2384/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Überprüfung und Aufhebung einer 100 km/h

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 12 Inntal Autobahn

Richtungsfahrbahn Bregenz

Durch eine Verordnung des BMWV vom 27.9.1995 wurde auf der A 12

Inntal Autobahn im Großraum Innsbruck ein LKW-Überholverbot und

eine Ausdehnung des Tempo 100 Bereiches erlassen. Daran wurde

die Auflage von seiten des BMWV geknüpft, diese beiden Maßnahmen

zu beobachten bzw im Zeitraum eines Jahres zu überprüfen. Zu

diesen Fragestellungen wurde eine Studie vergeben, die nun seit

Spätherbst 1996 vorliegt .

Auf der Grundlage dieses Gutachtens und einer Stellungnahme der

Autobahngendarmerie wird unter anderem die Empfehlung

aussesprochen, die Bereiche der Tempo 100 Beschränkung im Raum

Völs ( km 66, 0-80, 0 bzw 86, 25-87, 6) aufzulassen. Wesentliche

Crundlage dafür ist , daß in diesem Bereich sowohl die

Verkehrsbelastung deutlich geringer ist, als auch die Dichte der

Autobahnanschlußstellen eine geringere ist . Zusätzlich dazu

bestehen Stellungnahmen von seiten der Autobahngendarmerie und

des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, die für diesen Bereich

ebenfalls eine herabgesetzte Unfallhäufigkeit konstatieren .Vor

diesem Hintergrund könnte damit sowohl aus verkehrstechnischer

Sicht, als auch aus Sicherheitsgründen die 100 km/h-Beschränkung

im Westen von Innsbruck (RFB Bregenz : im Bereich Zirl-Ost; RFB

Kufstein zwischen Kranebitten und Parkplatz Siegelanger)

aufgehoben werden .

In diesem Zusammenhang wurde am 14.11.1996 in diesem Sinne

ebenfalls eine Entschließung des Tiroler Landtages gefaßt .

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage

1 . Sind Ihnen als ressortzuständigem Bundesminister die

Ergebnisse der oben angeführten Studien bekannt ?

2 . Wie beurteilen Sie im einzelnen die Ergebnisse dieser Studie

bezüglich einer Aufhebung der 'Tempo 100 Beschränkung im Raum

Völs ?

3 . Wie bewerten Sie .in diesem Zusammenhang insbesondere die

Stellungnahmen von seiten der zuständigen Autobahngendarmerie

und des Kuratoriums für Verkehrssicherheit ?

4 . Werden Sie auf der Grundlage des neuen Erkenntnisstandes das

oben genannte Tempolimit verordnungsmäßig aufheben ?

5 . Wenn ja, bis wann werden Sie das Tempolimit verordnungsmäßig

aufheben ?