1793/J XX.GP

 

der Abgeordneten Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Zukunft der Zollverwaltung Österreichs

 

Im Bundesministerium für Finanzen wird an einem umfassenden Strukturbereinigungskonzept

("FIT 2001") gearbeitet, das insbesondere auch die gesamte Zollverwaltung betrifft. Bekannt

geworden ist, daß die Zielrichtung dieser Arbeiten, die durch verschiedene Arbeitsgruppen

erfolgen, darin besteht, in den nächsten Jahren eine größtmögliche Personaleinsparung von bis

zu 4000 Bediensteten zu erzielen. Dies nicht etwa durch eine Rechtsbereinigung oder eine

Eindämmerung der gerade in der Finanzverwaltung besonders üppig wachsenden Gesetzesflut

und der zunehmend überbordenden Bürokratie sondern allein durch Organisationsmaßnahmen.

Bekannt geworden ist die Absicht, Sektionen der Zentralstelle, Finanzlandesdirektionen,

Finanzämter und Zollämtcr zusammenzulegen sowie Aufgaben auf andere Ebenen zu

verlagern.

Besonders betroffen von den Plänen ist die Zollverwaltung

insgesamt, der die vollständige organisatorische Eingliederung in die Finanzverwaltung droht.

 

Die Zollverwaltung unterscheidet sich grundlegend von der Finanzverwaltung. Aufgabe der

Finanzverwaltung ist es in erster Linie, die öffentliche Hand mit den zur Erfüllung ihrer

Aufgaben erforderlichen finanziellen Mitteln auszustatten. Alle anderen Zielsetzungen, wie

z.B. Gesellschaft-, sozial- odcr familienpolitische Ziele treten diesem Ziel gegenüber in den

Hintergrund und sind im übrigen sehr umstritten. Die moderne Zollverwaltung ist hingegen

vor allem Produzent von Sicherheit. Ihr obliegt die Kontrolle der Warenströme, wobei eine

Unzahl von Rechtsvorschriften, denen die unterschiedlichsten Zielsetzungen zugrunde liegen,

maßgebend sind. Die Palette reicht vom Außenhandelsrecht bis zu Aspekten der

Volksgesundheit, des Jugend-. des Umwelt-, des Konsumenten-, des Arten-, des Tier- und

des Denkmalschutzes. Eine wesentliche Aufgabe besteht auch in der Bekämpfung des

Subventionsbetruges insbesondere durch präventive Kontrollmaßnahmen. Demgegenüber tritt

die Erhebung der Eingangs- und Ausgangsabgaben völlig in den Hintergrund (mit Ausnahmen

des Sektors der Verbrauchsteuern). Von den Bediensteten sind mehr als 100 Gesetze zu

vollziehen, deren Gegenstand nicht die Erhebung von Abgaben darstellt. Dieser Umstand wird

auch durch die umfassende eigenständige Ausbildung der Zollbeamten an der Bundes-Zoll- und

Zollwachschule unterstrichen. Wegen dieser von der Finanzverwaltung unterschiedlichen

Aufgabenstellung besteht daher aus guten Gründen in allen vergleichbaren Staaten eine

organisatorisch eigenständige Zollverwaltung mit hochentwickelter "corporate identy"

 

Es ist offenkundig, daß eine Eingliederung der österreichischen Zollverwaltung in die

Finanzverwaltung nicht nur geeignet ist, den Stellenwert der Aufgabenstellung der

Zollverwaltung zu vermindern, sondern  auch die Qualität der Aufgabenerfüllung wesentlich zu

beeinträchtigen.

 

 

Auf Grund dieser Bedenken richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister

für Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Beschäftigte) in

a) allen Finanzlandesdirektionen.

b) allen diesen nachgeordneten Finanzdienststellen

c) allen diesen nachgeordneten Zolldienststellen

getrennt nach Bediensteten der Zollwache und sonstigen Bediensteten zum 1.1.1995, zum

1.1.l996 und zum 1.1.1997.

2. Wie stellt sich dieser Personal-Ist-Stand getrennt nach Finanzlandesdirektionsbereichen

und getrennt nach Finanz- und Zollsektor dar?

