2432/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abgeordneten Ridi Steibl,

Kolleginnen und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen,

Interventionsstellen, Frauenprojekten und Fraueninitiativen.

Die gesellschaftliche und soziale Situation der Frauen hat sich in den letzten Jahren stark

verändert. De facto existiert per Gesetz die Gleichberechtigung für Frauen in Österreich. Trotz

der formalrechtlichen Diskriminierungsverbote sind Frauen in vielen Lebensbereichen

Benachteiligungen ausgesetzt. Dieser gesellschaftlichen Situation von Frauen arbeiten

Frauenberatungs- und servicestellen in ganz Österreich mit Maßnahmen und Hilfestellungen

entgegen. Viele dieser etablierten und effizient arbeitenden Institutionen melden Kritik an der

Tatsache an, daß sie Jahr für Jahr neu um finanzielle Unterstützung ansuchen müssen und

somit nie längerfristig abgesichert sind.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin

für Frauenangelegenheiten folgende .

Anfrage:

1 . Wieviele Mittel standen im Jahr 1996 für die finanzielle Förderung von Frauenberatungs-

stellen, Frauenservicestellen, Interventionsstellen, Frauenprojekten- und Fraueninitiativen

uä. in Österreich zu Verfügung?

2. Wieviele solcher Institutionen haben im Jahr 1996 österreichweit um eine Förderung aus

diesen Mitteln angesucht?

3 . Wieviele und welche wurden davon bewilligt?

4. In welcher Höhe wurden diese gefördert?

5. Wieviele wurden abgelehnt?

6. Welche wurden abgelehnt?

7. Mit welcher Begründung wurden die Förderwerber abgelehnt?

8. Stimmt es, daß das Frauen-Business-Center Wien eine Förderzusage von 4 Millionen für

die nächsten drei Jahre erhalten hat?

9. Bei welchen Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen usw. in Österreich wurde eine

Förderung eingestellt und mit welcher Begründung?