konsumenten ablaufen. Zwar ist es richtig, daß im Gentechnikgesetz lediglich vorgesehen ist,
daß "diesbezügliche Unterlagen bei der Behörde während eines Zeitraumes von drei Wochen
zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen (müssen) und daß es jedermann freisteht, der Behörde
innerhalb der Auflegungsfrist begründete Einwendungen schriftlich zu übermitteln", allerdings
haben lediglich die Bürger Wiens, bzw. der östlichen Bundesländer eine realistische Chance,
Einsicht in diese Dokumente zu nehmen, da die Unterlagen nur im Gesundheitsministerium in
Wien aufliegen - und auch dort sind sie nur drei Stunden täglich - mit Ausnahme Donnerstag -
einsehbar. Zudem dürfen die Unterlagen nicht kopiert werden, Ausnahmen gibt es nur für
Interessensgruppen. Privatpersonen haben daher kaum eine Möglichkeit, die für das
Anhörungsverfahren in schriftlicher Form notwendigen "begründeten Einwendungen" zu
verfassen, da das Basisdokument Ihr Ministerium nicht einmal in Kopie verlassen darf. Da auch
in Zukunft zu erwarten ist, daß Freisetzungsversuche das Interesse der Öffentlichkeit
erwecken, und im Gesetz ein öffentliches Anhörungsverfahren vorgesehen ist, stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1 . Sind Sie der Meinung, daß dem Wunsch des Gesetzgebers zur Schaffung der
Möglichkeit der öffentlichen Einsichnahme hinreichend entsprochen ist, wenn
Projektunterlagen ausschließlich in Wien aufliegen und zudem auch nicht versendet
bzw. kopiert werden dürfen?
2. Teilen Sie unsere Meinung, daß die Möglichkeit einer Einsichtnahme in die
Projektunterlagen zumindest auch in jenem Bundesland möglich sein sollte, in dem der
Freisetzungsversuch stattfindet?
3 . Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn Sie unsere Meinung jedoch teilen, werden Sie dafür Sorge tragen, daß eine
Einsichtnahme auch bei anderen Behörden neben Ihrem Ministerium (z.B. in den
jeweiligen Ämtern der Landesregierungen) möglich wird?
5. Werden Sie Initiativen setzen, um eine solche Bestimmung auch auf eine gesetzliche
Basis zu stellen? .
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