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des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Bergrecht .
Das österreichische Berggesetz ist seit Jahren Gegenstand heftiger
Auseinandersetzungen - vor allem die Definition von Schotter als schützenswerter und
knapper Rohstoff, die seit 1990 auf Grund einer gesetzlichen Änderung zum
Wildwuchs im Schotterabbau geführt hat, erregt verstärkt öffentlichen Widerspruch.
So hat sich ein bundesweiter Verband dutzender betroffener Bürgerinitiativen
zusammengeschIossen , so wird nun auch von Teilen der betroffenen Industrie Kritik
an dieser Wildwest-Situation geübt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. a) Wieviele Anzeigen nach § 238 Abs 5 BergG idF BGBl 355/1990 langten
bei den Berghauptmannschaften zwischen dem 1.1.1991 und dem
31 . 12. 1992 ein und wieviele Schotterabbauvorhaben gelten damit ex lege
als Vorkommen mineraIischer Rohstoffe, wie groß ist die Gesamtfläche an
damit erfaßten Abbauflächen?
b) Wieviele Anträge auf Schotterabbaugenehmigung (Massenrohstoffe im
Sinne der BergG-Novelle 1990) wurden jeweils bei den einzelnen
Berghauptmannschaften in den Jahren 1991 bis einschließlich 1995
(jeweils aufgeschlüsselt auf die Einzeljahre) gestellt und wieviele dieser
Ansuchen wurden gemäß Berggesetz (jeweils pro Jahr und jeweils pro
Berghauptmannschaft) als Detailprojekte positiv entschieden, wieviele
Verfahren sind in erster oder zweiter Instanz noch anhängig? Wie groß ist
die Gesamtfläche der hiermit genehmigten Abbauflächen?
2. Wie hoch war in den Jahren 1991 bis 1995 der Schotterverbrauch (auch
aufgeIistet nach Bundesländern) und wie sieht demgegenüber die insgesamt nun
noch nicht abgebaute, aber genehmigte Schotterabbaufläche jeweils bezogen auf
die einzelnen Bundesländer aus?
3. a) Wieviele Personen sind derzeit in den Berghauptmannschaften beschäftigt
(um Aufschlüsselung nach Berghauptmannschaften und
Verwendungsgruppen wird gebeten)?
b) Wieviele Personen , aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen , sind
derzeit in der Obersten Bergbehörde beschäftigt?
4. In welchem Ausmaß sind diese Beschäftigten mit der Vollziehung des 1990
geschaffenen Geltungsbereichs des Berggesetzes für Massenrohstoffe befaßt,
lassen sich planstellenmäßige Zuordnungen machen?
5. Sieht der Minister hier Einsparressourcen?
6. Wie beurteilt der Minister die Einsparressourcen im Bereich der
Berghauptmannschaft im Fall einer Verlagerung der Schotterabbaugenehmigung
zur Gewerbebehörde?
7. Wie beurteilt der Wirtschaftsminister den Vorschlag der ÖGNU, das gesamte
Bergrecht in den Vollzugsbereich der Gewerbebehörde zu überführen?
8. Welches Einsparungs- und Rationalisierungspotential wäre dadurch gegeben?
9. Die Berggesetznovelle 1990 hat nur jene Massenrohstoffe zu grundeigenen
mineralischen Rohstoffen erklärt, die sich für eine qualifizierte Verwendung wie
die Zementherstellung und die Ziegelerzeugung oder als Zuschlagsstoff für
metallurgische Prozesse eignen.
a) Nach welchen Kriterien wird die Eignung im Sinne des § 5 BergG
beurteilt?
b) Nach welchen Kriterien wird die Abbauwürdigkeit des konkreten
Rohstoffvorhabens beurteilt? Wie wird insbesondere die Wirtschaftlichkeit
des Abbaus im Sinne des § 34 Abs 4 Zif 4 BergG geprüft?
c) Wie wird im Genehmigungsverfahren die weitere qualifizierte
Verwendung des Rohstoffs geprüft und in welcher Weise werden diese
Angaben nach der Genehmigung überprüft?
d) Welche Konsequenzen zieht die Bergbehörde aus der Tatsache, daß die
abgebauten und unter der Privilegierung des Bergrechts genehmigten
Rohstoffe nicht in der qualifizierten Form verwendet werden sondern als
Baustoff, als Straßenbauschotter oder Betonzuschlagsstoff zum Einsatz
kommen?
10. Ist es richtig, daß derzeit im Bereich des Wirtschaftsministeriums bzw. der
Berghauptmannschaften ein Anheben der Eignungskriterien von derzeit 70 auf
80 % Quarzgehalt erwogen wird?
11 . Ist es richtig, daß damit eine massive Reduktion der Schotterabbauflächen, die
in das Berggesetz fallen, erreicht werden würde? Wenn ja, wann soll es zur
Umsetzung dieser neuen Regelung kommen?
12. Welche Konsequenzen zieht der Bundesminister aus der Tatsache, daß ein im
Auftrag der Geologischen Bundesanstalt erstelltes Rechtsgutachten, welches dem
Ministerium bekannt ist, ganz eindeutig die Verfassungswidrigkeit der
Berggesetznovelle 1990 hinsichtlich der Massenrohstoffe darlegt?