2325/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Feurstein
und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr -
betreffend Übertragung von hoheitlichen Befugnissen an die PTA
Zwischen der Post und Telekom Austria Gesellschaft und der Republik Österreich, vertreten
durch den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr, wurde ein Übereinkommen
abgeschlossen, wonach die PTA als Rechtsnachfolgerin der PTV dem Bund ab dem 1 . Jänner
1997 bestimmte Dienstleistungen bereit stellt. Dazu zählen auch hoheitliche Aufgaben,
nämlich gemäß Punkt 8. F) des Anhangs zu dieser Vereinbarung die "Durchführung
fernmeldebehördlicher Tätigkeiten, Einhebung von Gebühren und Strafen samt den damit
zusammenhängendenVerwaltungstätigkeiten; die Einhebung von Rundfunk- und
Fernsehgebühren fallt nicht darunter." Diese Übertragung von hoheitlichen Befugnissen
widerspricht dem Postgesetz. Zu verweisen ist auch auf die Ausführungen von
Antoniolli/Koja (Allgemeines Verwaltungsrecht, Seite 347), wonach sich Grundrechtsträger
der Verwaltung hinsichtlich eines privatrechtlichen Vertrages nur zur Regelung nicht
hoheitlicher Angelegenheiten bedienen dürfen.
Die Vereinbarung, die der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr mit der PTA
abgeschlossen hat, ist nicht gesetzeskonform, vermutlich verfassungswidrig.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und
Verkehr folgende
Anfrage:
1 . Wurde der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes vor Abschluß dieser
Vereinbarung mit der PTA mit dem Inhalt dieser Vereinbarung befaßt?
2. Wenn nein, welche anderen Rechtsgutachten wurden eingeholt?
3. Was werden Sie unternehmen, um eine gesetzeskonforme Vollziehung des
Postgesetzes in allen Bereichen zu gewährleisten?
4. Zu welchem Zeitpunkt ist die Kündigung der Vereinbarung zwischen dem Bund und
der PTA über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der
Fernmeldehoheitsverwaltung beabsichtigt?