2041/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Bestrafung von Zeitungskolporteuren wegen Verstoß gegen das

Pornographiegesetz

Am 29. 6 . 1 995 wurde Herr N. H. , Zeitungskolporteur in Wien , vom Bezirksgericht Innere

Stadt Wien zu 12 U 548/1995 wegen Verstoß gegen § 1 Abs 1 lit c Pornographiegesetz

rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Tatbestand des § 1 Abs 1 lit c des

Pornographiegesetzes begeht, wer in gewinnbringender Absicht unzüchtige Schriften,

Abbildungen, Laufbilder oder andere unzüchtige Gegenständige anderen anbietet oder

überläßt, sie öffentlich ausstellt, aushängt, anschlägt oder sonst verbreitet oder solche

Laufbilder anderen vorführt.

Solche Schriften werden in Wien von allen Zeitungskolporteuren nahezu an jeder Ecke zum

Verkauf angeboten. Sie sind auch an jedem Kiosk ausgestellt und käuflich erhältlich. Nach

der Judikatur des Obersten Gerichtshofes ist unzüchtig nur, was für den normal

empfindenden, sozial integrierten Durchschnittsmenschen unerträglich ist (EvBl 1976/60

ua). Nach Meinung der Judikatur hat das Strafrecht erst einzuschreiten, wenn ein Verhalten

das Zusammenleben der Menschen grob stört.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1 . In wievielen Fällen wurde in den Jahren 1995 und 1996 von der Staatsanwaltschaft ein

Strafantrag gegen Kioskbesitzer, Zeitungskolporteure u.a, wegen Vergehens nach § 1

Abs 1 lit c Pornographiegesetz gestellt?

2. Wie oft kam es zu Verurteilungen?

3. Welcher konkrete Tatbestand lag dem Stratverfahren 12 U 548/1995 zugrunde?

4. Teilen Sie die Auffassung, daß die heute von den Zeitungskolporteuren und

Kioskbesitzern angebotenen pornographischen Zeitschriften und Abbildungen das

Zusammenleben der Menschen nicht stört und für die normal empfindenden

Durchschnittsmenschen nicht unerträglich ist?

5. Wenn ja, werden Sie dafür sorgen, daß die Gerichte entlastet und die

Staatsanwaltschaft aus diesen Gründen nicht gegen ausländische Zeitungskolporteure

strafrechtlich vorgeht?