2039/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Vollziehung des § 6a der Rundfunkverordnung
',Der Betreiber einer Antennenanlage im Sinne des § 2 Abs 4 hat der zuständigen
Fernmeldebehörde die Errichter und Betreiber der an seine Antennenanlage angeschlossenen
Empfangsanlagen bekanntzugeben . ,' (§ 6a Rundfunkverordnung)
Diese Gesetzesänderung erfolgte aufgrund eines Initiativantrages der Abgeordneten der SPÖ
und ÖVP und soll den Fernmeldebehörden die Abgleichung von Daten der
Bewilligungsinhaber ermöglichen. Dadurch soll auf einfache Weise festgestellt werden
können, welche Personen ihre Empfangsanlagen ohne Bewilligung und damit gebührenfrei
betreiben. Der gebührenfreie Betrieb solcher Anlagen bedeutet nicht nur die Hinterziehung
der Fernmeldegebühr, welche eine öffentlich-rechtliche Abgabe ist, sondern auch die
Hinterziehung des dem ORF gemäß § 20 des Rundfunkgesetzes zustehenden
Programmentgeltes.
Gleichzeitig mit dem Programmentgelt sind gemäß § 44 Fernmeldegebührenordnung
Rundfunk und Fernsehgebühr zu bezahlen und ein Kunstförderungsbeitrag jährlich zu
entrichten. Daneben werden, ausgenommen in Oberösterreich und in Vorarlberg, von den
einzelnen Ländern sogenannte ,'Kulturschillinge,' eingehoben. Zieht man die öffentlichen
Abgaben und die an die Post zu bezahlende Inkassogebühr ab, so verbleiben dem ORF ca
65 % der von den Teilnehmer/innen geleisteten Zahlungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Aus welchem Grund wird bis heute die Bestimmung des § 6a Rundfunk-verordnung
nicht vollzogen, obwohl die Abteilung 4 des Verfassungsdienstes in einer
ausführlichen Stellungnahme dagegen keine
Bedenken äußerte?
2. Werden Sie dafür sorgen, daß diese gesetzliche Bestimmung auch vollzogen wird und
dadurch dem ORF zusätzliche Gebühreneinnahmen in Millionenhöhe sichergestellt
werden?
3. Werden Sie sich in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzler dafür einsetzen, daß der
ORF das Programmentgelt zuzüglich des Kunstförderungsbeitrages und des in den
einzlenen Ländern eingehobenen Kulturschillings selbst einhebt und ihm die
notwendigen Daten von der Fernmeldebehörde zur Verfügung gestellt werden?
4. Wenn nein, was spricht gegen eine Übertragung der lnkassoagenden an den ORF,
zumal dies der ORF seit Jahren fordert?