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der Abg. Mag. Stadler und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betr. Transport von Reitpferden zwischen der Schweiz und Vorarlberg

 

 

Für Teilnehmer an Reitturnieren gibt es seit dem Beitritt Österreichs zur EU Erschwernisse,

wenn sie zum Training oder zu Turnieren mit ihren Pferden in die Schweiz bzw. retour wollen.

 

Früher war für die Schweiz ein Freipaß und für Östereich ein amtliches Ursprungs- und

Gesundheitszeugnis ausreichend. Ein Tierarzt war nicht notwendig.

 

Heute ist ein CARNET ATA erforderlich oder man muß eine Kaution hinterlegen.

 

Will man wieder nach Vorarlberg zurückkehren, so ist unabhängig von der Zeitdauer des

Aufenthaltes in der Schweiz die Anforderung eines Grenztierarztes erforderlich, der nur zu den

normalen Öffnungszeiten verfügbar ist.

 

Zwischen der Schweiz und Süddeutschland gibt es eine interne Regelung zur unbürokratischen

Abwicklung der Reitpferdtransporte.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und

Konsumentenschutz die nachstehende

 

A n f r a g e :

 

1 . Wann wurde Ihr Ressort erstmals mit den Problemen der Vorarlberger Reitsportler

konfrontiert, die mit ihren Pferden an Turnieren in der Schweiz teilnehmen wollen?

 

2. Wie lautet die bisherige Stellungnahme Ihres Ressorts zu diesem Problem?

 

3 . Ist Ihrem Ressort die bestehende interne Regelung zwischen den schweizerischen und

 

süddeutschen Behörden zur unbürokratischen Abwicklung der Reitpferdtransporte zwischen

 

BRD und Schweiz bekannt?

 

 

 

4. Was werden Sie unternehmen, um ein Interesse der Vorarlberger Reitsportler zu einer

 

ähnlichen Lösung zwischen der Schweiz und Österreich zu kommen?