2096/J XX.GP
der Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr Jung, Dr. Ofner, DI Schöggl und
Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Miliztruppenübungen
Laut uns bereits mehrfach vorliegenden Informationen sollen 1998 nur eingeschränkt beorderte
Waffenübungen von Milizeinheiten stattfinden. Gründe für diese Maßnahme sind
Budgeteinsparungen im Bereich des BMLV und die Inanspruchnahme von Kräften und
Ressourcen des Bundesheeres für den EU-Vorsitz Österreichs. Durch diese Einsparungen
sollen für den Mitte 1998 beginnenden EU-Vorsitz Österreichs und für die, in diesem
Zusammenhang geplanten Aktivitäten, im Bereich des BMLV genügend Budgetmittel zur
Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist aufgrund uns vorliegender Hinweise zu
erwarten, daß auch in den Jahren nach 1998 nur mehr sehr eingeschränkt Waffenübungen von
Milizeinheiten durchgeführt werden sollen. Laut Landesverteidigungsplan ist für die Qualität
der Milizsoldaten, neben der Anzahl der heranziehbaren Jahrgänge und der Dauer der
Wehrpflicht, die Heranziehung zu laufenden Übungen im Frieden entscheidend! Der für 1998
geplante Ausfall beorderter Waffenübungen von Milizverbänden bedeutet, daß die Masse der
Soldaten dieser Verbände über mehr als 700 Tage nicht übt! Der weitere Ausfall von
beorderten Waffenübungen von Milizverbänden ab dem Jahr 1999 würde das de facto Ende
des Milizsystems im österreichischen Bundesheer bedeuten!
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage
1) Trifft es zu, daß die für 1998 geplanten beorderten Waffenübungen von Milizeinheiten/-
verbänden nicht durchgeführt werden?
1a) Wenn ja, zur Gänze oder teilweise?
1b) Wenn ja, welche Einheiten und
Verbände sind von dieser Maßnahme betroffen?
2) Sind von dieser Maßnahme auch die nach HG-NEU rasch aufbietbaren 5.000 Milizsoldaten
betroffen?
2b) Wenn nein, wann werden diese rasch aufbietbaren 5.000 Milizsoldaten ihre nächste
beorderte Waffenübung absolvieren?
3) Welche Einheiten und Verbände werden ihre, für 1998 geplanten, beorderten
Waffenübungen durchführen?
4) Trifft es zu, daß ab 1999 bis auf weiteres nur im verminderten Ausmaß beorderte
Waffenübungen von Milizeinheiten/-verbänden durchgeführt werden sollen?
4a) Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Schritt?
4b) Wenn ja, ist damit der in der Bundesverfassung und dem Wehrgesetz verankerte
Milizgedanke tot?
5) Wie sind diese geplanten Maßnahmen mit der in der HG-NEU verankerten Stärkung des
"integrativen Charakters des Bundesheeres als Milizheer, der in der gemeinschaftlichen
Bewältigung der Aufgaben durch Miliz und Berufssoldaten zum Ausdruck kommt" (aus:
Bundesheerreform HG-NEU, 2, Kurzinformation, BMLV Kabinett des Bundesministers/ Büro
für Wehrpolitik Juli 1992) zu vereinbaren?
6) Auf welche Summe belaufen sich die, durch den gänzlichen bzw. teilweisen Ausfall von
Milizübungen für 1998, erzielten Einsparungen?
7) Sollen diese eingesparten Budgetmittel für Aktivitäten im Bereich des BMLV im Rahmen
des österreichischen EU-Vorsitzes verwendet werden?
7a) Wenn ja, für welche konkreten Aktivitäten ist welche Summe vorgesehen?
7b) Wenn nein, für welchen Zweck sollen diese Finanzmittel eingesetzt werden?
8) Welche Kräfte, aufgeschlüsselt nach Dienststellen, Verbänden und Einheiten des
Bundesheeres werden für Aktivitäten im Rahmen des österreichischen EU-Vorsitzes
eingesetzt?
