1768/J
der Abgeordneten Petrovic, Langthaler, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend Novel Food-VO
S ie se1bst sehen in dem Kompromiß zur Novel Food-VO ein zufriedenstellendes Ergebnis.
das dem Anliegen einer umfassenden Kennzeichnung im Lebensmittelbereich weitestgehend
Rechnung trägt. Mittlerweile gibt es jedoch eine Vielzahl von Expertenmeinungen, die nicht
dieser Ansicht sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Handelt es sich bei der beschlossenen Kennzeichnung um eine Negativ-
Kennzeichnung?
2. Wie ist der genaue Wortlaut der Kennzeichnung?
3. Wo auf der Verpackung muß die Kennzeichnung stehen?
4. Wie groß muß die Kennzeichnung sein?
5. Für welche Lebensmittel wird diese Kennzeichnungsvorschrift nicht Anwendung
finden?
6. Wieviele Lebensmittel (-gruppen) werden auch in Zukunft diesbezüglich nicht
gekennzeichnet werden?
7. Besteht nicht die Gefahr, daß die wissenschaftliche Nachweisbarkeit der industriellen
Produktion immer zeitlich nachhinken wird; daß also zuerst gentechnisch veränderte
Lebensmittel auf den Markt kommen und erst mit zeitlicher Verzögerung
Nachweismethoden gefunden werden?
8. Mehr als 80 % der Bevölkerung lehnen den Kauf von gentechnisch veränderten
Lebensmitteln ab. Sie, als Gesundheits- und Konsumentenschutzministerin, sollten in
erster Linie die Interessen der österreichischen Bevölkerung vertreten. Glauben Sie
wirklich, daß die Kennzeichnung ausreichend Schutz für die östereichischen
Konsumenten darstellt?
9. Bedeutet eine derartige Lösung nicht, daß die ganze Verantwortung einmal mehr auf
das schwächste Glied in der Kette, nämlich dem Konsumenten, abgeschoben wird?
10. Sollte es nicht vielmehr Ihre Aufgabe sein, als Konsumentenschutzministerin , dafür zu
sorgen, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel erst gar nicht auf den Markt
gelangen?
11 . Zwar ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln wichtig und eigentlich eine
Selbstverständlichkeit, doch wird auch hier die Last auf die Konsumenten abgewälzt.
Information ist mit viel Mühe, Zeitaufwand etc verbunden. Kann man wirklich von
allen Konsumenten verlangen, sich jedes Lebensmittel genau anzuschauen, ob dies
gentechnisch verändert hergestellt wurde. Bei Soja betrifft dies rund 20.000 bis
40.000 Lebensmittel. Haben die Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land
nicht das Anrecht darauf, daß solche Produkte erst gar nicht auf den Markt gelangen?