2439/J XX.GP

 

ANFRAGE

der Abg. Dl Schöggl, DI Ho6nann, DI Prinzhorn

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend Fachhochschulen

Schon im Regierungsübereinkommen der Bundesregierung im Herbst 1990 wurde der

Ausbau von nichtuniversitären Ausbildungsalternativen in postsekundären

Ausbildungsbereich beschlossen, um

- Absolventen mit praxisorientierter Qualifikation für die österreichische Wirtschaft zu

schaffen

- der Nachfrage vieler Jugendlicher nach einer postsekundären Ausbildung, die kürzer

sowie stärker berufsbezogen als das Universitätsstudium ist, Rechnung zu tragen

- die Universitäten von Studenten, die kein Interesse an einer

wissenschaftlichen Ausbildung haben, zu entlasten

Der zwischenzeitlich eingerichtete Fachhochschulsektor entspricht grundsätzlich

diesem Verlangen.

Die Einrichtung von Fachhochschulstudiengängen und von Fachhochschulen ist kein

Monopol des Bundes mehr, da es die Möglichkeit privater Tragerschaften gibt.

Der Gesetzgeber beschränkt sich im Fachhochschulbereich auf ein Minimum

normativer Inhalte, weil die inhaltliche Definition der Studienangebote im

Verantwortungsbereich der Anbieter liegt.

Im Gegensatz zur Hochschulfinanzierung zeichnet sich die Finanzierung der

Fachhochschulen dadurch aus, daß einerseits eine stärkere Betonung des

betriebswirtschaftlichen Aspektes durch die Übernahme der Kosten für die vereinbarte

Zahl von Studienplätzen erfolgt und andererseits eine gemischte Finanzierung aus

mehreren, zum Ted privaten Quellen, die Finanzbasis der Fachhochschulen darstellt.

Die Schnittstellen für die positive Verfahrensabwicklung zur Errichtung eines

Fachhochschullehrganges sind der Fachhochschulrat, der für die fachliche

Anerkennung des Studienganges zuständig ist, sowie das Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr, das für den öffentlichen Teil der Finanzierung zuständig

ist. Beträchtliche Reibungsverluste entstanden durch das im Fachhochschulbericht

1995 erwähnte "unkoordinierte" Vorgehen der beiden Institutionen ( A. 1 .9. ), sodaß

auf eine Verbesserung des Verfahrensablaufes und die Zusammenarbeit zwischen

Fachhochschulrat und Ministerium zu drängen ist. Die Universitäten und die

außeruniversitäre Forschung protestierten schärfstens gegen die vom

Bundesministerium für Finanzen verhängte Bindung von 8 % des Budgets, das einer

effektiven Kürzung des Budgets entspricht und die im EU-Vergleich ohnehin schlecht

dotierte Forschung in weitere Nöte bringt.

Auch der weitere Ausbau des Fachhochschulwesens erscheint durch diese

Vorgangsweise schwer geschädigt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an

den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

folgende

ANFRAGE

1 . Wieviele Anträge für Fachhochschulen wurden in den Jahren 1996/97

eingebracht ?

2. Welche Anträge in welchen Ausbildungs- und Berufsfeldern wurden eingebracht

3 . Wieviele Anträge wurden bis dato vom Bundesministerium für Wissenschaft und

Verkehr genehmigt ?

4. Wie hoch ist die voraussichtliche Studentenzahl ?

5. Welche Budgetmittel sind für die Fachhochschulen für das Jahr 1997 vorgesehen

5a. Kann bereits eine Prognose über die verfügbaren Mittel 1998, 1999

gemacht werden ?

5b. Wenn ja, wie hoch werden diese sein ?

6. Existiert seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr ein

Finanzierungs- und Entwicklungsplan im Fachhochschulbereich ?

6a. Wenn nein, warum nicht ?

6b. Wenn ja, inwieweit besteht Übereinstimmung mit der vom Fachhochschulrat

1995 vorgelegten Planung ?

7. Welche Maßnahmen werden seitens des Bundesministeriums unternommen,

um einen effektiveren Verfahrensablauf bei der Einrichtung der genehmigten

Fachhochschullehrgange zu gewährleisten ?