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der Abg. Dr. Helene Partik-Pable
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Werkvertrag Dr. Günther Bögl
Der ehemalige Wiener Polizeipräsident Dr. Günther Bögl erhielt sofort nach seiner
Pensionierung mit 30.6. 1995 einen Werkvertrag im Innenministerium.
Ursprünglich hätte Dr. Günther Bögl die Funktion des "Drogenkoordinators"
übernehmen sollen, doch dann wurde umdisponiert und der Werkvertrag lautet nun
auf "Koordinator für Aus- und Weiterbildung".
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
1) Gab es vor dem pensionierten Polizeipräsidenten Bögl auch einen Koordinator
für Aus- und Weiterbildung?
2) Wenn nein, warum wurde eine solche Einrichtung geschaffen?
3) Wenn ja, aus welchen Gründen ist diese Einrichtung notwendig?
4) Wenn ja, warum wurde dem Beamten, der vorher mit dieser Tätigkeit betraut
war, die Funktion des Aus- und Weiterbildungskoordinators entzogen?
5) Wie beschreiben Sie den detaillierten Tätigkeitsbereich des Dr. Bögl?
6) Welche Qualifikationen bringt der pensionierte Polizeipräsident von Wien für
die Tätigkeit des Aus- und Weiterbildungskoordinators mit?
7) Wie hoch ist die Bezahlung für diese oben beschriebene Tätigkeit des Dr.
Günther Bögl?
8) Wieviele Arbeitsstunden werden monatlich für die Koordination der Aus- und
Weiterbildung durch Dr. Günther Bögl aufgewendet?
9)Für welchen Zeitraum wurde der Werkvertrag abgeschlossen?
10)Warum wurde Dr. Günther Bögl zuerst als Drogenkoordinator vorgesehen um
dann doch als Ausbildungskoordinator tätig zu sein?