2443/J XX.GP
ANFRAGE :
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Hinauszögerung der Festnahme eines mit Aufenthaltsverbot belegten, zur Fahndung
ausgeschriebenen Mannes
Das Mobile Einsatzkommando (MEK) überwachte am 16.02. 1997, in der Zeit von 6.00 bis
9.00 Uhr die Wohnung des staatenlosen Amir Jagodic, der unsteten Aufenthaltes war, obwohl
dieser wegen Unzuchtsdelikten zur Fahndung ausgeschrieben und auch bewaffnet war. Die
Behörde untersagte den Zugriff. Zudem kam die Tatsache, daß gegen Jagodic ein
Aufenthaltsverbot verhängt ist. Als dann ein Staatspolizist einige Stunden später den Mann
festnehmen wollte, mußte dieser wiederum das MEK zur Unterstützung anfordern, da Jagodic
gegen den Stapo-Mann Körpergewalt einsetze.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
Anfrage :
1. Aus welchen Gründen wurde Amir Jagodic überhaupt von der MEK überwacht anstatt
gleich festgenommen zu werden?
2. Aus welchen Gründen wurde er genau diese drei Stunden überwacht?
3. Aus welchen Gründen wurde die Festnahme des zur Fahndung ausgeschriebenen Amir
Jagodic untersagt?
4. Wer hat die diesbezüglichen Weisungen erteilt?
5. Was ist zwischen zeitlich mit Jagodic geschehen?
6. Können Sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausschließen, wenn ein wegen
Unzuchtsdelikten zur Fahndung ausgeschriebener Mann, der zudem auch noch bewaffnet
ist und nicht einmal von einem Staatspolizist allein überwältigt werden kann, nicht
festgenommen werden darf?
Wenn ja, inwiefern?