2392/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Thomas Barmüller, Helmut Peter, Partnerinnen und Partner
an den Präsidenten des Rechnungshofes
betreffend Schmälerung von gemeinnützig erwirtschafteten und für Zwecke
des gemeinnützigen Wohnbaus bestimmten Vermögens im Bereich der
GlWOG - Gemeinnützigen lndustrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz
Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Aufgabe, preiswerte Wohnungen zu
errichten und zu verwalten. Zu diesem Zweck werden Sie aus öffentlichen Mitteln
gefördert. Andererseits beschränkt aber der Gesetzgeber den Eigentümer einer
gemeinnützigen Bauvereinigung bei der Entnahme von Gewinnen. Weiters dürfen
Eigentümer von gemeinnützigen Bauvereinigungen im Falle ihres Ausscheidens
oder im Falle der Auflösung nicht mehr als das von ihnen eingezahlte Kapital
erhalten.
Demgegenüber hat die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-Gesellschaft/mbH, Linz (die seit 1989 der damaligen VOEST-ALPlNE AG Wien, VA-AG gehörte)
beim Kauf der GEMYSAG - Gemeinnützige Mürz-Ybbs Siedlungs-Aktiengesellschaft
von der Böhler GmbH und der SAG - Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungs-
AG von der VA Stahl AG 1 991 den beiden Eigentümern das 45-fache jenes Betrages
ausbezahlt (330 Mill. S), den diese in ihre gemeinnützigen Unternehmen eingezahlt
hatten (4,9 Mill. S und 2,5 Mill. S). Das Geschäft ist also zur Ganze innerhalb des
ÖlAG-Konzerns abgewickelt worden.
Darüber hinaus hat die G/WOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsgesellschaft
mbH, Linz im Jahr 1988 540 Millionen Schilling gemeinnützig erwirtschaftetes Kapital
in ihrer Bilanz so dargestellt (handelsrechtlich durchaus wirksam), als ob es sich um
von ihrem Eigentümer eingezahltes Kapital handeln würde. Dies geschah durch
Umwandlung des genannten Betrages aus einer sogenannten
"Einbringungsrücklage" (für 1977 eingebrachte Werkswohnungen) in Stammkapital.
Im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes in bezug auf das Bundesland
Oberösterreich wurde diese Erhöhung des Stammkapitals, da sie aus gemeinnützig
erwirtschafteten Erträgen gespeist wurde, nach dem WGG für nicht dividenden- und
rückzahlungsberechtigend befunden. Dieser Auffassung wurde aber in keiner Weise
Rechnung getragen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang und mit dem
Ziel der lückenlosen Aufklärung dieses laut Rechnungshof gesetzwidrigen
Vorgehens daher nachstehende
Anfrage
1. Ist im Rechnungshof bekannt, ob und an wen die GIWOG- Gemeinnützige
Industrie-Wohnungsgesellschaft/mbH, Linz verkauft wurde, bzw. ob ein Verkauf
geplant ist?
2. Wie sieht den Informationen des Rechnungshofes zufolge die aktuelle
Eigentümerstruktur der GIWOG - Gemeinnützigen lndustrie-Wohnungs-
gesellschaft/ mbH, Linz aus?
3. Um welchen Preis wurde den lnformationen des Rechnungshofes zufolge die
GlWOG - Gemeinnützige Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH, Linz verkauft
oder welcher Preis wird verhandelt?
4. Wie ist aus Sicht des Rechnungshofes die Tatsache (rechtlich) zu beurteilen,
daß durch den Kauf der GEMYSAG - Gemeinnützige Mürz-Ybbs Siedlungs-
Aktiengese/fschaft von der Böhler GmbH und der SAG - Gemeinnützigen
Wohnungs- und Sied!ungs-AG von der VA Stahl AG dem gemeinnütztgen
Wohnbau in Oberösterreich 330 Millionen Schilling entzogen wurden?
5. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen aus Sicht des Rechnungshofes dem
Finanzminister zur Verfügung, um die dem gemeinnützigen Wohnbau in
Oberösterreich entzogenen 330 Millionen Schilling wieder ihrer gesetzlichen
Widmung zuzuführen?
6. Wie ist aus Sicht des Rechnungshofes die Tatsache (rechtlich) zu beurteilen,
daß durch eine Kapitalberichtigung in der GlWOG - Gemeinnützigen lndustrie-
Wohnungsgesellschaft mbH, Linz dem gemeinnützigen Wohnbau in
Oberösterreich 540 Millionen Schilling entzogen wurden?
7. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen aus Sicht des Rechnungshofes dem
Finanzminister zur Verfügung, um die dem gemeinnützigen Wohnbau in
Oberösterreich entzogenen 540 Millionen Schilling welche ihrer gesetzlichen
Widmung zuzuführen?
8. Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund des aktuellen Verkaufs der GIWOG -
Gemeinnüfzigen lndustrie-Wohnungsgesellschaft/mbH, Linz die Sachlage, daß
die ÖlAG (bzw. ihre Tochterunternehmen) ihr Vermögen um 870 Millionen
Schilling (540 und 330 Millionen Schilling) in gesetzwidriger Weise aus
gemeinnützig erwirtschafteten Erträgen der drei genannten Bauvereinigungen
erhöht hat?
9. Wie wurde dem Rechnungshof gegenüber der Vorwurf entkräftet, daß die
Schmälerung gemeinnütziger Wohnbaumittel um 870 Millionen Schilling im
Bereich der GIWOG -Gemeinnützigen Industrie-Wohnungsgesellschaft mbH,
Linz bereits 1992 vom Rechnungshof kritisiert wurde, bisher aber nichts
unternornmen wurde, um einen dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
entsprechenden Zustand wiederherzustellen? Welche Schritte kann und wird
der Rechnungshof in dieser Angelegenheit noch setzen?
10. Wie hoch waren die Gewinne, die die GlWOG - Gemeinnützige lndustrie-
Wohnungsgesellschaft mbH, Linz seit 1989 jährlich an ihre Eigentümer
ausgeschüttet hat? Wurden jährlich um 25 Millionen Schilling mehr an den/die
Eigentümer ausgezahlt als nach dem .Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
zulässig gewesen wäre?
11 . Von welcher Höhe hinsichtlich des Stammkapitals wurde bei der Berechnung
der Gewinne ausgegangen, die die GIWOG - Gemeinnützige Industrie-
Wohnungsgesellschaft mbH, Linz seit 1989 jährlich an ihre Eigentümer
ausgeschüttet hat?
12. Welche rechtlichen Möglichkeiten stehen aus Sicht des Rechnungshofes dem
Finanzminister zur Verfügung, um die Rückabwicklung etwaiger überhöhter
Dividendenzahlungen zu gewährleisten?
13. Sind dem Rechnungshof ähnliche Fälle von "Kapitalberichtigungen" oder
"Fusionen" im Bereich des gemeinnützigen Wohnbauwesens bekannt? Wenn
ja, um welche Fälle handelt es sich, und was wurde in diesen Fällen wann
unternommen?