2380/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Rücküberweisung zu Unrecht durch die WohnungsanlagengesmbH

- Linz an die Republik Österreich ausgeschütteter Gewinne

Der Rechnungshof kritisierte in seinem Tätigkeitsbericht über das Verwaltungsjahr

1994, behandelt in der 36. Sitzung des Nationalrates (XX. GP) hinsichtlich seiner

Überprüfung einiger Wohnbaugesellschaften im Zusammenhang mit der

WohnungsanlagengesmbH - Linz, daß diese an ihren Eigentümer (zu 100 % die

Republik Österreich) bis Ende 1994 rund 103 Millionen Schilling mehr ausgeschüttet

hat, als nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zulässig gewesen wäre.

Gemäß Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz darf die Gewinnausschüttung nur vom

einbezahlten Stammkapital vorgenommen werden, wobei aus einer

Kapitalberichtigung stammende Teile des Stammkapitals nicht zu berücksichtigen

sind.

Im Zuge der Beratungen im Rechnungshofausschuß stellte sich heraus, daß die

verantwortlichen Organe der Gesellschaft den zu Unrecht ausgeschütteten Betrag

weder zurückgefordert hatten, noch von der Republik Österreich rückerstattet

bekamen. Der illegale Zustand dauerte also zum Zeitpunkt der Behandlung des

Rechnungshofberichtes im Plenum 1996 immer noch an, und dies alles vor dem

Hintergrund, daß das Bundesland Oberösterreich mit Bescheid vom 10.5.1993 die

Rückforderung der zu Unrecht ausgeschütteten Dividende auftrug. Dieser Bescheid

wurde zwar auf Grund formaler Fehler vom Verwaltungsgerichtshof am 22.9. 1994

aufgehoben, jedoch nicht ohne in der Urteilsbegründung festzuhalten, daß die dem

Bescheid zugrunde gelegte materielle Rechtsansicht vom VwGH geteilt wurde.

Folgerichtig hat das Land Oberösterreich mit Bescheid vom 10.10.1996 (diesmal

ohne Formfehler) neuerlich die Rückforderung der 103 Mio Schilling durch die WAG

aufgetragen. Die zu Unrecht ausgeschüttete Dividende wäre andernfalls dauerhaft

ihrer Widmung (dem gemeinnützigen Wohnbau in Oberösterreich) entzogen.

Das Liberale Forum hat in dieser Angelegenheit bereits am 11. Juli 1996 in einem

Entschließungsantrag die Bundesregierung, insbesondere den Bundesminister für

Finanzen aufgefordert, die zu Unrecht von der WohnungsanlagengesmbH - Linz an

die Republik Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling an die Gesellschaft

rückzuführen. Der Antrag fand damals nicht die Zustimmung der Koalitionsparteien

und sohin keine Mehrheit. Es wurde damals seitens der Regierungsparteien im Zuge

der Debatte argumentiert, daß die Angelegenheit bereits rückabgewickelt werde, und

der Antrag daher nicht mehr notwendig sei,

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang und zur

Überprüfung der ordnungsgemäßen Rückabwicklung der rechtswidrigen Dividenden-

ausschüttung daher nachstehende

Anfrage

1. Hat die WohnungsanlagengesmbH - Linz die zu Unrecht an die Republik

Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling zurückgefordert, und wenn ja,

wann und mit welcher Verzinsung ist dies geschehen?

2. Wurden die zu Unrecht von der WohnungsanlagengesmbH - Linz an die Republik

Österreich ausgeschütteten 103 Millionen Schilling an die Gesellschaft

rückgeführt?

a) Wenn ja, wann und mit welcher Verzinsung ist dies geschehen?

b) Wenn nein, welche Begründung wurde dem Rechnungshof gegenüber

abgegeben?

3. Welche weiteren Fälle zu Unrecht aus dem Bereich des gemeinnützigen

Wohnbaus an die Republik Österreich ausgeschütteter Dividende sind dem

Rechnungshof bekannt?