193/J
der Abgeordneten Dr. Schmidt und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend die Verwendung des ''Kunstförderungsbeitrages''
Aufgrund des Rundfunkgesetzes werden von jedem/r Gebührenzahler/in jährlich
öS 55,-- als Kunstförderungsbeitrag eingehoben.
Für die Verwendung dieser GeIder (1994 flossen dem Bundesdenkmalamt und den
Bundesmuseen ca. 15 Millionen Schilling zu) muß der Bundesminister für
Wissenschaft, Forschung und Kunst den Rat eines vom Parlament zuletzt 1981
ausbalancierten Gremiums einholen. Darin sitzen vier Ländervertreterlnnen, je ein/e
Vertreterln des Städte- und Gemeindebunds, der Wirtschafts-, Landwirtschafts-,
Arbeiterkammer und einer Kammer der Freiberufler, der Katholischen und der
Evangelischen Kirche, des Finanz-, Wissenschafts- und Unterrichtsministeriums
sowie vier Künstlerlnnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stelIen daher an die Bundesministerin für
Unterricht und kulturelle Angelegenheiten folgende
ANFRAGE
1 .
Gibt es in lhrem Ministerium ebenfalls einen ''Kunstförderungsbeirat'', der für die
Mittelvergabe ein Vorschlagsrecht hat? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie oft
wurde der ''Kunstförderungsbeirat'' seit seinem Bestehen einberufen?
2.
Welche Personen gehörten bisher dem ''Kunstförderungsbeirat'' an?
3.
Gibt es von den einzelnen Sitzungen des ''Kunstförderungsbeirats'' Protokolle?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wo sind diese einsehbar?
4.
Wie funktioniert der Entscheidungsfindungsprozeß des ''Kunstförderungsbeirats,'?
5.
Welche Vorschläge wurden in den Jahren seit seiner Gründung vom
''Kunstförderungsbeirat'' an Sie bzw. lhre Vorgängerlnnen oder an den
Beiratsvorsitzenden herangetragen?
6.
Welche Personen, Projekte etc. wurden seit der Konstituierung des ersten
''Kunstförderungsbeirats'' 1981 aus den Mitteln des ''Kunstförderungsbeitrags''
gefördert?
7.
Haben ausschließlich die Mitglieder des ''Kunstförderungsbeirats'' die Möglichkeit
Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderungsbeitrags zu machen? Wenn ja,
warum? Wenn nein, wer hat dieses Vorschlagsrecht sonst noch?