2077/J XX.GP
der Abgeordneten Haigermoser, Lafer, Schöggl
und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Versäumnisse des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
in Zusammenhang mit BÜRGES-Förderungen
Die Bürges-Förderungsbank beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist
dazu eingerichtet, um Förderungsaktionen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
durchzuführen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Gewährung von Zinsen,
Förderungszuschüssen oder von Prämien sowie Bürgschaftsübernahmen.
Wie den unterfertigten Abgeordneten zur Kenntnis gebracht wurde, sind die entsprechenden
Richtlinien für die Gewerbestrukturverbesserungsaktion mit Ende 1996 ausgelaufen, was
dazu führt, daß entsprechende Anträge auf Förderungen im Rahmen der genannten Aktion
derzeit keiner weiteren Bearbeitung zugeführt werden können.
Darüberhinaus bewirken die fehlenden Richtlinien in der
Gewerbestrukturverbesserungsaktion, daß für KMUs bereitgestellte Kofinanzierungsmittel in
den Zielgebieten nicht in Anspruch genommen werden können.
Ähnlich verhält es sich mit den Förderungen in Zusammenhang mit der
Kleingewerbekreditaktion bzw. der Jungunternehmerförderungsaktion, wo nach beinahe
einjähriger Wartezeit nunmehr die entsprechenden neuen Richtlinien vorliegen.
Die einer Bearbeitung ihrer Anträge harrenden Antragsteller müssen jedoch noch immer
vertröstet werden, da in Ermangelung eines unterzeichneten Schadloshaltungsvertrages, der
für die Übernahme von Bürgschaften und Garantien durch die BÜRGES-Förderungsbank
unbedingte Voraussetzung ist, die Anträge nach wie vor nicht erledigt werden können.
Sich in diesem Zusammenhang häufende Klagen insbesondere aus dem Bereich der
Jungunternehmer sind um so verständlicher als diese untragbare Situation nicht nur diametral
den Ankündigungen einer Gründeroffensive durch diese Bundesregierung gegenübersteht
sondern diese noch zusätzlich behindert.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten folgende
ANFRAGE:
1. Ist Ihnen bekannt, daß die o.a. Richtlinien mit Ende des Jahres 1996 ausgelaufen sind?
2. Wenn ja, worauf ist die Tatsache zurückzuführen, daß es bis zum heutigen Tage keine
neuen Richtlinien gibt?
3. Wieviele Anträge sind seit Beginn dieses Jahres betreffend Förderungen im Rahmen der
Gewerbestrukturverbesserungsaktion eingelangt?
4. Bis zu welchem Zeitpunkt werden entsprechende neue Richtlinien vorliegen, damit die
Anträge einer positiven Erledigung zugeführt werden können?
5. Welche Auswirkungen hat das Fehlen der neuen Richtlinien auf die für KMUs
bereitgestellten EU-Kofinanzierungsmittel?
6. Wieviele Anträge in Zusammenhang mit der Kleingewerbekreditaktion aus welchem
Zeitraum warten noch auf eine positive Erledigung?
7. Wieviele Anträge in Zusammenhang mit der Jungunternehmerförderungsaktion aus
welchem Zeitraum warten noch auf eine positive Erledigung?
8. Bis zu welchem Zeitpunkt können die bereits gestellten Anträge auf eine positive
Erledigung hoffen?
9. Was werden Sie unternehmen, damit künftig derartige Versäumnisse zum Nachteil der
Gewerbetreibenden und Unternehmer verhindert werden können?