1948/J XX.GP

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hinsichtlich einer vom ehema-

ligen Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem in der schriftlichen

Anfragebeantwortung vom 17. Jänner 1997 zu 1463/J AB wissentlich

gemachten unwahren Aussage.

Die gefertigten Abgeordneten haben in ihrer schriftlichen parlamentarischen

Anfrage vom 19. Dezember 1996 zu Nr. 1724/J an den damaligen Bundesminister

Dr. Caspar Einem auf Grund von mehreren wörtlich angeführten Erkenntnissen des

Verfassungsgerichtshofes und Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes überzeu-

gend nachgewiesen, daß der genannte Bundesminister die an ihn gerichtete schrift-

liche parlamentarische Anfrage vom 19. September 1996 zu 1204/J rechts- und tat-

sachenwidrig beantwortet hat.

In seiner Anfragebeantwortung vom 17. Jänner 1997, Zahl 41.200/86-11/15/96

hat Bundesminister Dr. Caspar Einem alle in der schriftlichen Anfrage angeführten

Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes und Entscheidungen des Obersten Ge-

richtshofes ignoriert. Er stellte in der obigen Anfragebeantwortung unter ausdrück-

lichen Hinweis auf die "neuere Judikatur des OGH" fest, " keine Veranlassung zu

sehen, von der aus meiner Sicht durchaus vertretbaren Rechtsauffassung abzuge-

hen. "

Der Leitet der Abt. 11/15 im Bundesministerium für Inneres, Dr. Ulrich Weber-

Schallauer, erklärte unserem Klub auf Befragung, welche oberstgerichtliche Recht-

sprechung in Vereinsangelegenheiten dem damaligen Bundesminister Dr. Caspar

Einem als Belegstelle gedient habe, diese von Dr. Einem verwendeten Belegstellen

Selen:

1.) OGH vom 25.1.1995 zu 3 Ob 543/94; JBI. 1995, Heft 9, Seiten

596 bis 598'

2.) OGH vom 9.2.1995 zu 6 Ob 527/95; JBI. 1995, Heft 10, Seiten

649 bis S51.

Vergleicht man den Inhalt der vom Bundesminister verwendeten "neueren

Judikatur des OGH" mit dem Inhalt der schriftlichen parlamentarischen Anfrage

der Abg. Mag. Stadler und Kollegen vom 19. Dezember 1996 zu Nr. 1724/J so stellt

man eindeutig fest, daß die vom Bundesminister Dr. Caspar Einem verwendeten

oberstgerichtlichen Entscheidungen völlig andere Sachthemen zum Inhalt haben.

Die Antwort des damaligen Bundesministers für lnneres verstößt damit gegen

den Grundsatz eines demokratischen Staates, die Volksvertretung wahrheitsgetreu zu

informieren.

Die unterfertigtcn Abgeordneten stellen an den Bundeskanzler Mag. Viktor

Klima folgende

ANFRAGE:

1.Halten Sie die vom Bundesminister Dr. Caspar Einem ergangenen Anfrage-

beantwortung vom 17. Jänner 1997 zu 41 .200/86-11/15/96 durch Art. 52 Abs. 1

B-VG gedeckt?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

2.) Sind Sie andernfalls bereit, die entsprechenden Folgerungen zu ziehen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?