1898/J XX.GP

 

der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend § 4 Abs. 9 UStG. Sowie § 20 Abs. 4 UStG- „Bussteuer“

 

Bei der Grenzüberschreitenden Personenförderung in Gelegenheitsverkehr mit nicht im Inland zugelassenen KFZ und Anhängern, unterliegt der Inländische Teil der Strecke der Umsatzsteuer. Je nachdem, ob eine Binnengrenze, oder eine Drittlandsgrenze überschritten wird erfolgt die Besteuerung durch

a)    das Finanzamt Graz/Stadt (oder das zuständige Finanzamt) oder

b)    durch die Zollämter (im Wege der Einzelbesteuerung)

 

In der WIFO-Studie über den Tank-Tourismus vom November 1996 wird die Zahl der einreisenden Ausländer auf der Straße im Jahr 1994 auf 188 Mio. (99 Mio über Straßengrenzstellen zu Deutschland) geschätzt.

Weiters wird angenommen, das ca. 41,4 Mio. Mit ca. 920.000 einreisten.

Geht man von einer durchschnittlichen Inlandsfahrleistung von 200 km aus, ergibt sich eine Umsatzsteuerbemessungsgrundlage von knapp 5 Mrd. S und somit eine Umsatzsteuer von ca. 500 Mio. S.

In der Anfragebeantwortung 128/AB vom 1.4.1996  (zu 24/J) schätzen sie für das Jahr 1995 Einnahmen in etwa für

a)    100 Mio. und für b) 30 Mio., in Summe also 130 Mio.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:

1.     Wie hoch waren die tatsächlichen Einnahmen 1995 und 1996 für jene Fälle der grenzüberschreitenden Personenbeförderung, bei denen Binnengrenzen überschritten worden sind?

2.     Wie teilen sich die Gesamteinnahmen auf die einzelnen Bundesländer auf?

3.     Durch welche Maßnahmen haben Sie eine korrekte Berechnung der Bemessungsgrundlage (und in weiterer Folge Abfuhr der Umsatzsteuer) sichergestellt, zumal obiges Beispiel Zweifel an einer Ordnungsgemäßen Entrichtung aufkommen läßt?

4.     Ist es richtig, daß es keine Kontrollen gibt, sofern nur Binnengrenzen überschritten werden ?

5.     Sind sie der Meinung, daß eine korrekte Einhebung der Umsatzsteuer exekutierbar ist? Wenn ja, wie begründen Sie Ihre Ansicht? Wenn nein, warum nicht?

6.     Wie erfolgt bei Ausreisen über eine Drittlandsgrenze die Kontrolle hinsichtlich der tatsächlichen Reisebewegung durch Österreich durch die Zollämter?

7.     Für welche Staaten gab es 1995 eine Befreiung?

8.     Auf welche Nationalitäten verteilen sich die ca. 1Mio. Busse, die 1994, 1995 und 1996 die (Binnen/Drittlands-) Grenzen passiert haben?