1691/J

 

 

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend Kürzung von Personalsubventionen in " Randbereichen der Erwachsenenbildung "

 

 

Im Rahmen der Abteilung für Erwachsenenbildung des Bundesministeriums für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten wurden in den letzten Jahren Personalsubventionen für

mehrere Kulturinitiativen übernommen.

 

Einige Kulturinitiativen wurden nunmehr schriftlich oder auch nur fernmündlich von der

Beendigung dieser Förderpraxis ab 1997 informiert. (Wobei auch für die Finanzierungen

1996 zum Teil Unsicherheiten bestehen). Frau Bundesminister Gehrer begründet dies in

ihrem Schreiben an das Kulturgelände Nonntal damit, daß "aufgrund von

Strukturmaßnahmen . . . in Zukunft nur mehr im Kernbereich der Erwachsenenbildung tätige

Institutionen" vom BMUKA gefördert werden sollen und die Arbeit von Kulturzentren im

"Randbereich der Erwachsenenbildung " angesiedelt ist. Sie weist im selben Schreiben auch

daraufhin, "daß das Kulturgelände Nonntal aufgrund der Ressortzuständigkeit des

Kunstministeriums " von diesem verstärkt gefördert werden sollte.

 

Die Kürzungen betragen insgesamt etwa 2 Millionen und folgende Kulturzentren und -

intiativen sind nach unserem derzeitigen Kenntnisstand von dieser Maßnahme betroffen:

Kulturgelände Nonntal, Podium, Slowenischer Kulturverband, Pro Vita Alpina, Institut für

Volkskultur und Kulturentwicklung.

 

Besonders unfair erscheint uns die Vorgangsweise gegenüber dem Slowenischen

Kulturverband, dem 1991 zwei Personalsubventionen für die Betreibung der Slowenischen

Studienbibliothek zugesagt wurden und in den Jahren 1992 und 1993 auch voll ausbezahlt

wurden. Im Jahre 1994 fehlen nach Angabe des Vereins von der versprochenen Subvention

in der Höhe von 600.000 Schilling aber 400.000 Schilling , im Jahr 1995 515.000 Schilling

und 1996 bisher 300.000 Schilling. Diese Beträge konnten vom Eigentümer nur mit einer

Kreditzwischenfinanzierung abgegolten werden.

 

Unserer Auffassung nach sind die oben angeführten Institutionen keineswegs in einem

"Randbereich der Erwachsenenbildung" tätig, sondern sie bieten eine notwendige

Ergänzung für den Aufgabenbereich der Schulen. Insbesondere seit den Sparmaßnahmen an

den Schulen haben diese Kulturstätten zudem Teile der kunst- und kulturvermittelnden

Tätigkeiten der Schulen übernommen und gleichzeitig ansonsten arbeitslosen

JunglehrerInnen eine Möglichkeit zur Ausübung ihres Berufes geboten.

 

Es erscheint uns gerade in Zeiten zunehmender Arbeitslosigkeit von JunglehrerInnen und im

"Jahr des lebensbegleitenden Lernens " als besonders widersinnig , Kürzungen im Bereich

 

der Erwachsenenbildung vorzunehmen bzw. die Förderungen auf einen großkoalitionär

dominierten Kernbereich einzuschränken.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1) Wie definieren Sie im Zusammenhang mit Erwachsenenbildung"Randbereich" ?

 

2) Zählen all jene Erwachsenenbildungseinrichtungen, die nicht als parteinah gelten zum

"Randbereich" ?

 

3) Werden in Zukunft nur mehr parteinahe Erwachsenenbildungseinrichtungen gefördert?

 

4) Nach welchen Kriterien wurde bei den oben angeführten Kürzungen vorgegangen und

warum wurde gekürzt?

 

5) Welche kurz-, mittel und langfristigen Strukturmaßnahmen sind im Bereich der

Erwachsenenbildung vorgesehen und was ist das Ziel dieser Maßnahmen?

 

6) In einem Brief weisen Sie darauf hin, "daß das Kulturgelände Nonntal aufgrund der

Ressortzuständigkeit des Kunstministeriums " von diesem verstärkt gefördert werden

sollte. Gibt es dahingehende Absprachen zwischen Ihrem Ministerium und dem

Kunstministerium, daß das Kunstmmisterium die Kosten für die Förderungen in

diesem Bereich übernimmt? Wenn nein: Warum nicht? Sind Kompetenzbereiche der

Erwachsenenbildung vom BMUKA ins BMWVK übergegangen und ist das auch an

der Geschäftseinteilung ersichtlich? Sind Budgets für Erwachsenenbildung vom

BMUKA ins BMWVK übergegangen?

 

7) Besteht nicht ein Widerspruch in Ihren Aussagen, wenn Sie einerseits behaupten, daß

die Arbeit von Kulturzentren im "Randbereich der Erwachsenenbildung" angesiedelt

ist, womit Sie implizit zugeben, daß diese Arbeit zum Bereich der

Erwachsenenbildung gehört, andererseits aber die Zuständigkeit des

Kunstministeriums anführen?

 

8) 1996 ist das "Jahr des lebensbegleitenden Lernens " . Stehen die oben zitierten

Kürzungen nicht im Widerspruch zu den Zielen des " Jahres des lebensbegleitenden

Lernens "?

 

9) Noch nie waren so viele LehrerInnen auf Wartelisten gemeldet wie heuer. Halten Sie

es für sinnvoll, nun auch noch im Bereich der Erwachsenenbildung Lehrerlnnen vor

die Tür zu setzen?

 

10) Bei allen Institutionen, die gekürzt wurden, handelt es sich um Institutionen, die eher

dem autonomen Kulturbereich zugeordnet werden können. Handelt es sich bei diesem

Kürzungen um ein politisches Aushungern?

 

11) Allen genannten Kultureinrichtungen, die gekürzt wurden, ist gemeinsam, daß sie

nicht der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) angehören, und

ihnen damit die hilfreiche Lobby offenbar fehlt. Wie wird man Mitglied bei der

KEBÖ, was sind die Aufnahmsvoraussetzungen?

 

12) Warum wurde dem Slowenischen Kulturverband seit dem Jahr 1994 nicht mehr die

volle Personalsubvention in Höhe von 600.000 Schilling ausbezahlt, sondern jeweils

erheblich weniger?

 

13) Halten Sie es für richtig , daß ein Subventionsnehmer eine Kreditzwischenfinanzierung

einrichten muß , weil das BMUKA in seinen Zahlungen säumig ist? Halten sie es für

richtig , daß damit implizit die Steuerzahler die Banken subventionieren?