1909/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Firlinger, Dr. Pumberger, Blünegger und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend
Kostenexplosion bei der Eisenbahnumfahrung Innsbruck
Medienberichten zufolge betragen die Nachforderungen für das von der ARGE
Eisenbahnumfahrung Innsbruck errichtete Baulos mittlerweile mehr als 1,1 Mrd.öS.
Trotz wiederholter parlamentarischer Anfragen konnten die Vorfälle, wie es
überhaupt zu derart massiven Kostensteigerungen kommen konnte, nicht aufgeklärt
werden.
In der Chronologie der Ereignisse ergibt sich hinsichtlich des Anfragegegenstandes
folgender Sachverhalt:
Im Jahr 1989 hat die mehrheitlich im Eigentum von Hans Peter Haselsteiner
stehende ILBAU ein Angebot für ein Baulos für die Umfahrung Innsbruck
abgegeben. Da die ILBAU mit 1 .036,9. Mio. öS "Billigstbieter" war, erhielt sie auch
gemäß dem vorangegangen Ausschreibungsverfahren den Zuschlag.
Nach Abschluß der Bauarbeiten trat die ARGE Umfahrung Innsbruck, welcher
Insbesondere die im Mehrheitseigentum von Hans-Peter Haselsteiner stehende
ILBAU angehört, jedoch plötzlich mit dreistelligen Millionenforderungen an ihren
Auftraggeber, die HL-AG heran.
Laut Auskunft der ILBAU wurden bis Ende 1993 folgende Nachforderungen erhoben.
a) 22,8 Mi0. öS als Zuschlag für die Bildung der ARGE (3,2% der Auftragssumme
abzüglich Pauschalnachlaß);
b) 314 Mio. öS für geänderte Gebirgseigenschaften (Geologie) aus dem Titel
Änderungen der Art der Leistung (auf Gesamttunnel hochgerechnet);
c) 244 Mio. öS für sonstige Zusatzleistungen außerhalb des Leistungsverhältnisses;
1994 wurden aus dem Titel "Änderung von Einheitspreisen zufolge Mengenänderung
über 20%" weitere 31 5 Mio. öS als Nachforderung erhoben.
Laut dieser Auflistung waren somit Nachforderungen in der Höhe von mehr als 900
Mio. öS aktenkundig.
Doch selbst bei dieser Höhe sollte es nicht bleiben. Im Jänner 1995 stellte die ILBAU
über die ARGE Eisenbahnumfahrung
Innsbruck zunächst eine Teilnachforderung in
5. Stimmt es, daß die vorläufige oder endgültige Schlußabrechnung entweder
"unauffindbar" ist oder über einen längeren Zeitraum "unauffindbar ' war? Wenn ja,
wurde eine Duplikatrechnung ausgestellt, die mit dem Original identisch?
6. Erscheint es angesichts der Erfahrungen über die Geschäftsgebarungen der
Firmen von Hans-Peter Haselsteiner angebracht, diese auch weiterhin bei
öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen?
7. Werden den Erfahrungen mit der ILBAU bzw. der ARGE des Abg. Haselsteiner
Maßnahmen folgen, die bei Ausschreibungen künftig die Zuschlagserteilung an
sogenannte "Spekulationsangebote" verhindern, bzw. auf welche Weise wird
sichergestellt, daß derartige Kostennachforderungen künftig ausgeschlossen werden
können?
8. Werden rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Manager der HL-AG, die
bei Vergabe des Bauloses das Angebot der ILBAU möglicherweise unzureichend
geprüft haben, eingeleitet?
9. Welche ebenfalls von der ASFINAG finanzierten Projekte müßten drastisch
eingeschränkt bzw. ganz unterbleiben, wenn sich die ARGE mit ihren Forderungen
durchsetzt?