2443/J XX.GP

 

ANFRAGE :

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Hinauszögerung der Festnahme eines mit Aufenthaltsverbot belegten, zur Fahndung

ausgeschriebenen Mannes

Das Mobile Einsatzkommando (MEK) überwachte am 16.02. 1997, in der Zeit von 6.00 bis

9.00 Uhr die Wohnung des staatenlosen Amir Jagodic, der unsteten Aufenthaltes war, obwohl

dieser wegen Unzuchtsdelikten zur Fahndung ausgeschrieben und auch bewaffnet war. Die

Behörde untersagte den Zugriff. Zudem kam die Tatsache, daß gegen Jagodic ein

Aufenthaltsverbot verhängt ist. Als dann ein Staatspolizist einige Stunden später den Mann

festnehmen wollte, mußte dieser wiederum das MEK zur Unterstützung anfordern, da Jagodic

gegen den Stapo-Mann Körpergewalt einsetze.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Inneres folgende

Anfrage :

1. Aus welchen Gründen wurde Amir Jagodic überhaupt von der MEK überwacht anstatt

gleich festgenommen zu werden?

2. Aus welchen Gründen wurde er genau diese drei Stunden überwacht?

3. Aus welchen Gründen wurde die Festnahme des zur Fahndung ausgeschriebenen Amir

Jagodic untersagt?

4. Wer hat die diesbezüglichen Weisungen erteilt?

5. Was ist zwischen zeitlich mit Jagodic geschehen?

6. Können Sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausschließen, wenn ein wegen

Unzuchtsdelikten zur Fahndung ausgeschriebener Mann, der zudem auch noch bewaffnet

ist und nicht einmal von einem Staatspolizist allein überwältigt werden kann, nicht

festgenommen werden darf?

Wenn ja, inwiefern?