1948/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hinsichtlich einer vom ehema-
ligen Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem in der schriftlichen
Anfragebeantwortung vom 17. Jänner 1997 zu 1463/J AB wissentlich
gemachten unwahren Aussage.
Die gefertigten Abgeordneten haben in ihrer schriftlichen parlamentarischen
Anfrage vom 19. Dezember 1996 zu Nr. 1724/J an den damaligen Bundesminister
Dr. Caspar Einem auf Grund von mehreren wörtlich angeführten Erkenntnissen des
Verfassungsgerichtshofes und Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes überzeu-
gend nachgewiesen, daß der genannte Bundesminister die an ihn gerichtete schrift-
liche parlamentarische Anfrage vom 19. September 1996 zu 1204/J rechts- und tat-
sachenwidrig beantwortet hat.
In seiner Anfragebeantwortung vom 17. Jänner 1997, Zahl 41.200/86-11/15/96
hat Bundesminister Dr. Caspar Einem alle in der schriftlichen Anfrage angeführten
Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes und Entscheidungen des Obersten Ge-
richtshofes ignoriert. Er stellte in der obigen Anfragebeantwortung unter ausdrück-
lichen Hinweis auf die "neuere Judikatur des OGH" fest, " keine Veranlassung zu
sehen, von der aus meiner Sicht durchaus vertretbaren Rechtsauffassung abzuge-
hen. "
Der Leitet der Abt. 11/15 im Bundesministerium für Inneres, Dr. Ulrich Weber-
Schallauer, erklärte unserem Klub auf Befragung, welche oberstgerichtliche Recht-
sprechung in Vereinsangelegenheiten dem damaligen Bundesminister Dr. Caspar
Einem als Belegstelle gedient habe, diese von Dr. Einem verwendeten Belegstellen
Selen:
1.) OGH vom 25.1.1995 zu 3 Ob 543/94; JBI. 1995, Heft 9, Seiten
596 bis 598'
2.) OGH vom 9.2.1995 zu 6 Ob 527/95; JBI. 1995, Heft 10, Seiten
649 bis S51.
Vergleicht man den Inhalt der vom Bundesminister verwendeten "neueren
Judikatur des OGH" mit dem Inhalt der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
der Abg. Mag. Stadler und Kollegen vom 19. Dezember 1996 zu Nr. 1724/J so stellt
man eindeutig fest, daß die vom Bundesminister Dr. Caspar Einem verwendeten
oberstgerichtlichen Entscheidungen völlig
andere Sachthemen zum Inhalt haben.
Die Antwort des damaligen Bundesministers für lnneres verstößt damit gegen
den Grundsatz eines demokratischen Staates, die Volksvertretung wahrheitsgetreu zu
informieren.
Die unterfertigtcn Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler Mag. Viktor
Klima folgende
ANFRAGE:
1.Halten Sie die vom Bundesminister Dr. Caspar Einem ergangenen Anfrage-
beantwortung vom 17. Jänner 1997 zu 41 .200/86-11/15/96 durch Art. 52 Abs. 1
B-VG gedeckt?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
2.) Sind Sie andernfalls bereit, die entsprechenden Folgerungen zu ziehen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?