2217/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Schuster

und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Kontrolle von Schweineimporten

In Oberösterreich sorgten der Import sowie die nachfolgende Quarantänestellung von 1 80

Schweinen, die für einen Welser Schlachthof bestimmt waren, für große Aufregung, zumal

laut Zeitungsberichten Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Herkunft festgestellt wurden.

Diesen Zeitungsberichten zufolge handelte es sich dabei um Schweine aus Spanien mit

holländischen Ohrmarken. Nachdem dies der Veterinärbehörde aufgefallen war, wurden die

Schweine auf einem Bauernhof im Bezirk Wels/Land vorerst gleichsam unter Quarantäne

gestellt, zumal bekanntlich in Teilen Hollands und Deutschlands derzeit die Schweinepest

grassiert und in Österreich größte Sorge besteht, daß diese Tierkrankheit, die zwar nicht für

Menschen ansteckend ist, nach Österreich eingeschleppt werden könnte.

Zudem ist bekannt, daß ein Ausbruch dieser oder anderer Tierseuchen stets mit massiven

öffentlichen Diskussionen und Verunsicherungen von Verbrauchern verbunden sind, die zu

raschen Preiseinbrüchen und Verbrauchsrückgängen führen. Alleine ein Preisrückgang von

S 1 .-/kg würde die österreichische Landwirtschaft 10 Millionen Schilling je Woche kosten. Es

besteht daher seitens der Verbraucher als auch insbesondere seitens der Landwirtschaft

allerhöchstes Interesse, durch gewissenhafte Kontrollen auszuschließen., daß Tierseuchen nach

Österreich importiert werden.

Große Sorge unter den Bauern besteht allerdings auch darin, daß die Quarantänestellung

gerade im schweinereichsten Bezirk Österreichs erfolgt ist und dies zudem in unmittelbarer

Nachbarschaft zu anderen schweinehaltenden Betrieben, was insbesondere den dort

ansässigen Betrieben größtes Unbehagen bereitet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende

An fra ge :

1. Wer ist der Importeur der unter Quarantäne gestellten Schweine?

2. Woher kamen die Tiere letztendlich?

3. Waren die Papiere ordnungsgemäß und den Vorschriften entsprechend?

4. Erachten Sie die derzeitigen Kontrollen, insbesondere die Lebendbeschau in den

Schlachtbetrieben als ausreichend, um die Einschleppung von gefährlichen

Tierseuchen zu verhindern?

5. Können Sie gewährleisten, daß alle importierten Schlachttiere einer Lebendbeschau

unterzogen werden?

6. Von wem wurden die Tiere auf Tierseuchen untersucht und mit welchem Ergebnis?

7. Wer veranlaßte die Unter-Quarantänestellung?

8. Erachten Sie die Örtlichkeiten und näheren Umstände des Quarantänestalles als

ausreichend und den Zielsetzungen der Seuchenvermeidung entsprechend, wenn sich

dieser in unmittelbarer Nähe zu anderen Tierhaltungen befindet?

9. Wurden die angrenzenden bzw. örtlichen Landwirte über Gefahren durch die

Verbringung der Tiere in ihrer Gemeinde oder Nachbarschah informiert, wenn ja von

wem?

10. Wer trägt das Risiko und die Kosten, wenn diese Importschweine letztlich auf Grund

von möglichen Tierseuchen entsorgt werden müßten?

11 . Wer trägt das Risiko und leistet den Kostenersatz für die umliegenden Bauern, wenn

eine Feststellung von Krankheiten zur weiträumigen Sperre von Gebieten führen

würde?

12. Wer trägt Kosten und Risiko durch derartige Vorfälle, wenn dadurch österreichweit

die Landwirtschaft mit massiven Preis- und Absatzeinbrüchen konfrontiert wäre?

13. Können Sie gewährleisten, daß es derzeit in Österreich ausreichend sichere und

geeignete Quarantänestallungen gibt?

14. Wie beziffern Sie die Anzahl von Lebendimporten von Schweinen in den letzen Jahren

nach Monaten aufgeschlüsselt auf Basis Ihrer Kontrollen?

15. Welche verschärften Maßnahmen werden zur weiteren Abwehr von Schweinepest und

der Aujezky-Krankheit von Ihrem Ressort gesetzt, damit Österreich weiterhin aujezky-

und schweinepestfrei bleibt?

16. Welche Schlußfolgerung ziehen Sie aus diesem Vorfall?