3. Wie hoch war der Personal-Ist-Stand (umgerechnet auf Vollbeschäftigte) in der

Zentralstelle zum 1.1.1995 zum 1.1.1996 und zum 1.1.1997 und wie hoch ist der Anteil

Zollverwaltung?

4. Trifft es zu, daß im Bundesministerium für Finanzen Überlegungen hinsichtlich einer umfassenden

Strukturbereinigung der Finanz und Zollverwaltung angestellt werden ?

Wenn ja, wie lauten die Überlegungen?

5. Werden bei diesen Überlegungen nur Einsparungsziele angestrebt?

Wenn ja, warum ?

Wenn nein, welche anderen Ziele werden sonst noch angestrebt und wie ist die Gewichtung

der Ziele?

 

6. Trifft es zu, daß eine spezielle Arbeitsgruppe mit der Erarbeitung eines entsprechenden

Konzeptes betraut wurde?

Wenn ja,

a) wie lautet die genaue Aufgabenstellung dieser Arbeitsgruppe,

b)wie setzt sie sich zusammen.

c) in welcher Weise werden Zollorgane in die Arbeit eingebunden,

d) welche Organe bzw, Funktionäre der gesetzlichen Personalvertretung wurden zur

Mitarbeit eingeladen.

e) wie ist der Zeitplan.

f) in welcher Weise werden Mitarbeiter, und zwar nicht nur die leitenden

Organwalter, von den Überlegungen verständigt? .

7. Trifft es zu, daß eine organisaorische Zusammenlegung der Finanzverwaltung und der

Zollverwaltung beabsichtigt ist?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen und bis wann soll das Vorhaben realisiert

werden?

Wenn nein, können Sie eine Zusammenlegung mit Sicherheit ausschließen?

8. Trifft es zu, daß die politische Absicht besteht, die Sektionen III und IV des Bundesministeriums

für Finanzen zusammenzulegen?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen, bis wann soll das Vorhaben realisiert werden und wer

wird mit der Leitung der vereinten Sektionen betraut werden?

9. Trifft es zu, daß die politische Absicht der Zusammenlegung bereits bei anstehenden

Organisations- und Personalentscheidungen im Bereich der Sektion III von maßgebender

Bedeutung ist?

Wenn ja, inwiefern?

Wenn nein, auf Grund welcher anderer Überlegungen ist die Zusammenlegung von Abteilungen

(z.B.: 2 und 3)

10.Trifft es zu, daß auch beabsichtigt ist, die Steuer- und Zollbereiche der Sektion VI (z.B.das

Kassenwesen) zusammenzulegen?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen ?

Wenn nein, können Sie eine Zusammenlegung mit Sicherheit ausschließen?

 

11.Welche konkreten Maßnahmen sind bei den Finanzlandesdirektionen geplant?

12.Trifft es zu, daß eine Zusammenlegung der Steuerlandesinspektorate mit den

Zollorganisationsabteilungen geplant ist?

Wenn ja, auf Grund welcher Erwägungen und nach welchen Gesichtspunkten wird in

Zukunft bei der Bestellung der Funktion des Leiters der gemeinsamen

Organisationsabteilungen vorgegangen?

13.Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, für die Rechtsmittelerledigung in Zollsachen eigene

Berufungskommissionen einzurichten?

Wenn ja,

a) auf Grund welcher Erwägungen,

b) mit welchem Aufgabenbereich,

c) wann sollen diese ihre Tätigkeit beginnen,

d) wie werden sie sich zusammensetzen,.

c) bei welchen Dienststellen sollen sie eingereicht werden,

f) wie ist diese Änderung mit der Anregung des Rechnungshofes zu vereinbaren im

Finanzbereich im vermehrten Maß zu monokratischen Entscheidungen überzugehen?

Wenn nein, warum nicht?

14. Trifft es zu, daß auf Grund dieser Maßnahmen in den Finanzlandesdirektionen eigene

Zollabteilungen entbehrlich sind?

Wenn ja, von welchen Organisationseinheiten sollen in Zukunft die Zollagenden wahrgenommen werden ?

Wenn nein, welche Zollagenden sollen in eigenen Zollabteilungen besorgt werden?

