1909/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Firlinger, Dr. Pumberger, Blünegger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend

Kostenexplosion bei der Eisenbahnumfahrung Innsbruck

Medienberichten zufolge betragen die Nachforderungen für das von der ARGE

Eisenbahnumfahrung Innsbruck errichtete Baulos mittlerweile mehr als 1,1 Mrd.öS.

Trotz wiederholter parlamentarischer Anfragen konnten die Vorfälle, wie es

überhaupt zu derart massiven Kostensteigerungen kommen konnte, nicht aufgeklärt

werden.

In der Chronologie der Ereignisse ergibt sich hinsichtlich des Anfragegegenstandes

folgender Sachverhalt:

Im Jahr 1989 hat die mehrheitlich im Eigentum von Hans Peter Haselsteiner

stehende ILBAU ein Angebot für ein Baulos für die Umfahrung Innsbruck

abgegeben. Da die ILBAU mit 1 .036,9. Mio. öS "Billigstbieter" war, erhielt sie auch

gemäß dem vorangegangen Ausschreibungsverfahren den Zuschlag.

Nach Abschluß der Bauarbeiten trat die ARGE Umfahrung Innsbruck, welcher

Insbesondere die im Mehrheitseigentum von Hans-Peter Haselsteiner stehende

ILBAU angehört, jedoch plötzlich mit dreistelligen Millionenforderungen an ihren

Auftraggeber, die HL-AG heran.

Laut Auskunft der ILBAU wurden bis Ende 1993 folgende Nachforderungen erhoben.

a) 22,8 Mi0. öS als Zuschlag für die Bildung der ARGE (3,2% der Auftragssumme

abzüglich Pauschalnachlaß);

b) 314 Mio. öS für geänderte Gebirgseigenschaften (Geologie) aus dem Titel

Änderungen der Art der Leistung (auf Gesamttunnel hochgerechnet);

c) 244 Mio. öS für sonstige Zusatzleistungen außerhalb des Leistungsverhältnisses;

1994 wurden aus dem Titel "Änderung von Einheitspreisen zufolge Mengenänderung

über 20%" weitere 31 5 Mio. öS als Nachforderung erhoben.

Laut dieser Auflistung waren somit Nachforderungen in der Höhe von mehr als 900

Mio. öS aktenkundig.

Doch selbst bei dieser Höhe sollte es nicht bleiben. Im Jänner 1995 stellte die ILBAU

über die ARGE Eisenbahnumfahrung Innsbruck zunächst eine Teilnachforderung in

5. Stimmt es, daß die vorläufige oder endgültige Schlußabrechnung entweder

"unauffindbar" ist oder über einen längeren Zeitraum "unauffindbar ' war? Wenn ja,

wurde eine Duplikatrechnung ausgestellt, die mit dem Original identisch?

6. Erscheint es angesichts der Erfahrungen über die Geschäftsgebarungen der

Firmen von Hans-Peter Haselsteiner angebracht, diese auch weiterhin bei

öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen?

7. Werden den Erfahrungen mit der ILBAU bzw. der ARGE des Abg. Haselsteiner

Maßnahmen folgen, die bei Ausschreibungen künftig die Zuschlagserteilung an

sogenannte "Spekulationsangebote" verhindern, bzw. auf welche Weise wird

sichergestellt, daß derartige Kostennachforderungen künftig ausgeschlossen werden

können?

8. Werden rechtliche Schritte gegen die verantwortlichen Manager der HL-AG, die

bei Vergabe des Bauloses das Angebot der ILBAU möglicherweise unzureichend

geprüft haben, eingeleitet?

9. Welche ebenfalls von der ASFINAG finanzierten Projekte müßten drastisch

eingeschränkt bzw. ganz unterbleiben, wenn sich die ARGE mit ihren Forderungen

durchsetzt?