2259/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates

Im November 1996 stimmte auch Österreich im Ministerrat des Europarates dem sehr

umstrittenen Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (früher Bioethik-Konvention)

zu.

Am 4 . April lag das Abkommen in Spanien zur Ratifizierung auf.

Erstmals wird ein inernationaler Verhaltenskodex für den Umgang mit Biomedizin und

Gentechnik festgelegt.

Die Hauptkritikpunkte, die vor allem von Deutschland vorgebracht werden, dessen

Vertreter sich im November der Stimme enthalten hat, sind das Fehlen eines klaren Verbots

der Forschung mit menschlichen Embryonen sowie die Zulassung von Forschung an nicht

einwilligungsfähigen Menschen wie Kleinkindern, geistig Kranken oder Behinderten,

Altersverwirrten und Komapatienten in bestimmten Fällen, auch dann, wenn dies den

Betroffenen nicht direkt nützt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Laut Medienberichten wird Österreich am 4. April das

Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin des Europarates nicht ratifizieren. Ist

dies richtig und was sind die Gründe dafür?

2) Ist beabsichtigt, die Konvention zu einem späteren Zeitpunkt zu ratifizieren?

Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

Wenn nein, was ist der Anlaß , von einer Ratifizierung Abstand zu nehmen?

3) Wird das Thema "Bioethik" vor einer geplanten Ratifizierung der Konvention durch

Österreich im Nationalrat behandelt?

Wenn ja, wann und in welcher Form soll dies stattfinden?

Wenn nein, warum nicht?