1932/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Pensionsversicherung von Präsenzdienstleistenden
In den letzten Tagen wurde in verschiedenen Medien umfassend darüber berichtet, daß
Soldaten des Bundesheeres aufgrund fehlender Beitragsleistung bei der gesetzlicher
Pensionsversicherung eine niedrigere Pension erhalten. Über die mangelnde sozialrechtliche
Absicherung wurden die Betroffenen vom BMLV nicht bzw. falsch informiert. Konkret
handelt es sich um ASVG-Versicherte. die jahrelang im Bundesheer gedient haben und jetzt
erfahren mußten, daß ihnen ihre Dienstzeiten beim Bundesheer nicht bzw. nicht in voller Höhe in die Pensionsbemessung eingerechnet wurden. Unter anderen sind von diesem
Mißstand betroffen: Soldaten die aufgrund Ihrer fachlichen Qualifikation im Rahmen der
Österreichischen UNO-Kontingente einen schwierigen und mitunter lebensgefährlichen Dienst
geleistet haben und leisten und damit wesentlich dazu beitragen. das Ansehen Österreichs im
Ausland zu steigern. Soldaten des Milizstandes (ohne die das dem Bundesheer zugrunde
liegende Milizsystem und damit die Einsatzorganisation nicht aufrecht erhalten werden
könnte die aufgrund ihres persönlichen Engagements viele zusätzliche Tage in Form von
freiwilligen Übungen gedient haben. Die Gründe für diesen Zustand dürften darin zu suchen
sein, daß Milizsoldaten, die sich aufgrund einer Übung von ihrer privaten Sozialversicherung
und damit Pensionsversicherung abmelden müssen sowie Personen, die Dienstzeiten im
Rahmen eines Auslandseinsatzpräsenzdienstes leisten, von seiten des BMLV nicht
pensionsversichert werden, wodurch diese Zeiten nur als Ersatzzeit, nicht aber als Beitragszeit
berücksichtigt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
ANFRAGE
1) Sind Ihnen die in Sind Ihnen die in der Einleitung genannten Medienberichte bekannt?
2) Wie beurteilen Sie als zuständiger Minister diese Medienberichte?
3) Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
4) Seit wann ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?
5) Welche der nachstehenden Präsenzdienstarten werden in welcher Form für die Altersversorgung angerechnet ordentlicher Präsenzdienst als Grundwehrdienst
ordentlicher Präsenzdienst bei Truppenübungen
außerordentlicher Präsenzdienst als Präsenzdienst im Falle des §2 Abs. 1 lit. A bis c WG
1990 Einsatzpräsenzdienst
außerordentlicher Präsenzdienst als Präsenzdienst im Falle des §39 Abs.2 WG 1990
Aufschubpräsenzdienst
außerordentlicher Präsenzdienst als Wehrdienst als Zeitsoldat nach § 32 WG 1990.
außerordentlicher Präsenzdienst in Form von Kaderübungen nach §29 Abs. 1 WG 1990.
außerordentlicher Präsenzdienst bei freiwilligen Waffenübungen und Funktionsdiensten nach § 30 WG 1990.
außerordentlicher Präsenzdienst bei außerordentlichen Übungen nach § 35 Abs.4.
außerordentlicher Präsenzdienst als Präsenzdienst nach dem Auslandeinsatzgesetz BGBI Nr.233/1965?
6)Welche nachteiligen Wirkungen auf den Einsatzwillen und die Einsatzbereitschaft der von den verschiedenen Formen des Präsenzdienstes Betroffenen erwarten sie sich durch diese Medienberichte?
7) Sind sie der Ansicht, daß die den ordentlichen bzw. Den außerordentlichen Präsenzdienst im Dienste der Republik Österreich leisten, vom BMLV die bestmögliche soziale Absicherung erhalten sollten?
7a) Wenn ja, handelt es sich bei der Anrechnung der Dienstzeiten als Ersatzzeiten zur Alterspension um die bestmögliche Versicherungsleistung?
7b) Wenn nein, warum nicht?
8) Wie sieht die soziale Absicherung der Zeitsoldaten aus?
9) Wie sind Beamte Berufsoldaten und die im Zivilberuf öffentlich Bediensteten Milizsoldaten pensionsrechtlich abgesichert?
9a) Bestehen in der Tätigkeit dieser Soldaten zu den Tätigkeiten von anderen Milizsoldaten in den verschiedenen Arten des Einsatzes Unterschiede?
9b) Wenn ja, welche?
10) Wurden die betroffenen Präsenzdienstleistenden von seitens des BMLV über die mangelnde sozialrechtliche Absicherung v.a. bezüglich der Altersvorsorge informiert?
10a)Wenn ja, in welcher Form?
10b) Wenn nein, warum nicht?
11) Welche Maßnahmen werden von den zuständigen Stellen des BMLV gesetzt, um in Zukunft alle Soldaten über ihre sozialrechtliche Absicherung umfassend zu informieren?
12) Welche Maßnahmen werden von den seiten des BMLV ergriffen, um den durch diesen Mißstand bereits betroffenen Soldaten die volle sozialrechtliche Absicherung bei der Alterspension zu gewährleisten?
13) Sollte eine Änderung der gesetzlichen Lage auch eine rückwirkende Gültigkeit besitzen?
13a) Wenn nein, warum nicht?
14) Existieren Untersuchungen darüber, wie hoch die Summe der durch die Schlechterstellung der betroffenen Soldaten „ersparten“ Pensionsbeiträge ist?
14a) Wenn ja, wie hoch ist die Summe?
15) Existieren Untersuchungen, welche Kosten bei einer rückwirkenden Sanierung dieses Zustandes entstehen würden?
15a) Wenn ja, auf welche Höhe würden sich diese Kosten belaufen?