1879/J XX.GP

 

der Abg. DI Hofmann, DI Schöggl, Rosenstingl, Jung

an den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

betreffend Terminal Wels

Der Terminal Wels wurde 1985 eröffnet und das Konzept der sogenannten "Rollenden

Landstraße ,'(RoLa) mit Verlagerung der LKWs von der Straße auf die Schiene wurde

gut angenommen.

Die infrastrukturelle Austattung der Anlagen und des Geländes des Terminals haben

mit der laufenden Kapazitätserweiterung nicht Schritt gehalten.

Hunderte Lastfahrzeuge, Fahrzeuge im kombinierten Verkehr mit Großcontainern und

Wechselaufbauten erreichen über den Autobahnanschluß den im Osten der Stadt Wels

liegenden Terminal.

Diese Zufahrtsstraße ist die meiste Zeit mit wartenden LKW's verstellt und für den

privaten Verkehr mit Staus verbunden.

Die stunden-, teilweise tagelangen Wartezeiten für die Abfertigungen dieser Fahrzeuge

sowie Güter führen zu Lärm- und Geruchsbelästigungen sowie Sicherheitrisiken.

Maßnahmen seitens der Betreiber - ÖBB und ÖKOKOMI - hinsichtlich

bedarfsorientierter Abfertigung und Parkraumgestaltung, Sanitärausstattung sowie

Regelung des Abfalls stellten sich als unzureichend heraus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an

den Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst

folgende

ANFRAGE

1 . Sind Ihnen die Probleme des Terminals Wels bekannt ?

2. Welche Maßnahmen werden seitens des Ministeriums unternommen, um sicher

zustellen, daß für den ruhenden und fließenden LKW-Verkehr im Bereich des

Terminals ausreichende Verkehrsflächen und Parkraumflächen außerhalb des

des bewohnten Gebietes zur Verfügung gestellt werden ?

3. Existieren Überlegungen zusätzliche Zuggarnituren, insbesondere am Wochen-

ende, einzusetzen, um durch eine flexiblere Einsatzgestaltung die Wartezeiten für

die Abfertigung zu verkürzen ?

4. Werden bei den künftigen Planungen bzw. weiterem Ausbau des Terminals

auch die Anrainer des betroffenen Gebietes eingebunden ?

 

5. Bestehen Überlegungen die Parkplätze so abzusichern, daß die Ablagerung von

Abfällen und mißbräuchliche Verwendung der anschließenden Gründe unter-

bunden wird sowie eine ausreichende Ausstattung mit Sanitäreinrichtungen

sichergestellt ist ?