160/J

 

 

 

der Abgeordneten Motter, Firlinger und Partner/innen

 

an die Frau Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz

 

betreffend Einsicht in Unterlagen über Freisetzungsversuche von genmanipulierten Pflanzen in

Österreich

 

 

Anläßlich der Debatte über die Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten

Lebensmitteln hört man zunehmend Klagen darüber, daß das im Gentechnikgesetz vorgesehene

Anhörungsverfahren und die damit in Zusammenhang stehende Bereitstellung der ent-

sprechenden Unterlagen (§43 Gentechnikgesetz) nicht zur vollen Zufriedenheit der Bürger und

Konsumenten ablaufen. Zwar ist es richtig, daß im Gentechnikgesetz lediglich vorgesehen ist,

daß "diesbezügliche Unterlagen bei der Behörde während eines Zeitraumes von drei Wochen

zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen (müssen) und daß es jedermann freisteht, der Behörde

innerhalb der Auflegungsfrist begründete Einwendungen schriftlich zu übermitteln", allerdings

haben lediglich die Bürger Wiens, bzw. der östlichen Bundesländer eine realistische Chance,

Einsicht in diese Dokumente zu nehmen, da die Unterlagen nur im Gesundheitsministerium in

Wien aufliegen - und auch dort sind sie nur drei Stunden täglich - mit Ausnahme Donnerstag -

einsehbar. Zudem dürfen die Unterlagen nicht kopiert werden, Ausnahmen gibt es nur für

Interessensgruppen. Privatpersonen haben daher kaum eine Möglichkeit, die für das

Anhörungsverfahren in schriftlicher Form notwendigen "begründeten Einwendungen" zu

verfassen, da das Basisdokument Ihr Ministerium nicht einmal in Kopie verlassen darf. Da auch

in Zukunft zu erwarten ist, daß Freisetzungsversuche das Interesse der Öffentlichkeit

erwecken, und im Gesetz ein öffentliches Anhörungsverfahren vorgesehen ist, stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

1 . Sind Sie der Meinung, daß dem Wunsch des Gesetzgebers zur Schaffung der

Möglichkeit der öffentlichen Einsichnahme hinreichend entsprochen ist, wenn

Projektunterlagen ausschließlich in Wien aufliegen und zudem auch nicht versendet

bzw. kopiert werden dürfen?

 

2. Teilen Sie unsere Meinung, daß die Möglichkeit einer Einsichtnahme in die

Projektunterlagen zumindest auch in jenem Bundesland möglich sein sollte, in dem der

Freisetzungsversuch stattfindet?

 

3 . Wenn nein, warum nicht?

 

4. Wenn Sie unsere Meinung jedoch teilen, werden Sie dafür Sorge tragen, daß eine

Einsichtnahme auch bei anderen Behörden neben Ihrem Ministerium (z.B. in den

jeweiligen Ämtern der Landesregierungen) möglich wird?

 

5. Werden Sie Initiativen setzen, um eine solche Bestimmung auch auf eine gesetzliche

Basis zu stellen? .

 

 

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