178/J

 

 

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

 

betreffend Bergrecht .

 

 

 

Das österreichische Berggesetz ist seit Jahren Gegenstand heftiger

Auseinandersetzungen - vor allem die Definition von Schotter als schützenswerter und

knapper Rohstoff, die seit 1990 auf Grund einer gesetzlichen Änderung zum

Wildwuchs im Schotterabbau geführt hat, erregt verstärkt öffentlichen Widerspruch.

So hat sich ein bundesweiter Verband dutzender betroffener Bürgerinitiativen

zusammengeschIossen , so wird nun auch von Teilen der betroffenen Industrie Kritik

an dieser Wildwest-Situation geübt.

 

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. a) Wieviele Anzeigen nach § 238 Abs 5 BergG idF BGBl 355/1990 langten

bei den Berghauptmannschaften zwischen dem 1.1.1991 und dem

31 . 12. 1992 ein und wieviele Schotterabbauvorhaben gelten damit ex lege

als Vorkommen mineraIischer Rohstoffe, wie groß ist die Gesamtfläche an

damit erfaßten Abbauflächen?

 

b) Wieviele Anträge auf Schotterabbaugenehmigung (Massenrohstoffe im

Sinne der BergG-Novelle 1990) wurden jeweils bei den einzelnen

Berghauptmannschaften in den Jahren 1991 bis einschließlich 1995

(jeweils aufgeschlüsselt auf die Einzeljahre) gestellt und wieviele dieser

Ansuchen wurden gemäß Berggesetz (jeweils pro Jahr und jeweils pro

Berghauptmannschaft) als Detailprojekte positiv entschieden, wieviele

Verfahren sind in erster oder zweiter Instanz noch anhängig? Wie groß ist

die Gesamtfläche der hiermit genehmigten Abbauflächen?

 

2. Wie hoch war in den Jahren 1991 bis 1995 der Schotterverbrauch (auch

aufgeIistet nach Bundesländern) und wie sieht demgegenüber die insgesamt nun

noch nicht abgebaute, aber genehmigte Schotterabbaufläche jeweils bezogen auf

die einzelnen Bundesländer aus?

 

3. a) Wieviele Personen sind derzeit in den Berghauptmannschaften beschäftigt

(um Aufschlüsselung nach Berghauptmannschaften und

Verwendungsgruppen wird gebeten)?

 

b) Wieviele Personen , aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppen , sind

derzeit in der Obersten Bergbehörde beschäftigt?

 

4. In welchem Ausmaß sind diese Beschäftigten mit der Vollziehung des 1990

geschaffenen Geltungsbereichs des Berggesetzes für Massenrohstoffe befaßt,

lassen sich planstellenmäßige Zuordnungen machen?

 

5. Sieht der Minister hier Einsparressourcen?

 

6. Wie beurteilt der Minister die Einsparressourcen im Bereich der

Berghauptmannschaft im Fall einer Verlagerung der Schotterabbaugenehmigung

zur Gewerbebehörde?

 

7. Wie beurteilt der Wirtschaftsminister den Vorschlag der ÖGNU, das gesamte

Bergrecht in den Vollzugsbereich der Gewerbebehörde zu überführen?

 

8. Welches Einsparungs- und Rationalisierungspotential wäre dadurch gegeben?

 

9. Die Berggesetznovelle 1990 hat nur jene Massenrohstoffe zu grundeigenen

mineralischen Rohstoffen erklärt, die sich für eine qualifizierte Verwendung wie

die Zementherstellung und die Ziegelerzeugung oder als Zuschlagsstoff für

metallurgische Prozesse eignen.

 

a) Nach welchen Kriterien wird die Eignung im Sinne des § 5 BergG

beurteilt?

 

b) Nach welchen Kriterien wird die Abbauwürdigkeit des konkreten

Rohstoffvorhabens beurteilt? Wie wird insbesondere die Wirtschaftlichkeit

des Abbaus im Sinne des § 34 Abs 4 Zif 4 BergG geprüft?

 

c) Wie wird im Genehmigungsverfahren die weitere qualifizierte

Verwendung des Rohstoffs geprüft und in welcher Weise werden diese

Angaben nach der Genehmigung überprüft?

 

d) Welche Konsequenzen zieht die Bergbehörde aus der Tatsache, daß die

abgebauten und unter der Privilegierung des Bergrechts genehmigten

Rohstoffe nicht in der qualifizierten Form verwendet werden sondern als

Baustoff, als Straßenbauschotter oder Betonzuschlagsstoff zum Einsatz

kommen?

 

10. Ist es richtig, daß derzeit im Bereich des Wirtschaftsministeriums bzw. der

Berghauptmannschaften ein Anheben der Eignungskriterien von derzeit 70 auf

80 % Quarzgehalt erwogen wird?

 

11 . Ist es richtig, daß damit eine massive Reduktion der Schotterabbauflächen, die

in das Berggesetz fallen, erreicht werden würde? Wenn ja, wann soll es zur

Umsetzung dieser neuen Regelung kommen?

 

12. Welche Konsequenzen zieht der Bundesminister aus der Tatsache, daß ein im

Auftrag der Geologischen Bundesanstalt erstelltes Rechtsgutachten, welches dem

Ministerium bekannt ist, ganz eindeutig die Verfassungswidrigkeit der

Berggesetznovelle 1990 hinsichtlich der Massenrohstoffe darlegt?