1793/J XX.GP
der Abgeordneten Böhacker
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Zukunft der Zollverwaltung Österreichs
Im Bundesministerium für Finanzen wird an einem umfassenden Strukturbereinigungskonzept
("FIT 2001") gearbeitet, das insbesondere auch die gesamte Zollverwaltung betrifft. Bekannt
geworden ist, daß die Zielrichtung dieser Arbeiten, die durch verschiedene Arbeitsgruppen
erfolgen, darin besteht, in den nächsten Jahren eine größtmögliche Personaleinsparung von bis
zu 4000 Bediensteten zu erzielen. Dies nicht etwa durch eine Rechtsbereinigung oder eine
Eindämmerung der gerade in der Finanzverwaltung besonders üppig wachsenden Gesetzesflut
und der zunehmend überbordenden Bürokratie sondern allein durch Organisationsmaßnahmen.
Bekannt geworden ist die Absicht, Sektionen der Zentralstelle, Finanzlandesdirektionen,
Finanzämter und Zollämtcr zusammenzulegen sowie Aufgaben auf andere Ebenen zu
verlagern.
Besonders betroffen von den Plänen ist die Zollverwaltung
insgesamt, der die vollständige organisatorische Eingliederung in die Finanzverwaltung droht.
Die Zollverwaltung unterscheidet sich grundlegend von der Finanzverwaltung. Aufgabe der
Finanzverwaltung ist es in erster Linie, die öffentliche Hand mit den zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Alle anderen Zielsetzungen, wie
z.B. Gesellschaft-, sozial- odcr familienpolitische Ziele treten diesem Ziel gegenüber in den
Hintergrund und sind im übrigen sehr umstritten. Die moderne Zollverwaltung ist hingegen
vor allem Produzent von Sicherheit. Ihr obliegt die Kontrolle der Warenströme, wobei eine
Unzahl von Rechtsvorschriften, denen die unterschiedlichsten Zielsetzungen zugrunde liegen,
maßgebend sind. Die Palette reicht vom Außenhandelsrecht bis zu Aspekten der
Volksgesundheit, des Jugend-. des Umwelt-, des
Konsumenten-, des Arten-, des Tier- und
des Denkmalschutzes. Eine wesentliche Aufgabe besteht auch in der Bekämpfung des
Subventionsbetruges insbesondere durch präventive Kontrollmaßnahmen. Demgegenüber tritt
die Erhebung der Eingangs- und Ausgangsabgaben völlig in den Hintergrund (mit Ausnahmen
des Sektors der Verbrauchsteuern). Von den Bediensteten sind mehr als 100 Gesetze zu
vollziehen, deren Gegenstand nicht die Erhebung von Abgaben darstellt. Dieser Umstand wird
auch durch die umfassende eigenständige Ausbildung der Zollbeamten an der Bundes-Zoll- und
Zollwachschule unterstrichen. Wegen dieser von der Finanzverwaltung unterschiedlichen
Aufgabenstellung besteht daher aus guten Gründen in allen vergleichbaren Staaten eine
organisatorisch eigenständige Zollverwaltung mit hochentwickelter "corporate identy"
Es ist offenkundig, daß eine Eingliederung der österreichischen Zollverwaltung in die
Finanzverwaltung nicht nur geeignet ist, den Stellenwert der Aufgabenstellung der
Zollverwaltung zu vermindern, sondern auch die Qualität der Aufgabenerfüllung wesentlich zu
beeinträchtigen.
Auf Grund dieser Bedenken richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister
für Finanzen nachstehende
ANFRAGE
1. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Beschäftigte) in
a) allen Finanzlandesdirektionen.
b) allen diesen nachgeordneten Finanzdienststellen
c) allen diesen nachgeordneten Zolldienststellen
getrennt nach Bediensteten der Zollwache und sonstigen Bediensteten zum 1.1.1995, zum
1.1.l996 und zum 1.1.1997.
2. Wie stellt sich dieser Personal-Ist-Stand getrennt nach Finanzlandesdirektionsbereichen
und getrennt nach Finanz- und Zollsektor dar?
3. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Vollbeschäftigte) in der
Zentralstelle zum 1.1.1995 zum 1.1.1996 und zum 1.1.1997 und wie hoch ist der Anteil
Zollverwaltung?
4. Trifft es zu, daß im Bundesministerium für Finanzen Überlegungen hinsichtlich einer umfassenden
Strukturbereinigung der Finanz und Zollverwaltung angestellt werden ?
Wenn ja, wie lauten die Überlegungen?
5. Werden bei diesen Überlegungen nur Einsparungsziele angestrebt?
Wenn ja, warum ?
Wenn nein, welche anderen Ziele werden sonst noch angestrebt und wie ist die Gewichtung
der Ziele?
6. Trifft es zu, daß eine spezielle Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines entsprechenden
Konzeptes betraut wurde?
Wenn ja,
a) wie lautet die genaue Aufgabenstellung dieser Arbeitsgruppe,
b)wie setzt sie sich zusammen.
c) in welcher Weise werden Zollorgane in die Arbeit eingebunden,
d) welche Organe bzw, Funktionäre der gesetzlichen Personalvertretung wurden zur
Mitarbeit eingeladen.
e) wie ist der Zeitplan.
f) in welcher Weise werden Mitarbeiter, und zwar nicht nur die leitenden
Organwalter, von den Überlegungen verständigt? .
7. Trifft es zu, daß eine organisaorische Zusammenlegung der Finanzverwaltung und der
Zollverwaltung beabsichtigt ist?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen und bis wann soll das Vorhaben realisiert
werden?
Wenn nein, können Sie eine Zusammenlegung
mit Sicherheit ausschließen?
8. Trifft es zu, daß die politische Absicht besteht, die Sektionen III und IV des Bundesministeriums
für Finanzen zusammenzulegen?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen, bis wann soll das Vorhaben realisiert werden und wer
wird mit der Leitung der vereinten Sektionen betraut werden?
9. Trifft es zu, daß die politische Absicht der Zusammenlegung bereits bei anstehenden
Organisations- und Personalentscheidungen im Bereich der Sektion III von maßgebender
Bedeutung ist?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, auf Grund welcher anderer Überlegungen ist die Zusammenlegung von Abteilungen
(z.B.: 2 und 3)
10.Trifft es zu, daß auch beabsichtigt ist, die Steuer- und Zollbereiche der Sektion VI (z.B.das
Kassenwesen) zusammenzulegen?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen ?
Wenn nein, können Sie eine Zusammenlegung mit Sicherheit ausschließen?
11.Welche konkreten Maßnahmen sind bei den Finanzlandesdirektionen geplant?
12.Trifft es zu, daß eine Zusammenlegung der Steuerlandesinspektorate mit den
Zollorganisationsabteilungen geplant ist?
Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen und nach welchen Gesichtspunkten wird in
Zukunft bei der Bestellung der Funktion des Leiters der gemeinsamen
Organisationsabteilungen vorgegangen?
13.Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, für die Rechtsmittelerledigung in Zollsachen eigene
Berufungskommissionen einzurichten?
Wenn ja,
a) auf Grund welcher Erwägungen,
b) mit welchem Aufgabenbereich,
c) wann sollen diese ihre Tätigkeit
beginnen,
d) wie werden sie sich zusammensetzen,.
c) bei welchen Dienststellen sollen sie eingereicht werden,
f) wie ist diese Änderung mit der Anregung des Rechnungshofes zu vereinbaren im
Finanzbereich im vermehrten Maß zu monokratischen Entscheidungen überzugehen?
Wenn nein, warum nicht?
14. Trifft es zu, daß auf Grund dieser Maßnahmen in den Finanzlandesdirektionen eigene
Zollabteilungen entbehrlich sind?
Wenn ja, von welchen Organisationseinheiten sollen in Zukunft die Zollagenden wahrgenommen werden ?
Wenn nein, welche Zollagenden sollen in eigenen Zollabteilungen besorgt werden?
