1709/J
der Abgeordneten Murauer und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Belastungsstudie für die Festsetzung der Planstellen im Exekutivbereich
Die Planstellen im Exekutivbereich werden nach Maßgabe einer regelmäßig durchgeführten
Belastungsstudie vergeben.
Eine der zeitaufwendigsten Tätigkeiten eines Exekutivbeamten ist die Prävention von
Straftaten, sowohl im Straßenverkehr als auch im kriminalistischen Bereich. Diese
arbeitsintensiven, für die Sicherheit der Bürger aber wesentlichen Arbeiten fließen in die
Belastungssstudie nicht im nötigen Ausmaß mit ein. Die geographischen Gegebenheiten des
Bezirks wird ebenfalls nicht berücksichtigt.
Es gibt internationale Beispiele dafür, daß die Zahl der eingesetzten Exekutivbeamten von der
Bevölkerungszahl abhängig gemacht wird, was besser den tatsächlichen Belastungen
entspricht.
Die Belastungsstudie wird österreichweit von der Exekutive hinsichtlich ihrer Aussagekraft
über den tatsächlichen Arbeitsaufwand angezweifelt.
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Nach welchen Kriterien und in welchen Abständen wird diese Belastungsstudie erhoben?
2. Wann wird die nächste Belastungsstudie erstellt?
3. Werden Sie sicherstellen, daß maßgebliche Kriterien wie Präventionsarbeit und
örtliche Gliederung des Bezirks ausreichend berücksichtigt werden?
4. Werden Sie in der nächsten Belastungsstudie eine direkte Relation zwischen
Bevölkerungsanzahl und Anzahl der Exekutivbeamten sicherstellen?