1648/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Madl und Kollegen

an den Bundesminister für Land - u. Forstwirtschaft

betreffend Klage eines Forsthausmieters an die Österreichischen Bundesforste (ÖBF)

 

 

Der Mieter, eines Forsthauses in Bad Goisern, Peter Grunze, verlangte von den ÖBF die

wohnnotwendige Sanierung seines Mietobjektes, nämlich:

 

Instandsetzung der Wasserleitungen, insbesondere des Warmwassers

Instandsetzung des Kamins, der defekt ist.

Instandsetzung der Fassade, die erhebliche Risse aufweist.

 

Der staatliche Förster verwehrte ihm die "Wohnhaussanierung" und daraufhin wurde der

Mieter teilentmündigt. Der Sanierungsbescheid der Behörde Bad Goisern,wurde sechs Jahre

ignoriert.

Der Mieter reichte auf dem Zivilrechtsweg die Sanierungsklage ein und ein Mietzinsverfahren,

bei dem der OGH ein unbefristetes Mietsrecht feststellte.

Die Finanzprokuratur ihrerseits klagte den Mieter auf Räumung und Besitzstörung und

machten ihm das Angebot eines Vergleiches , in der Form von 200 000.-öS.

Über den RA des Mieters, Dr. Manfred Korn, wurde dieses Ansinnen abgelehnt, was zur Folge

hatte, daß sein Mandant von einem Bezirksrichter in Bad Ischel teilentmündigt wurde.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land - u.

Forstwirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1. Wie lautet die Stellungnahme Ihres Ressorts zur Situation dieses Mieters , der aufgrund seines

Mietvertrages die ÖBF zur Instandsetzung ihres eigenen Objektes auffordert, worauf ihm

daraufhin vom staatlichen Förster die Instandsetzung verwehrt wird?

2. Wie handhaben die ÖBF solche Instandsetzungen eines den jeweiligen Mietern zur Verfügung

gestellten Mietobjektes, im allgemeinen?

 

3. Warum haben die ÖBF gegen den Mieter eine Räumungsklage und eine Besitzstörungs-

klage eingebracht?

4. Aus welchen Gründen wurde seitens der ÖBF der Sanierungsbescheid des

Bürgermeisters - als oberste Baubehörde - sechs Jahre ignoriert und letztendlich die

Sanierung verweigert?

5. Ist im Mietvertrag ausdrücklich ein Wohnverhältnis zugesagt worden, oder sind

möglicherweise andere Verwendungszwecke stillschweigend vorausgesetzt gewesen?

6 . Aus welchen Gründen bot die ÖBF dem Mieter 200.000.-öS an?

, 7 . Was ändert sich für Mieter bei Anmietung von Bundesforsteigentum ( von

Forsthäusern oder ähnlichen Liegenschaften zu Wohnzwecken) , nachdem diese in eine

AG umgewandelt worden sind?