2267/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Lafer, Mag. Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend islamischer Gebetsraum im Gendarmerieeinsatzkommando Wr. Neustadt
Informationen der unterfertigten Abgeordneten zufolge soll in den Räumlichkeiten des
Gendarmerieeinsatzkommandos Wr. Neustadt ein islamischer Gebetsraum eingerichtet und
dafür Steuermittel in Höhe von 4-5 Millionen Schilling aufgewendet worden sein.
ln diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
ANFRAGE:
1 .) Wurde im Gebäude des Gendarmerieeinsatzkommandos Wr. Neustadt ein islamischer
Gebetsraum eingerichtet bzw. werden dort Räumlichkeiten für religiöse Handlungen
bereitgestellt?
2.) Wurden bzw. werden dafür Steuergelder verwendet?
Wenn ja, in welcher Höhe und wie hoch war bzw. ist der Anteil der islamischen
Glaubensgemeinde an der Finanzierung?
3.) Von welchen religiösen Gruppen, und wie oft werden die eingerichteten Räume in
Anspruch genommen?
4,) In welchen anderen Gebäuden des Bundesministerium für Inneres wurden islamische
Gebetsräume eingerichtet und wie hoch war die jeweilige finanzielle Zuwendung aus
Steuergeldern?
5.) Werden die jeweils verwendeten öffentliche Mittel refundiert?
Wenn ja, von wem?