2399/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Josef Trinkl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Finanzamt Hartberg
Das Finanzamt Hartberg in der Steiermark ist als Behördenzentrum in einer
strukturschwachen Region ein wichtiger Frequenzbringer und somit auch ein wichtiger
Faktor für das Leben in dieser Kleinstadt. Trotz des Personalabbaus in den letzten Jahren
um ca. 20 Personen ist diese Behörde aber auch ein wichtiger Arbeitgeber in einem der
ärmsten Bezirke Österreichs.
Da die räumliche Situation (dislocierte Stellen) nicht mehr zeitgemäß ist und auch den
Verfahrensgang kompliziert und langsamer macht, strebt man dort einen Neubau des
Amtsgebäudes an. Dadurch könnte nicht zuletzt die Verwaltung an Kundennähe und
Effizienz gewinnen.
Ein weiteres Problem stellt für die Hartberger Bürger die Verlegung der behördlichen
Zuständigkeit der "Branntweinmonopolabgabe" nach Schachendorf dar. Als eine von der
Landwirtschaft dominierte Region bedeutet diese Auslagerung in ein anderes Bundesland
für die vielen Bauern einen bedeutenden Mehraufwand und den teilweisen Wegfall von
persönlichem Service. Eine Rückführung nach Hartberg wäre daher eine große
Erleichterung. -
Ebenso in Diskussion ist die Verlegung der behördlichen Zuständigkeit der
Umsatzsteuerverrechnung für ausländische Unternehmen von Graz nach Hartberg, wo im
Zuge eines Neubaus auch genügend Platz und das Arbeitskräftepotential vorhanden wären.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1 . Wie weit sind Sie über die jeweiligen Anliegen der Hartberger Bevölkerung bezüglich des
dortigen Finanzamtes informiert?
2. Wie stehen Sie zu diesen Anliegen?
3. Sind Sie auch der Meinung, daß gerade für strukturschwache Gebiete regionale
Behörden einen großen Stellenwert als Arbeitgeber und Frequenzbringer haben?
4. lst der Neubau des Finanzamtes Hartberg in Bälde realisierbar?
5. Wenn ja, wie sieht der Zeitplan aus bzw. wie der momentane Verfahrensstand ?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Ist eine Rückführung der behördlichen Zuständigkeit für die Branntweinmonopolabgab
von Schachendorf nach Hartberg geplant?
8. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen kann mit der Realisierung gerechnet werden?
9. Wenn nein, warum nicht?
10. Ist die Verlegung der behördlichen Zuständigkeit der Umsatzsteuerverrechnung für
ausländische Unternehmen von Graz nach Hartberg geplant?
11. Wenn ja, in welchem Zeitrahmen kann mit der Realisierung gerechnet werden?
12. Wenn nein, warum nicht?