2315/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuer an ausländische Unter-

nehmer

Am 21.4.1995 wird die Verordnung des Bundesminister für Finanzen, mit der ein eigenes

Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer

geschaffen wird, veröffentlicht. In dieser Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraus-

setzungen jene Unternehmer, die im Inland weder ihren Sitz noch eine Betriebsstätte haben,

die Erstattung beim Finanzamt Graz-Stadt beantragen können.

ln einem Artikel in der Steuerzeitung vom 15.2.1997 berichtet nun der Autor, daß die erwar-

teten Probleme eingetreten sind und daß das Erstattungsverfahren im Vergleich zum bisherigen

Veranlagungsverfahren gewisse Nachteile mit sich bringt.

Daß es in der Praxis tatsächlich zu den Problemen verschiedenster Art kommt, wird auch

immer wieder von den österreichischen Vertretern der ausländischen Unternehmen kritisiert.

So wird u.a. auf die mangelhafte organisatorische Vorbereitung hingewiesen, die zu einer

langen Bearbeitungszeit führen. Daher soll es auch zu zahlreichen Devolutionsanträgen

gekommen sein.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1. Wieviel Erstattungsanträge gemäß VO 279/1995 wurden beim Finanzamt Graz-Stadt

beantragt, getrennt nach den Jahren 95, 96 und 97?

2. Wie viele dieser Anträge wurden bereits erledigt, wie viele sind noch unerledigt und bei wie

vielen wurde ein Devolutionsantrag gestellt?

3. Wie viele Monate beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages?

4. In welcher Höhe liegen die Erstattungsbeträge für die Jahr 95, 96 und 97?

5. Ist es richtig, daß Akten verschwunden oder Unterlagen verlorengegangen sind?

Wenn nein, durch welche Vorkehrungen konnte dies ausgeschlossen werden?

6. Ist es richtig, daß fünf Großbetriebsprüfungen mit der Prüfung der Umsatzsteuer von

ausländischen Unternehmen - im Namen und Auftrag des FA Graz-Stadt - befaßt sind?

Wenn ja, wie verteilen sich die eingegangenen Erstattungsanträge auf die jeweiligen

Großbetriebsprüfungen?

Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Antrag bei den einzelnen

Großbetriebsprüfungen?