1991/J XX.GP

 

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Tiertransporte durch Oberösterreich

Betreffend das österreichische Tiertransportgesetzes Straße gibt es in Oberösterreich immer

wieder Vollzugsmängel. Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung 1083/AB vom 10.

Sept. 1996 betreffend Tiertransporte durch Oberösterreich stellen die unterfertigten

Abgeordneten daher folgende

ANFRAGE:

1. Laut der o.a. Anfragebeantwortung waren im Sept.1996 seitens des Landes

Oberösterreich noch immer keine Tiertransportinspektoren ernannt. Es wurde aber in

Aussicht gestellt, daß dies beabsichtigt sei. Wurden in O.Ö. bereits Amtstierärzte zu

Tiertransportinspektoren bestellt?

2. Wieviele Kontrollen wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes in Oberösterreich gemacht

und wieviele Übertretungen wurden festgestellt?

3. Muß bei Transporten aus dem Ausland ins Ausland, wo es schon an der Grenze

offensichtlich zu einer krassen Überschreitung der Kilometer- bzw.

Stundenbegrenzung des österreichischen TGSt gekommen ist, bzw. aufgrund der

Frachtpapiere anzunehmen ist, daß sie erheblich überschritten werden wird, wie im

Gesetz vorgeschrieben , der nächstgelegene geeignete Schlachthof angefahren werden?

Bei wievielen derartigen Überschreitungen mußte - wie im Gesetz vorgesehen - der

nächstgelegene geeignete Schlachthof angefahren werden (bundesweit und in O.Ö:)?

4. Wie lauten die Transportunternehmen, die in O.Ö. das Tiertransportgesetz-Straße

bisher übertreten haben?