1977/J XX.GP
der Abg. Rosenstingl und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Schließung des Bundessportheims Spitzerberg
Das Bundessportheim Spitzerberg stellt verschiedenen Organisationen in der
Region um Kaumberg Räumlichkeiten und Ressourcen zur Verfügung. Es wird von
Erwachsenen und Jugendlichen genutzt und ist für diese ein soziales und
kommunikatives Zentrum. Eine Schließung schient sich für das Bundesbudget und
den Arbeitsmarkt nicht positiv auszuwirken, aber gleichzeitig soziale Strukturen in
der Bevölkerung zerstören.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler die
nachstehende
Anfrage:
1 . Wie hoch sind die Einnahmen aus dem laufenden Betrieb des Sportheimes
Spitzerberg (Vermietung, Kursbeiträge, etc.)?
2. Wie hoch sind die Ausgaben für den laufenden Betrieb ohne Berücksichtigung der
Personalkosten?
3. Wie hoch sind die Personalkosten für den Betrieb des Bundessportheimes?
Könnten diese Kosten bei Schließung des Heimes eingespart werden? Wenn ja:
Wie will die Bundesregierung die Ausgaben für die Bezahlung der Mitarbeiter im
Bundessportheim budgetwirksam einsparen?
4. Welche budgetären Effekte ergeben sich bei Schließung des Heimes daher
insgesamt?
5. Wieviel Schlafplätze bietet das Bundessportheim? Welches Entgelt ist für die
Übernachtung zu entrichten?
6. Das Bundessportheim Spitzerberg befindet sich in der Nähe des neu eröffneten
Nationalparks Donauauen. Der Bedarf an günstigen Übernachtungsmöglichkeiten
wird durch Besucher des Nationalparks (Jugendliche, Schulen) steigen. Warum
beabsichtigt man gerade jetzt, kurz nach Eröffnung des Nationalparks, diese
Herberge zu schließen?
7. Die Aufrechterhaltung des Bundessportheims würde den Fremdenverkehr dieser
Region beleben. lst eine Anregung des Arbeitsplatzangebotes in dieser Region
Ziel der Bundesregierung?
8. Sind Konzepte zur Vermeidung der Schließung des Bundessportheimes erarbeitet
worden? Was sind deren Ergebnisse?
9. Gibt es also unter Betrachtung aller Argumente die Möglichkeit, das
Bundessportheim weiterzuführen?