2217/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Schuster
und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Kontrolle von Schweineimporten
In Oberösterreich sorgten der Import sowie die nachfolgende Quarantänestellung von 1 80
Schweinen, die für einen Welser Schlachthof bestimmt waren, für große Aufregung, zumal
laut Zeitungsberichten Widersprüchlichkeiten hinsichtlich der Herkunft festgestellt wurden.
Diesen Zeitungsberichten zufolge handelte es sich dabei um Schweine aus Spanien mit
holländischen Ohrmarken. Nachdem dies der Veterinärbehörde aufgefallen war, wurden die
Schweine auf einem Bauernhof im Bezirk Wels/Land vorerst gleichsam unter Quarantäne
gestellt, zumal bekanntlich in Teilen Hollands und Deutschlands derzeit die Schweinepest
grassiert und in Österreich größte Sorge besteht, daß diese Tierkrankheit, die zwar nicht für
Menschen ansteckend ist, nach Österreich eingeschleppt werden könnte.
Zudem ist bekannt, daß ein Ausbruch dieser oder anderer Tierseuchen stets mit massiven
öffentlichen Diskussionen und Verunsicherungen von Verbrauchern verbunden sind, die zu
raschen Preiseinbrüchen und Verbrauchsrückgängen führen. Alleine ein Preisrückgang von
S 1 .-/kg würde die österreichische Landwirtschaft 10 Millionen Schilling je Woche kosten. Es
besteht daher seitens der Verbraucher als auch insbesondere seitens der Landwirtschaft
allerhöchstes Interesse, durch gewissenhafte Kontrollen auszuschließen., daß Tierseuchen nach
Österreich importiert werden.
Große Sorge unter den Bauern besteht allerdings auch darin, daß die Quarantänestellung
gerade im schweinereichsten Bezirk Österreichs erfolgt ist und dies zudem in unmittelbarer
Nachbarschaft zu anderen schweinehaltenden Betrieben, was insbesondere den dort
ansässigen Betrieben größtes Unbehagen bereitet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende
An fra ge :
1. Wer ist der Importeur der unter Quarantäne gestellten Schweine?
2. Woher kamen die Tiere letztendlich?
3. Waren die Papiere ordnungsgemäß und den Vorschriften entsprechend?
4. Erachten Sie die derzeitigen Kontrollen, insbesondere die Lebendbeschau in den
Schlachtbetrieben als ausreichend, um die Einschleppung von gefährlichen
Tierseuchen zu verhindern?
5. Können Sie gewährleisten, daß alle importierten Schlachttiere einer Lebendbeschau
unterzogen werden?
6. Von wem wurden die Tiere auf Tierseuchen untersucht und mit welchem Ergebnis?
7. Wer veranlaßte die Unter-Quarantänestellung?
8. Erachten Sie die Örtlichkeiten und näheren Umstände des Quarantänestalles als
ausreichend und den Zielsetzungen der Seuchenvermeidung entsprechend, wenn sich
dieser in unmittelbarer Nähe zu anderen Tierhaltungen befindet?
9. Wurden die angrenzenden bzw. örtlichen Landwirte über Gefahren durch die
Verbringung der Tiere in ihrer Gemeinde oder Nachbarschah informiert, wenn ja von
wem?
10. Wer trägt das Risiko und die Kosten, wenn diese Importschweine letztlich auf Grund
von möglichen Tierseuchen entsorgt werden müßten?
11 . Wer trägt das Risiko und leistet den Kostenersatz für die umliegenden Bauern, wenn
eine Feststellung von Krankheiten zur weiträumigen Sperre von Gebieten führen
würde?
12. Wer trägt Kosten und Risiko durch derartige Vorfälle, wenn dadurch österreichweit
die Landwirtschaft mit massiven Preis- und Absatzeinbrüchen konfrontiert wäre?
13. Können Sie gewährleisten, daß es derzeit in Österreich ausreichend sichere und
geeignete Quarantänestallungen gibt?
14. Wie beziffern Sie die Anzahl von Lebendimporten von Schweinen in den letzen Jahren
nach Monaten aufgeschlüsselt auf Basis Ihrer Kontrollen?
15. Welche verschärften Maßnahmen werden zur weiteren Abwehr von Schweinepest und
der Aujezky-Krankheit von Ihrem Ressort gesetzt, damit Österreich weiterhin aujezky-
und schweinepestfrei bleibt?
16. Welche Schlußfolgerung ziehen Sie aus diesem Vorfall?