2338/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Auflösung einer Professorenstelle nach abgeschlossenem Berufungsverfahren

Im März 1995 hat sich Frau Univ. Doz. Dr. Irene Gottlob für eine Ordentliche Professur

für Augenheilkunde mit Schwerpunkt Strabolobie, Neuroophtalmologie und extrabulbäre

Ophthalmologie an der Universität Wien beworben. Im Oktober 1995 wurde Frau Dr.

Gottlob seitens der Berufungskommission der Fakultät in einem Dreiervorschlag an die erste

Stelle gereiht.

Nun soll, nach Abschluß der Berufungskommission, diese Stelle doch nicht besetzt werden

bzw. angeblich in eine a.o. Professur umgewandelt werden,

Unverständlich ist daran einerseits, warum das Ministerium erst nach Abschluß der

Berufungskommission und nach Erstellung eines Dreiervorschlags daraufkommt, daß es

diese Professur nicht geben soll . Das zeugt von sehr schlechter Planung und ist gleichzeitig

eine Geringschätzung derjenigen, die sich um diese Stelle beworben und dafür Zeit und

Energie aufgewandt haben .

Noch unverständlicher ist daran andererseits, daß diese Stelle genau zu jenem Zeitpunkt

aufgelöst werden soll , zu dem klar wurde, daß eine Frau an erster Stelle gereiht ist und daß

damit erstmals eine Frau eine klinische Abteilung leiten könnte. Der Verdacht ist zumindest

angebracht, daß die diskutierte Auflösung der Stelle mit der Reihung einer Frau an die erste

Stelle des Berufungsvorschlags zu tun haben könnte. Angesichts aller Beteuerungen des

zuständigen Ministers, den Frauenanteil unter den Lehrenden und besonders unter den

Professoren heben zu wollen, käme eine derartige Vorgangsweise einer Verhöhnung und

Ungleichbehandlung der Frauen gleich, einer Ungleichbehandlung, gegen die nicht zuletzt

das Frauenvolksbegehren aufgetreten ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die Ordentliche Professur für Augenheilkunde

mit Schwerpunkt Strabolobie, Neuroophtalmologie und extrabulbäre Ophthalmologie

an der Universität Wien erhalten bleibt?

2) Wenn nein: Warum nicht?

3) Warum stellt das Ministerium erst nach Abschluß der Berufungskommission und nach

Erstellung des Dreiervorschlags Überlegungen an, die Stelle nicht zu besetzen? Müßte .

einer derartige Entscheidung nicht eigentlich vor der Ausschreibung der Stelle

erfolgen? Fehlt es im Ministerium diesbezüglich an jeder Bedarfserhebung?

4) Wenn die Stelle gestrichen werden sollte: Hat die Umwandlung der ausgeschriebenen

Ordentlichen Professur in eine Außerordentliche Professur, wovon derzeit die Rede

sein soll, auch damit zu tun, daß an die erste Stelle des Berufungsvorschlags eine Frau

gereiht wurde?

5) Was kostet eine Ordentliche Professur für diese Abteilung im Vergleich zu einer

Außerordentlichen Professur? Wie groß sind die Einsparungen bei der Umwandlung

der ausgeschriebenen Stelle in eine Außerordentliche Professur, abgesehen von der

Gehaltseinsparung? Wie hoch wäre der Unterschied im Gehalt? (Da das Gehalt auch

der Verhandlung unterliegt, bitte von einem vergleichbaren durchschnittlichen Gehalt

ausgehen!)

6) Wie soll der Frauenanteil unter den Professoren erhöht werden, wenn genau dann,

wenn eine Frau in die Nähe einer Berufung kommt, weil sie erstgereiht ist, die

entsprechende Stelle gestrichen wird?

7) Ist es richtig, daß die Stadt Wien den entsprechenden Strukturveränderungen bisher

nicht zugestimmt hat?