2077/J XX.GP

 

der Abgeordneten Haigermoser, Lafer, Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Versäumnisse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten

in Zusammenhang mit BÜRGES-Förderungen

Die Bürges-Förderungsbank beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist

dazu eingerichtet, um Förderungsaktionen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen

durchzuführen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Gewährung von Zinsen,

Förderungszuschüssen oder von Prämien sowie Bürgschaftsübernahmen.

Wie den unterfertigten Abgeordneten zur Kenntnis gebracht wurde, sind die entsprechenden

Richtlinien für die Gewerbestrukturverbesserungsaktion mit Ende 1996 ausgelaufen, was

dazu führt, daß entsprechende Anträge auf Förderungen im Rahmen der genannten Aktion

derzeit keiner weiteren Bearbeitung zugeführt werden können.

Darüberhinaus bewirken die fehlenden Richtlinien in der

Gewerbestrukturverbesserungsaktion, daß für KMUs bereitgestellte Kofinanzierungsmittel in

den Zielgebieten nicht in Anspruch genommen werden können.

Ähnlich verhält es sich mit den Förderungen in Zusammenhang mit der

Kleingewerbekreditaktion bzw. der Jungunternehmerförderungsaktion, wo nach beinahe

einjähriger Wartezeit nunmehr die entsprechenden neuen Richtlinien vorliegen.

Die einer Bearbeitung ihrer Anträge harrenden Antragsteller müssen jedoch noch immer

vertröstet werden, da in Ermangelung eines unterzeichneten Schadloshaltungsvertrages, der

für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch die BÜRGES-Förderungsbank

unbedingte Voraussetzung ist, die Anträge nach wie vor nicht erledigt werden können.

Sich in diesem Zusammenhang häufende Klagen insbesondere aus dem Bereich der

Jungunternehmer sind um so verständlicher als diese untragbare Situation nicht nur diametral

den Ankündigungen einer Gründeroffensive durch diese Bundesregierung gegenübersteht

sondern diese noch zusätzlich behindert.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

wirtschaftliche Angelegenheiten folgende

ANFRAGE:

1. Ist Ihnen bekannt, daß die o.a. Richtlinien mit Ende des Jahres 1996 ausgelaufen sind?

2. Wenn ja, worauf ist die Tatsache zurückzuführen, daß es bis zum heutigen Tage keine

neuen Richtlinien gibt?

3. Wieviele Anträge sind seit Beginn dieses Jahres betreffend Förderungen im Rahmen der

Gewerbestrukturverbesserungsaktion eingelangt?

4. Bis zu welchem Zeitpunkt werden entsprechende neue Richtlinien vorliegen, damit die

Anträge einer positiven Erledigung zugeführt werden können?

5. Welche Auswirkungen hat das Fehlen der neuen Richtlinien auf die für KMUs

bereitgestellten EU-Kofinanzierungsmittel?

6. Wieviele Anträge in Zusammenhang mit der Kleingewerbekreditaktion aus welchem

Zeitraum warten noch auf eine positive Erledigung?

7. Wieviele Anträge in Zusammenhang mit der Jungunternehmerförderungsaktion aus

welchem Zeitraum warten noch auf eine positive Erledigung?

8. Bis zu welchem Zeitpunkt können die bereits gestellten Anträge auf eine positive

Erledigung hoffen?

9. Was werden Sie unternehmen, damit künftig derartige Versäumnisse zum Nachteil der

Gewerbetreibenden und Unternehmer verhindert werden können?