15. Welche Aufgaben sollen in Zukunft von den Hauptzollämtern wahrgenommen werden?

16. Trifft es insbesondere zu, daß beabsichtigt ist, den Hauptzollämtern Aufgaben zu

übertragen, die derzeit einerseits von den Finanzlandesdirektionen und andererseits von

anderen Zollämtern wahrgenommen  werden?

Wenn ja, um welche Aufgaben handelt es sich dabei?

17. Trifft es zu, daß beabsichtigt ist, zahlreiche Zollämter 1. und 2. Klasse mit Finanzämtern

zusammenzulegen bzw. in diese einzugliedern oder als Zweigstellen von Finanzämtern zu führen?

Wenn ja,

a) auf Grund welcher Erwägungen,

b) um welche Dienststellen handelt es sich konkret,

c) wann sollen diese Maßnahmen erfolgen?

Wenn nein, inwieweit können Sie diese Maßnahmen mit Sicherheit ausschließen?

18. Trifft es zu, daß nunmehr auch beabsichtigt ist, nach den Zollwachebediensteten im Zuge

der Verlagerung von Zollaufgaben (EU, Schengen, Strukturkonzept) auch zivile

Zollbedienstete aus dem Westen Österreichs in den Osten zu versetzen bzw. dienstzuzuteilen?

Wenn ja,

a) wie begründen Sie diese  Maßnahme,

b) wie viele Bedienstete werden dadurch betroffen sein,

c) welche Dienststellen werden dadurch betroffen sein,

d) welche zusätzlichen Kosten werden dadurch verursacht werden,

e) werden diese Maßnahmen auch gegen den Willen der Bediensteten erfolgen,

f) wurde die gesetzliche Personalvertretung bereits über die Absichten informiert,

g) wie hat diese reagiert,

h) wurden die Bediensteten bereits informiert,

i) wie haben diese reagiert,

j)wie wird das Bundesministerium für Finanzen in dieser Frage weiter vorgehen?

Wenn nein, können Sie diese Absicht für das nächste Jahr mit Entschiedenheit ausschließen?

19.Trifft es zu, daß jedenfalls beabsichtigt ist, die Erhebungen der Verbrauchssteuern wieder den

Finanzämtern zu übertragen?

Wenn ja,

a) auf Grund welcher Erwägungen.

b) wann soll diese Maßnahme erfolgen?

Wenn nein, inwieweit können Sie dies mit Sicherheit ausschließen?

20.Ist durch die derzeitige personelle Ausstattung der Zollverwaltung die erfolgreiche

Bekämpfung des Subventionsbetruges gewährleistet?

Wenn ja, auf welche konkreten Umstände stützen sie diese Einschätzung?

21.Können Sie ausschließen, daß im Falle der Umsetzung der geplanten

organisatorischen und personellen Maßnahmen die erfolgreiche Bekämpfung des Subventions-

betruges gefährdet ist?

Wenn ja, auf welche Überlegungen stützen Sie diese Einschätzung?

22. Könne Sie ausschließen, daß im Falle der Umsetzung der geplanten organisatorischen Maßnahmen die weitere erfolgreiche Bewältigung der den Zollorganen übertragenen  Aufgaben

gefährdet ist?

Wenn ja, auf welche Überlegungen stützen Sie diese Einschätzung?

23. Trifft es zu, daß in Ihrem Ressort ein Aufnahmestopp besteht und in den nächsten 5 Jahren

bis zu 4000 Bedienstete abgebaut werden sollen?

Wenn ja,

a) durch welche konkreten Maßnahmen soll der Personalabbau erreicht werden,               

b) ist auch an Kündigungen von Vertragsbediensteten gedacht ?

Wenn nein, wieviele Zielvorstellungen bestehen hinsichtlich der Reduzierung der Zahl der

Bediensteten in Ihrem Ressort und welche Maßnahmen wurden bzw. werden zur Zielreichung

aus?

24. Von welchem Verständnis einer zeitgemäßen Zollverwaltung gehen Sie bei Ihren

Überlegungen aus?

25. Stehen diese Überlegungen im Einklang mit der von der EU (vgl. die Matthäus Programme)

sowie vergleichbaren anderen eingenommenen Haltung zum Stellenwert der Zollverwaltung?

Wenn ja, wie begründen Sie die Annahme?