2039/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Vollziehung des § 6a der Rundfunkverordnung

',Der Betreiber einer Antennenanlage im Sinne des § 2 Abs 4 hat der zuständigen

Fernmeldebehörde die Errichter und Betreiber der an seine Antennenanlage angeschlossenen

Empfangsanlagen bekanntzugeben . ,' (§ 6a Rundfunkverordnung)

Diese Gesetzesänderung erfolgte aufgrund eines Initiativantrages der Abgeordneten der SPÖ

und ÖVP und soll den Fernmeldebehörden die Abgleichung von Daten der

Bewilligungsinhaber ermöglichen. Dadurch soll auf einfache Weise festgestellt werden

können, welche Personen ihre Empfangsanlagen ohne Bewilligung und damit gebührenfrei

betreiben. Der gebührenfreie Betrieb solcher Anlagen bedeutet nicht nur die Hinterziehung

der Fernmeldegebühr, welche eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, sondern auch die

Hinterziehung des dem ORF gemäß § 20 des Rundfunkgesetzes zustehenden

Programmentgeltes.

Gleichzeitig mit dem Programmentgelt sind gemäß § 44 Fernmeldegebührenordnung

Rundfunk und Fernsehgebühr zu bezahlen und ein Kunstförderungsbeitrag jährlich zu

entrichten. Daneben werden, ausgenommen in Oberösterreich und in Vorarlberg, von den

einzelnen Ländern sogenannte ,'Kulturschillinge,' eingehoben. Zieht man die öffentlichen

Abgaben und die an die Post zu bezahlende Inkassogebühr ab, so verbleiben dem ORF ca

65 % der von den Teilnehmer/innen geleisteten Zahlungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Aus welchem Grund wird bis heute die Bestimmung des § 6a Rundfunk-verordnung

nicht vollzogen, obwohl die Abteilung 4 des Verfassungsdienstes in einer

ausführlichen Stellungnahme dagegen keine Bedenken äußerte?

2. Werden Sie dafür sorgen, daß diese gesetzliche Bestimmung auch vollzogen wird und

dadurch dem ORF zusätzliche Gebühreneinnahmen in Millionenhöhe sichergestellt

werden?

3. Werden Sie sich in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler dafür einsetzen, daß der

ORF das Programmentgelt zuzüglich des Kunstförderungsbeitrages und des in den

einzlenen Ländern eingehobenen Kulturschillings selbst einhebt und ihm die

notwendigen Daten von der Fernmeldebehörde zur Verfügung gestellt werden?

4. Wenn nein, was spricht gegen eine Übertragung der lnkassoagenden an den ORF,

zumal dies der ORF seit Jahren fordert?