2432/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Ridi Steibl,
Kolleginnen und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend die Förderung von Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen,
Interventionsstellen, Frauenprojekten und Fraueninitiativen.
Die gesellschaftliche und soziale Situation der Frauen hat sich in den letzten Jahren stark
verändert. De facto existiert per Gesetz die Gleichberechtigung für Frauen in Österreich. Trotz
der formalrechtlichen Diskriminierungsverbote sind Frauen in vielen Lebensbereichen
Benachteiligungen ausgesetzt. Dieser gesellschaftlichen Situation von Frauen arbeiten
Frauenberatungs- und servicestellen in ganz Österreich mit Maßnahmen und Hilfestellungen
entgegen. Viele dieser etablierten und effizient arbeitenden Institutionen melden Kritik an der
Tatsache an, daß sie Jahr für Jahr neu um finanzielle Unterstützung ansuchen müssen und
somit nie längerfristig abgesichert sind.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten folgende .
Anfrage:
1 . Wieviele Mittel standen im Jahr 1996 für die finanzielle Förderung von Frauenberatungs-
stellen, Frauenservicestellen, Interventionsstellen, Frauenprojekten- und Fraueninitiativen
uä. in Österreich zu Verfügung?
2. Wieviele solcher Institutionen haben im Jahr 1996 österreichweit um eine Förderung aus
diesen Mitteln angesucht?
3 . Wieviele und welche wurden davon bewilligt?
4. In welcher Höhe wurden diese gefördert?
5. Wieviele wurden abgelehnt?
6. Welche wurden abgelehnt?
7. Mit welcher Begründung wurden die Förderwerber abgelehnt?
8. Stimmt es, daß das Frauen-Business-Center Wien eine Förderzusage von 4 Millionen für
die nächsten drei Jahre erhalten hat?
9. Bei welchen Frauenberatungsstellen, Frauenservicestellen usw. in Österreich wurde eine
Förderung eingestellt und mit welcher Begründung?