1768/J

der Abgeordneten Petrovic, Langthaler, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Novel Food-VO

S ie se1bst sehen in dem Kompromiß zur Novel Food-VO ein zufriedenstellendes Ergebnis.

das dem Anliegen einer umfassenden Kennzeichnung im Lebensmittelbereich weitestgehend

Rechnung trägt. Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl von Expertenmeinungen, die nicht

dieser Ansicht sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Handelt es sich bei der beschlossenen Kennzeichnung um eine Negativ-

Kennzeichnung?

2. Wie ist der genaue Wortlaut der Kennzeichnung?

3. Wo auf der Verpackung muß die Kennzeichnung stehen?

4. Wie groß muß die Kennzeichnung sein?

5. Für welche Lebensmittel wird diese Kennzeichnungsvorschrift nicht Anwendung

finden?

6. Wieviele Lebensmittel (-gruppen) werden auch in Zukunft diesbezüglich nicht

gekennzeichnet werden?

7. Besteht nicht die Gefahr, daß die wissenschaftliche Nachweisbarkeit der industriellen

Produktion immer zeitlich nachhinken wird; daß also zuerst gentechnisch veränderte

Lebensmittel auf den Markt kommen und erst mit zeitlicher Verzögerung

Nachweismethoden gefunden werden?

8. Mehr als 80 % der Bevölkerung lehnen den Kauf von gentechnisch veränderten

Lebensmitteln ab. Sie, als Gesundheits- und Konsumentenschutzministerin, sollten in

erster Linie die Interessen der österreichischen Bevölkerung vertreten. Glauben Sie

wirklich, daß die Kennzeichnung ausreichend Schutz für die östereichischen

Konsumenten darstellt?

9. Bedeutet eine derartige Lösung nicht, daß die ganze Verantwortung einmal mehr auf

das schwächste Glied in der Kette, nämlich dem Konsumenten, abgeschoben wird?

10. Sollte es nicht vielmehr Ihre Aufgabe sein, als Konsumentenschutzministerin , dafür zu

sorgen, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel erst gar nicht auf den Markt

gelangen?

11 . Zwar ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln wichtig und eigentlich eine

Selbstverständlichkeit, doch wird auch hier die Last auf die Konsumenten abgewälzt.

Information ist mit viel Mühe, Zeitaufwand etc verbunden. Kann man wirklich von

allen Konsumenten verlangen, sich jedes Lebensmittel genau anzuschauen, ob dies

gentechnisch verändert hergestellt wurde. Bei Soja betrifft dies rund 20.000 bis

40.000 Lebensmittel. Haben die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land

nicht das Anrecht darauf, daß solche Produkte erst gar nicht auf den Markt gelangen?