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der Abg. Dr. Helene Partik-Pable

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Werkvertrag Dr. Günther Bögl

 

Der ehemalige Wiener Polizeipräsident Dr. Günther Bögl erhielt sofort nach seiner

Pensionierung mit 30.6. 1995 einen Werkvertrag im Innenministerium.

Ursprünglich hätte Dr. Günther Bögl die Funktion des "Drogenkoordinators"

übernehmen sollen, doch dann wurde umdisponiert und der Werkvertrag lautet nun

auf "Koordinator für Aus- und Weiterbildung".

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

ANFRAGE

 

1) Gab es vor dem pensionierten Polizeipräsidenten Bögl auch einen Koordinator

für Aus- und Weiterbildung?

2) Wenn nein, warum wurde eine solche Einrichtung geschaffen?

3) Wenn ja, aus welchen Gründen ist diese Einrichtung notwendig?

4) Wenn ja, warum wurde dem Beamten, der vorher mit dieser Tätigkeit betraut

war, die Funktion des Aus- und Weiterbildungskoordinators entzogen?

5) Wie beschreiben Sie den detaillierten Tätigkeitsbereich des Dr. Bögl?

6) Welche Qualifikationen bringt der pensionierte Polizeipräsident von Wien für

die Tätigkeit des Aus- und Weiterbildungskoordinators mit?

7) Wie hoch ist die Bezahlung für diese oben beschriebene Tätigkeit des Dr.

Günther Bögl?

8) Wieviele Arbeitsstunden werden monatlich für die Koordination der Aus- und

Weiterbildung durch Dr. Günther Bögl aufgewendet?

9)Für welchen Zeitraum wurde der Werkvertrag abgeschlossen?

10)Warum wurde Dr. Günther Bögl zuerst als Drogenkoordinator vorgesehen um

dann doch als Ausbildungskoordinator tätig zu sein?