8a) Welches Personal des BMLV und des Bundesheeres wird im Zusammenhang mit dem EU-
Vorsitz Österreichs Verwendung finden?
8b) Wieviele Soldaten sollen insgesamt eingesetzt werden?
8c) Wieviele Zivilbedienstete sollen insgesamt eingesetzt werden?
9) Welche Ressourcen im Bereich Sachaufwand werden im Zusammenhang mit dem EU-
Vorsitz Österreichs eingesetzt werden?
9a) Welche Luftfahrzeuge sollen in welchem
Ausmaß eingesetzt werden?
9b) Welche FM-Ausrüstung soll in welchem Ausmaß eingesetzt werden?
9c) Welche KFZ-Ausrüstung soll in welchem Ausmaß eingesetzt werden?
9d) Welches sonstige Gerät bzw. Ausrüstung soll Verwendung 6nden?
9e) Welche infrastrukturellen Einrichtungen (Kasernen, FM-Einrichtungen, Truppenübungs-
plätze etc.) sollen in welchem Ausmaß benützt werden?
9f) Wie groß werden die dadurch verursachten Einschränkungen im Dienstbetrieb, v.a. in der
Ausbildung, sein?
10) Wo findet die Verwendung des Bundesheeres für Aktivitäten im Rahmen des österreich-
ischen EU-Vorsitzes seine gesetzliche Deckung?
11) Welche Milizverbände und Einheiten sollen einer Verdichtung zugeführt werden?
12) Würde durch eine Reduktion bzw. den Ausfall aller Miliztruppenübungen die
Einsatzbereitschaft des Bundesheeres, und damit dessen Fähigkeit Österreich zu schützen,
gemindert ?
l2a) Wenn ja, durch welche Maßnahmen gedenken Sie dieser Gefahr der Minderung der
Einsatzbereitschaft des Bundesheeres durch Reduktion bzw. Ausfall von Milizübungen
entgegenzuwirken?
12b) Wenn nein, welchen Stellenwert haben die Milizverbände und Einheiten, hinsichtlich der
Beurteilung ihrer Kampfkraft, Ausbildung, Ausrüstung etc., für die Einsatzbereitschaft des
Bundesheeres?
13) Ist Ihr Ressort im Besitz von Unterlagen, aus denen ersichtlich ist, in welchem Ausmaß
bzw. in welcher Weise sich die Kampfkraft und Einsatzbereitschaft eines Berufssoldaten von
der eines Milizsoldaten (gleicher Funktion) unterscheidet?
13a) Wenn ja, was sagen diese Unterlagen aus?
13b) Existieren in Ihrem Ressort Untersuchungen bzw. Berechnungen über die Rentabilität
(Effizienz, Dauer der Grundausbildung; Wiederholungszeitraum für Übungen, Dauer von
Übungen, Weiterbildung in der Miliz; etc.) der Ausbildung von Milizsoldaten?
l3c) Wenn ja, was sagen diese Untersuchungen aus?
14) Wann werden die, von dem Ausfall ihrer Übung für 1998, betroffenen Milizeinheiten/-
verbände wieder eine beorderte Waffenübung durchführen?
15) Welche Auswirkungen erwarten Sie sich auf den Einsatzwillen und die Einsatzbereitschaft
der von dem Ausfall ihrer Übung
betroffenen Soldaten, v.a. auf den engagierten (Miliz-)Kader?
16) Wieviele Grundwehrdiener wurden 1996 für welche Waffengattung zum Milizsoldaten
ausgebildet?
16a) Wieviele davon zu zukünftigen Unteroffzieren?
16b) Wieviele davon zu zukünftigen Offizieren?
17) Wieviele Grundwehrdiener sollen 1997, 1998 und 1999 für welche Waffengattung zum
Milizsoldaten ausgebildet werden?
17a) Wieviele davon zu zukünftigen Unteroffizieren?
17b) Wieviele davon zu zukünftigen Offizieren?
18) Wie sehen die derzeit gültigen Grundsätze und Leitlinien des Milizsystems des
österreichischen Bundesheeres aus, und wo sind diese festgehalten?