15. Welche Aufgaben sollen in Zukunft von den Hauptzollämtern wahrgenommen werden?
16. Trifft es insbesondere zu, daß beabsichtigt ist, den Hauptzollämtern Aufgaben zu
übertragen, die derzeit einerseits von den Finanzlandesdirektionen und andererseits von
anderen Zollämtern wahrgenommen werden?
Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei?
17. Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, zahlreiche Zollämter 1. und 2. Klasse mit Finanzämtern
zusammenzulegen bzw. in diese einzugliedern oder als Zweigstellen von Finanzämtern zu führen?
Wenn ja,
a) auf Grund welcher Erwägungen,
b) um welche Dienststellen handelt es sich konkret,
c) wann sollen diese Maßnahmen erfolgen?
Wenn nein, inwieweit können Sie diese Maßnahmen mit Sicherheit ausschließen?
18. Trifft es zu, daß nunmehr auch beabsichtigt ist, nach den Zollwachebediensteten im Zuge
der Verlagerung von Zollaufgaben (EU, Schengen, Strukturkonzept) auch zivile
Zollbedienstete aus dem Westen
Österreichs in den Osten zu versetzen bzw. dienstzuzuteilen?
Wenn ja,
a) wie begründen Sie diese Maßnahme,
b) wie viele Bedienstete werden dadurch betroffen sein,
c) welche Dienststellen werden dadurch betroffen sein,
d) welche zusätzlichen Kosten werden dadurch verursacht werden,
e) werden diese Maßnahmen auch gegen den Willen der Bediensteten erfolgen,
f) wurde die gesetzliche Personalvertretung bereits über die Absichten informiert,
g) wie hat diese reagiert,
h) wurden die Bediensteten bereits informiert,
i) wie haben diese reagiert,
j)wie wird das Bundesministerium für Finanzen in dieser Frage weiter vorgehen?
Wenn nein, können Sie diese Absicht für das nächste Jahr mit Entschiedenheit ausschließen?
19.Trifft es zu, daß jedenfalls beabsichtigt ist, die Erhebungen der Verbrauchssteuern wieder den
Finanzämtern zu übertragen?
Wenn ja,
a) auf Grund welcher Erwägungen.
b) wann soll diese Maßnahme erfolgen?
Wenn nein, inwieweit können Sie dies mit Sicherheit ausschließen?
20.Ist durch die derzeitige personelle Ausstattung der Zollverwaltung die erfolgreiche
Bekämpfung des Subventionsbetruges gewährleistet?
Wenn ja, auf welche konkreten Umstände stützen sie diese Einschätzung?
21.Können Sie ausschließen, daß im Falle der Umsetzung der geplanten
organisatorischen und personellen Maßnahmen die erfolgreiche Bekämpfung des Subventions-
betruges gefährdet ist?
Wenn ja, auf welche Überlegungen
stützen Sie diese Einschätzung?
22. Könne Sie ausschließen, daß im Falle der Umsetzung der geplanten organisatorischen Maßnahmen die weitere erfolgreiche Bewältigung der den Zollorganen übertragenen Aufgaben
gefährdet ist?
Wenn ja, auf welche Überlegungen stützen Sie diese Einschätzung?
23. Trifft es zu, daß in Ihrem Ressort ein Aufnahmestopp besteht und in den nächsten 5 Jahren
bis zu 4000 Bedienstete abgebaut werden sollen?
Wenn ja,
a) durch welche konkreten Maßnahmen soll der Personalabbau erreicht werden,
b) ist auch an Kündigungen von Vertragsbediensteten gedacht ?
Wenn nein, wieviele Zielvorstellungen bestehen hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der
Bediensteten in Ihrem Ressort und welche Maßnahmen wurden bzw. werden zur Zielreichung
aus?
24. Von welchem Verständnis einer zeitgemäßen Zollverwaltung gehen Sie bei Ihren
Überlegungen aus?
25. Stehen diese Überlegungen im Einklang mit der von der EU (vgl. die Matthäus Programme)
sowie vergleichbaren anderen eingenommenen Haltung zum Stellenwert der Zollverwaltung?
Wenn ja, wie begründen Sie die Annahme?