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der Abgeordneten Marianne Hagenhofer
und Genossen
an den Bundesminister für Umwelt
betreffend Verbrennungsanlage in Ranshofen
Die in französischem Besitz befindliche Firma .A.S.A. beabsichtigt in Ranshofen eine
Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle mit einer Kapazität von 60.000 Jahrestonnen zu
erichten. Gegen diesen Plan wehren sich 36 Städte und Gemeinden der Region auf
bayerischer und östereichischer Seite; 60.000 Menschen haben im Genehmigungsverfahren
eine Einwendung erhoben. Art und Größe des Projektes würden eine Anwendung des UVP-
Gesetzes erforderlich machen. Derzeit liegt das Verfahren aufgrund eines Devolutions-
antrages beim Umweltministerium.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Umwelt daher
nachstehende
Anfrage:
1. Werden Sie zulassen, daß ein Projekt dieser Größenordnung ohne Anwendung des
UVP-Gesetzes genehmigt wird?
2. Werden Sie zulassen, daß die Frage nach dem Bedarf dieser Anlage und somit nach
der volkswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit im Genehmigungsverfahren ausgeklammert
bleibt?
3. Schließen Sie aus, daß es in der Öffentlichkeit nicht bekannte Absprachen zwischen
Umweltministerium und der Firma .A.S.A. gibt?
Welcher Art waren diese Absprachen?
4. a) Wird Ihr Ressort den Devolutionsantrag behandeln, bevor die
oberstgerichtlichen Beschwerden gegen den die UVP-Pflicht in Abrede
stellenden Bescheid entschieden sind?
b) Werden Sie über den Devolutionsantrag und die eingebrachten Beschwerden
entscheiden, bevor die oberstgerichtlichen Beschwerden gegen den die UVP-
Pflicht in Abrede stellenden Bescheid entschieden sind?
5. Der Devolutionsantrag der Firma .A.S.A. wird in Ihrem Ressort unter Mitarbeit eines
Gruppenleiters bearbeitet, der unter anderem bei diversen Seminaren als Koreferent
von .A.S.A.-Mitarbeitern auftritt.
a) Sind diese Aktivitäten gemäß § 56 Beamtendienstrechtsgesetz gemeldet und
genehmigt?
b) Sehen Sie die unparteiliche Behandlung des Devolutionsantrages durch die
nebenberuflichen Aktivitäten Ihrer Beamten gewährleistet oder liegt hier Grund
für eine Befangenheit vor?
6. a) Wird in Ihrem Ressort in Erwägung gezogen, die Errichtung und Inbetrieb-
nahme der geplanten Verbrennungsanlage im Wege eines Versuchsbetriebes,
zu genehmigen?
b) Können Sie ausschließen, daß im Wege einer Genehmigung eines
Versuchsbetriebes die Errichtung und der vorläufige Betrieb dieser Anlage
genehmigt wird, ohne daß die betroffenen Gemeinden und Nachbarn als
Parteien in dieses Verfahren miteinbezogen werden?
c) Können Sie ausschließen, daß die Errichtung und ein vorläufiger Betrieb dieser
Anlage im Wege eines Versuchsbetriebes genehmigt wird, ohne daß eine
mündliche Verhandlung mit den betroffenen Gemeinden und Anrainern
stattfinden?
d) Können Sie ausschließen, daß ohne Bedachtnahme auf die Richtlinie der EU
die Erichtung und der vorläufige Betrieb dieser Anlage im Zuge eines
Versuchsbetriebes bewilligt wird?
e) Halten Sie es als Umweltminister für vertretbar, daß die Erichtung und der
vorläufige Betrieb einer Verbrennungsanlage für gefährliche Abfälle im Wege
der Genehmigung eines Versuchsbetriebes bewilligt und damit die betroffenen
Gemeinden und Anrainer praktisch vor vollendete Tatsachen gestellt werden,
bevor sie noch die Möglichkeit haben, Genehmigungsbescheide im
Instanzenzug bzw. vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes
anzufechten?