2316/J XX.GP
ANFRAGE
der Abg. Mag. Schreiner, Böhacker, Mag. Trattner
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Überprüfung der Effizienz der Bestimmungen des Steuerrechtes
In der Anfragebeantwortung 1899/AB vom 27.3.1997 war Ihnen eine exakte Beantwortung der
Frage, wie hoch die tatsächlichen Einnahmen im Jahr 1995 und 1996 für jene Fälle der
grenzüberschreitenden Personenbeförderung, bei denen Binnengrenzen überschritten worden sind,
nicht möglich, da eine gesonderte Verbuchung oder Kennzeichnung dieser Fälle nicht erfolgt.
Diese Anfragebeantwortung gibt nun Anlaß zur Befürchtung, daß das Ministerium kein Interesse
an einer "Effizienz"-Analyse der gesetzlichen Bestimmungen des Steuerrechtes hat.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Erfolgt in Ihrem Ministerium eine Überprüfung auf Sinnhaftigkeit, Wirtschaftlichkeit etc. der
einzelnen steuerrechtlichen Bestimmungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bitte beschreiben Sie diese Tätigkeit und geben Sie an, wieviel Personen
insgesamt an einer solchen "Analyse" arbeiten?
2. Gibt es für die einzelnen steuerrechtlichen Bestimmungen eine Analyse des erzielten
Steueraufkommens und des mit dem Vollzug der einzelnen Bestimmungen verbundenen
Personaleinsatzes sowie des Personal- und Sachaufwandes?
Wenn nein, warum nicht, und bis wann wollen Sie mit einer solchen Analyse beginnen,
bzw. konkrete Ergebnis vorlegen?
Wenn ja, können Sie anführen, bei welchen Bestimmungen ein Mißverhältnis zwischen
Steueraufkommen und Aufwand besteht?
3. Ist die Steuerreformkommission in der Lage, ohne eine solche genaue Analyse des Steuerrechtes
eine tiefgreifende Reform und eine weitreichende Vereinfachung des Steuersystems zu
erarbeiten?
Wenn ja, wie sollte dies möglich sein?