2380/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Rücküberweisung zu Unrecht durch die WohnungsanlagengesmbH
- Linz an die Republik Österreich ausgeschütteter Gewinne
Der Rechnungshof kritisierte in seinem Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr
1994, behandelt in der 36. Sitzung des Nationalrates (XX. GP) hinsichtlich seiner
Überprüfung einiger Wohnbaugesellschaften im Zusammenhang mit der
WohnungsanlagengesmbH - Linz, daß diese an ihren Eigentümer (zu 100 % die
Republik Österreich) bis Ende 1994 rund 103 Millionen Schilling mehr ausgeschüttet
hat, als nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zulässig gewesen wäre.
Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz darf die Gewinnausschüttung nur vom
einbezahlten Stammkapital vorgenommen werden, wobei aus einer
Kapitalberichtigung stammende Teile des Stammkapitals nicht zu berücksichtigen
sind.
Im Zuge der Beratungen im Rechnungshofausschuß stellte sich heraus, daß die
verantwortlichen Organe der Gesellschaft den zu Unrecht ausgeschütteten Betrag
weder zurückgefordert hatten, noch von der Republik Österreich rückerstattet
bekamen. Der illegale Zustand dauerte also zum Zeitpunkt der Behandlung des
Rechnungshofberichtes im Plenum 1996 immer noch an, und dies alles vor dem
Hintergrund, daß das Bundesland Oberösterreich mit Bescheid vom 10.5.1993 die
Rückforderung der zu Unrecht ausgeschütteten Dividende auftrug. Dieser Bescheid
wurde zwar auf Grund formaler Fehler vom Verwaltungsgerichtshof am 22.9. 1994
aufgehoben, jedoch nicht ohne in der Urteilsbegründung festzuhalten, daß die dem
Bescheid zugrunde gelegte materielle Rechtsansicht vom VwGH geteilt wurde.
Folgerichtig hat das Land Oberösterreich mit Bescheid vom 10.10.1996 (diesmal
ohne Formfehler) neuerlich die Rückforderung der 103 Mio Schilling durch die WAG
aufgetragen. Die zu Unrecht ausgeschüttete Dividende wäre andernfalls dauerhaft
ihrer Widmung (dem gemeinnützigen Wohnbau
in Oberösterreich) entzogen.
Das Liberale Forum hat in dieser Angelegenheit bereits am 11. Juli 1996 in einem
Entschließungsantrag die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für
Finanzen aufgefordert, die zu Unrecht von der WohnungsanlagengesmbH - Linz an
die Republik Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling an die Gesellschaft
rückzuführen. Der Antrag fand damals nicht die Zustimmung der Koalitionsparteien
und sohin keine Mehrheit. Es wurde damals seitens der Regierungsparteien im Zuge
der Debatte argumentiert, daß die Angelegenheit bereits rückabgewickelt werde, und
der Antrag daher nicht mehr notwendig sei,
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang und zur
Überprüfung der ordnungsgemäßen Rückabwicklung der rechtswidrigen Dividenden-
ausschüttung daher nachstehende
Anfrage
1. Hat die WohnungsanlagengesmbH - Linz die zu Unrecht an die Republik
Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling zurückgefordert, und wenn ja,
wann und mit welcher Verzinsung ist dies geschehen?
2. Wurden die zu Unrecht von der WohnungsanlagengesmbH - Linz an die Republik
Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling an die Gesellschaft
rückgeführt?
a) Wenn ja, wann und mit welcher Verzinsung ist dies geschehen?
b) Wenn nein, welche Begründung wurde dem Rechnungshof gegenüber
abgegeben?
3. Welche weiteren Fälle zu Unrecht aus dem Bereich des gemeinnützigen
Wohnbaus an die Republik Österreich ausgeschütteter Dividende sind dem
Rechnungshof bekannt?