1991/J XX.GP
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Tiertransporte durch Oberösterreich
Betreffend das österreichische Tiertransportgesetzes Straße gibt es in Oberösterreich immer
wieder Vollzugsmängel. Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung 1083/AB vom 10.
Sept. 1996 betreffend Tiertransporte durch Oberösterreich stellen die unterfertigten
Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE:
1. Laut der o.a. Anfragebeantwortung waren im Sept.1996 seitens des Landes
Oberösterreich noch immer keine Tiertransportinspektoren ernannt. Es wurde aber in
Aussicht gestellt, daß dies beabsichtigt sei. Wurden in O.Ö. bereits Amtstierärzte zu
Tiertransportinspektoren bestellt?
2. Wieviele Kontrollen wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes in Oberösterreich gemacht
und wieviele Übertretungen wurden festgestellt?
3. Muß bei Transporten aus dem Ausland ins Ausland, wo es schon an der Grenze
offensichtlich zu einer krassen Überschreitung der Kilometer- bzw.
Stundenbegrenzung des österreichischen TGSt gekommen ist, bzw. aufgrund der
Frachtpapiere anzunehmen ist, daß sie erheblich überschritten werden wird, wie im
Gesetz vorgeschrieben , der nächstgelegene geeignete Schlachthof angefahren werden?
Bei wievielen derartigen Überschreitungen mußte - wie im Gesetz vorgesehen - der
nächstgelegene geeignete Schlachthof angefahren werden (bundesweit und in O.Ö:)?
4. Wie lauten die Transportunternehmen, die in O.Ö. das Tiertransportgesetz-Straße
bisher übertreten haben?