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der Abgeordneten Marianne Hagenhofer

und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt

betreffend Verbrennungsanlage in Ranshofen

 

 

Die in französischem Besitz befindliche Firma .A.S.A. beabsichtigt in Ranshofen eine

Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von 60.000 Jahrestonnen zu

erichten. Gegen diesen Plan wehren sich 36 Städte und Gemeinden der Region auf

bayerischer und östereichischer Seite; 60.000 Menschen haben im Genehmigungsverfahren

eine Einwendung erhoben. Art und Größe des Projektes würden eine Anwendung des UVP-

Gesetzes erforderlich machen. Derzeit liegt das Verfahren aufgrund eines Devolutions-

antrages beim Umweltministerium.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Umwelt daher

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Werden Sie zulassen, daß ein Projekt dieser Größenordnung ohne Anwendung des

UVP-Gesetzes genehmigt wird?

 

2. Werden Sie zulassen, daß die Frage nach dem Bedarf dieser Anlage und somit nach

der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit im Genehmigungsverfahren ausgeklammert

bleibt?

 

3. Schließen Sie aus, daß es in der Öffentlichkeit nicht bekannte Absprachen zwischen

Umweltministerium und der Firma .A.S.A. gibt?

Welcher Art waren diese Absprachen?

 

4. a) Wird Ihr Ressort den Devolutionsantrag behandeln, bevor die

oberstgerichtlichen Beschwerden gegen den die UVP-Pflicht in Abrede

stellenden Bescheid entschieden sind?

b) Werden Sie über den Devolutionsantrag und die eingebrachten Beschwerden

entscheiden, bevor die oberstgerichtlichen Beschwerden gegen den die UVP-

Pflicht in Abrede stellenden Bescheid entschieden sind?

 

5. Der Devolutionsantrag der Firma .A.S.A. wird in Ihrem Ressort unter Mitarbeit eines

Gruppenleiters bearbeitet, der unter anderem bei diversen Seminaren als Koreferent

von .A.S.A.-Mitarbeitern auftritt.

 

a) Sind diese Aktivitäten gemäß § 56 Beamtendienstrechtsgesetz gemeldet und

genehmigt?

 

b) Sehen Sie die unparteiliche Behandlung des Devolutionsantrages durch die

nebenberuflichen Aktivitäten Ihrer Beamten gewährleistet oder liegt hier Grund

für eine Befangenheit vor?

 

6. a) Wird in Ihrem Ressort in Erwägung gezogen, die Errichtung und Inbetrieb-

nahme der geplanten Verbrennungsanlage im Wege eines Versuchsbetriebes,

zu genehmigen?

 

b) Können Sie ausschließen, daß im Wege einer Genehmigung eines

Versuchsbetriebes die Errichtung und der vorläufige Betrieb dieser Anlage

genehmigt wird, ohne daß die betroffenen Gemeinden und Nachbarn als

Parteien in dieses Verfahren miteinbezogen werden?

 

c) Können Sie ausschließen, daß die Errichtung und ein vorläufiger Betrieb dieser

Anlage im Wege eines Versuchsbetriebes genehmigt wird, ohne daß eine

mündliche Verhandlung mit den betroffenen Gemeinden und Anrainern

stattfinden?

 

d) Können Sie ausschließen, daß ohne Bedachtnahme auf die Richtlinie der EU

die Erichtung und der vorläufige Betrieb dieser Anlage im Zuge eines

Versuchsbetriebes bewilligt wird?

 

e) Halten Sie es als Umweltminister für vertretbar, daß die Erichtung und der

vorläufige Betrieb einer Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle im Wege

der Genehmigung eines Versuchsbetriebes bewilligt und damit die betroffenen

Gemeinden und Anrainer praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt werden,

 

bevor sie noch die Möglichkeit haben, Genehmigungsbescheide im

 

Instanzenzug bzw. vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes

 

anzufechten?