2267/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Lafer, Mag. Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend islamischer Gebetsraum im Gendarmerieeinsatzkommando Wr. Neustadt

Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge soll in den Räumlichkeiten des

Gendarmerieeinsatzkommandos Wr. Neustadt ein islamischer Gebetsraum eingerichtet und

dafür Steuermittel in Höhe von 4-5 Millionen Schilling aufgewendet worden sein.

ln diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

ANFRAGE:

1 .) Wurde im Gebäude des Gendarmerieeinsatzkommandos Wr. Neustadt ein islamischer

Gebetsraum eingerichtet bzw. werden dort Räumlichkeiten für religiöse Handlungen

bereitgestellt?

2.) Wurden bzw. werden dafür Steuergelder verwendet?

Wenn ja, in welcher Höhe und wie hoch war bzw. ist der Anteil der islamischen

Glaubensgemeinde an der Finanzierung?

3.) Von welchen religiösen Gruppen, und wie oft werden die eingerichteten Räume in

Anspruch genommen?

4,) In welchen anderen Gebäuden des Bundesministerium für Inneres wurden islamische

Gebetsräume eingerichtet und wie hoch war die jeweilige finanzielle Zuwendung aus

Steuergeldern?

5.) Werden die jeweils verwendeten öffentliche Mittel refundiert?

Wenn ja, von wem?