2325/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Feurstein

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr -

betreffend Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an die PTA

Zwischen der Post und Telekom Austria Gesellschaft und der Republik Österreich, vertreten

durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, wurde ein Übereinkommen

abgeschlossen, wonach die PTA als Rechtsnachfolgerin der PTV dem Bund ab dem 1 . Jänner

1997 bestimmte Dienstleistungen bereit stellt. Dazu zählen auch hoheitliche Aufgaben,

nämlich gemäß Punkt 8. F) des Anhangs zu dieser Vereinbarung die "Durchführung

fernmeldebehördlicher Tätigkeiten, Einhebung von Gebühren und Strafen samt den damit

zusammenhängendenVerwaltungstätigkeiten; die Einhebung von Rundfunk- und

Fernsehgebühren fallt nicht darunter." Diese Übertragung von hoheitlichen Befugnissen

widerspricht dem Postgesetz. Zu verweisen ist auch auf die Ausführungen von

Antoniolli/Koja (Allgemeines Verwaltungsrecht, Seite 347), wonach sich Grundrechtsträger

der Verwaltung hinsichtlich eines privatrechtlichen Vertrages nur zur Regelung nicht

hoheitlicher Angelegenheiten bedienen dürfen.

Die Vereinbarung, die der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr mit der PTA

abgeschlossen hat, ist nicht gesetzeskonform, vermutlich verfassungswidrig.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und

Verkehr folgende

Anfrage:

1 . Wurde der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes vor Abschluß dieser

Vereinbarung mit der PTA mit dem Inhalt dieser Vereinbarung befaßt?

2. Wenn nein, welche anderen Rechtsgutachten wurden eingeholt?

3. Was werden Sie unternehmen, um eine gesetzeskonforme Vollziehung des

Postgesetzes in allen Bereichen zu gewährleisten?

4. Zu welchem Zeitpunkt ist die Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bund und

der PTA über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der

Fernmeldehoheitsverwaltung beabsichtigt?