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der Abg. Mag. Stadler und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz
betr. Transport von Reitpferden zwischen der Schweiz und Vorarlberg
Für Teilnehmer an Reitturnieren gibt es seit dem Beitritt Österreichs zur EU Erschwernisse,
wenn sie zum Training oder zu Turnieren mit ihren Pferden in die Schweiz bzw. retour wollen.
Früher war für die Schweiz ein Freipaß und für Östereich ein amtliches Ursprungs- und
Gesundheitszeugnis ausreichend. Ein Tierarzt war nicht notwendig.
Heute ist ein CARNET ATA erforderlich oder man muß eine Kaution hinterlegen.
Will man wieder nach Vorarlberg zurückkehren, so ist unabhängig von der Zeitdauer des
Aufenthaltes in der Schweiz die Anforderung eines Grenztierarztes erforderlich, der nur zu den
normalen Öffnungszeiten verfügbar ist.
Zwischen der Schweiz und Süddeutschland gibt es eine interne Regelung zur unbürokratischen
Abwicklung der Reitpferdtransporte.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und
Konsumentenschutz die nachstehende
A n f r a g e :
1 . Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit den Problemen der Vorarlberger Reitsportler
konfrontiert, die mit ihren Pferden an Turnieren in der Schweiz teilnehmen wollen?
2. Wie lautet die bisherige Stellungnahme Ihres Ressorts zu diesem Problem?
3 . Ist Ihrem Ressort die bestehende interne Regelung zwischen den schweizerischen und
süddeutschen Behörden zur unbürokratischen Abwicklung der Reitpferdtransporte zwischen
BRD und Schweiz bekannt?
4. Was werden Sie unternehmen, um ein Interesse der Vorarlberger Reitsportler zu einer
ähnlichen Lösung zwischen der Schweiz und Österreich zu kommen?