2392/J XX.GP

 

Anfrage

der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner

an den Präsidenten des Rechnungshofes

betreffend Schmälerung von gemeinnützig erwirtschafteten und für Zwecke

des gemeinnützigen Wohnbaus bestimmten Vermögens im Bereich der

GlWOG - Gemeinnützigen lndustrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz

Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Aufgabe, preiswerte Wohnungen zu

errichten und zu verwalten. Zu diesem Zweck werden Sie aus öffentlichen Mitteln

gefördert. Andererseits beschränkt aber der Gesetzgeber den Eigentümer einer

gemeinnützigen Bauvereinigung bei der Entnahme von Gewinnen. Weiters dürfen

Eigentümer von gemeinnützigen Bauvereinigungen im Falle ihres Ausscheidens

oder im Falle der Auflösung nicht mehr als das von ihnen eingezahlte Kapital

erhalten.

Demgegenüber hat die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-Gesellschaft/mbH, Linz (die seit 1989 der damaligen VOEST-ALPlNE AG Wien, VA-AG gehörte)

beim Kauf der GEMYSAG - Gemeinnützige Mürz-Ybbs Siedlungs-Aktiengesellschaft

von der Böhler GmbH und der SAG - Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungs-

AG von der VA Stahl AG 1 991 den beiden Eigentümern das 45-fache jenes Betrages

ausbezahlt (330 Mill. S), den diese in ihre gemeinnützigen Unternehmen eingezahlt

hatten (4,9 Mill. S und 2,5 Mill. S). Das Geschäft ist also zur Ganze innerhalb des

ÖlAG-Konzerns abgewickelt worden.

Darüber hinaus hat die G/WOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsgesellschaft

mbH, Linz im Jahr 1988 540 Millionen Schilling gemeinnützig erwirtschaftetes Kapital

in ihrer Bilanz so dargestellt (handelsrechtlich durchaus wirksam), als ob es sich um

von ihrem Eigentümer eingezahltes Kapital handeln würde. Dies geschah durch

Umwandlung des genannten Betrages aus einer sogenannten

"Einbringungsrücklage" (für 1977 eingebrachte Werkswohnungen) in Stammkapital.

Im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in bezug auf das Bundesland

Oberösterreich wurde diese Erhöhung des Stammkapitals, da sie aus gemeinnützig

erwirtschafteten Erträgen gespeist wurde, nach dem WGG für nicht dividenden- und

rückzahlungsberechtigend befunden. Dieser Auffassung wurde aber in keiner Weise

Rechnung getragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang und mit dem

Ziel der lückenlosen Aufklärung dieses laut Rechnungshof gesetzwidrigen

Vorgehens daher nachstehende

Anfrage

1. Ist im Rechnungshof bekannt, ob und an wen die GIWOG- Gemeinnützige

Industrie-Wohnungsgesellschaft/mbH, Linz verkauft wurde, bzw. ob ein Verkauf

geplant ist?

2. Wie sieht den Informationen des Rechnungshofes zufolge die aktuelle

Eigentümerstruktur der GIWOG - Gemeinnützigen lndustrie-Wohnungs-

gesellschaft/ mbH, Linz aus?

3. Um welchen Preis wurde den lnformationen des Rechnungshofes zufolge die

GlWOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz verkauft

oder welcher Preis wird verhandelt?

4. Wie ist aus Sicht des Rechnungshofes die Tatsache (rechtlich) zu beurteilen,

daß durch den Kauf der GEMYSAG - Gemeinnützige Mürz-Ybbs Siedlungs-

Aktiengese/fschaft von der Böhler GmbH und der SAG - Gemeinnützigen

Wohnungs- und Sied!ungs-AG von der VA Stahl AG dem gemeinnütztgen

Wohnbau in Oberösterreich 330 Millionen Schilling entzogen wurden?

5. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen aus Sicht des Rechnungshofes dem

Finanzminister zur Verfügung, um die dem gemeinnützigen Wohnbau in

Oberösterreich entzogenen 330 Millionen Schilling wieder ihrer gesetzlichen

Widmung zuzuführen?

6. Wie ist aus Sicht des Rechnungshofes die Tatsache (rechtlich) zu beurteilen,

daß durch eine Kapitalberichtigung  in der GlWOG - Gemeinnützigen lndustrie-

Wohnungsgesellschaft mbH, Linz dem gemeinnützigen Wohnbau in

Oberösterreich 540 Millionen Schilling entzogen wurden?

7. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen aus Sicht des Rechnungshofes dem

Finanzminister zur Verfügung, um die dem gemeinnützigen Wohnbau in

Oberösterreich entzogenen 540 Millionen Schilling welche ihrer gesetzlichen

Widmung zuzuführen?

8. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund des aktuellen Verkaufs der GIWOG -

Gemeinnüfzigen lndustrie-Wohnungsgesellschaft/mbH, Linz die Sachlage, daß

die ÖlAG (bzw. ihre Tochterunternehmen) ihr Vermögen um 870 Millionen

Schilling (540 und 330 Millionen Schilling) in gesetzwidriger Weise aus

gemeinnützig erwirtschafteten Erträgen der drei genannten Bauvereinigungen

erhöht hat?

9. Wie wurde dem Rechnungshof gegenüber der Vorwurf entkräftet, daß die

Schmälerung gemeinnütziger Wohnbaumittel um 870 Millionen Schilling im

Bereich der GIWOG -Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH,

Linz bereits 1992 vom Rechnungshof kritisiert wurde, bisher aber nichts

unternornmen wurde, um einen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

entsprechenden Zustand wiederherzustellen? Welche Schritte kann und wird

der Rechnungshof in dieser Angelegenheit noch setzen?

10. Wie hoch waren die Gewinne, die die GlWOG - Gemeinnützige lndustrie-

Wohnungsgesellschaft mbH, Linz seit 1989 jährlich an ihre Eigentümer

ausgeschüttet hat? Wurden jährlich um 25 Millionen Schilling mehr an den/die

Eigentümer ausgezahlt als nach dem .Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

zulässig gewesen wäre?

11 . Von welcher Höhe hinsichtlich des Stammkapitals wurde bei der Berechnung

der Gewinne ausgegangen, die die  GIWOG - Gemeinnützige  Industrie-

Wohnungsgesellschaft mbH, Linz seit 1989 jährlich an ihre Eigentümer

ausgeschüttet hat?

12. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen aus Sicht des Rechnungshofes dem

Finanzminister zur Verfügung, um die Rückabwicklung etwaiger überhöhter

Dividendenzahlungen zu gewährleisten?

13. Sind dem Rechnungshof ähnliche Fälle von "Kapitalberichtigungen" oder

"Fusionen" im Bereich des gemeinnützigen Wohnbauwesens bekannt? Wenn

ja, um welche Fälle handelt es sich, und was wurde in diesen Fällen wann

unternommen?