1709/J

 

 

 

der Abgeordneten Murauer und Kollegen

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Belastungsstudie für die Festsetzung der Planstellen im Exekutivbereich

 

 

Die Planstellen im Exekutivbereich werden nach Maßgabe einer regelmäßig durchgeführten

Belastungsstudie vergeben.

Eine der zeitaufwendigsten Tätigkeiten eines Exekutivbeamten ist die Prävention von

Straftaten, sowohl im Straßenverkehr als auch im kriminalistischen Bereich. Diese

arbeitsintensiven, für die Sicherheit der Bürger aber wesentlichen Arbeiten fließen in die

Belastungssstudie nicht im nötigen Ausmaß mit ein. Die geographischen Gegebenheiten des

Bezirks wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

Es gibt internationale Beispiele dafür, daß die Zahl der eingesetzten Exekutivbeamten von der

Bevölkerungszahl abhängig gemacht wird, was besser den tatsächlichen Belastungen

entspricht.

Die Belastungsstudie wird österreichweit von der Exekutive hinsichtlich ihrer Aussagekraft

über den tatsächlichen Arbeitsaufwand angezweifelt.

 

 

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

 

1. Nach welchen Kriterien und in welchen Abständen wird diese Belastungsstudie erhoben?

 

2. Wann wird die nächste Belastungsstudie erstellt?

 

3. Werden Sie sicherstellen, daß maßgebliche Kriterien wie Präventionsarbeit und

örtliche Gliederung des Bezirks ausreichend berücksichtigt werden?

 

4. Werden Sie in der nächsten Belastungsstudie eine direkte Relation zwischen

Bevölkerungsanzahl und Anzahl der Exekutivbeamten sicherstellen?