2458/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Herbert Kaufmann
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend "Reisebüroschlichtungsstelle"
Medienberichten war zu entnehmen, daß vom Wirtschaftsministerium die Einstellung der
Tätigkeit der "Reisebüroschlichtungsstelle" angeordnet wurde. Diese Reisebüroschlichtungs-
stelle wurde vor Jahren zur Problemlösung für Verbraucher mit Reiseveranstaltern und
Reisevermittlern eingerichtet, weil viele Konsumenten den Gang zu Gericht scheuen und weil
aufgrund von niedrigen Streitwerten jedoch der Aufwand und das Prozeßkostenrisiko äußerst
groß sind. Es handelt sich dabei um eine seit Jahrzehnten bewährte Einrichtung zur
Vermittlung in Streitigkeiten zwischen den Reisenden und Reiseveranstaltern bzw.
Reisevermittlern. Diese außergerichtliche Tätigkeit dieser Stelle führte in den vergangenen
Jahren zu einer enormen Entlastung der Gerichte.
Seit Jahren wird durch die Bundesarbeitskammer (Wien) die mangelnde Ausstattung und die
fehlende organisatorische Infrastruktur kritisiert - von den in den letzten Jahren jeweils
zuständigen Bundesministern wurde jedoch dagegen nichts unternommen. Daher teilte auch
die Bundesarbeiterkammer Bundesminister Dr. Hannes Farnleitner mit, daß die Mitarbeit der
Arbeiterkammer nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, falls keine Verbesserung der
organisatorischen Rahmenbedingungen in Aussicht stehen.
Nun soll diese "Schlichtungsstelle" im Wirtschaftsministerium gesperrt werden. Dies bedeutet
aber dann ein Rechtsschutzdefizit für betroffene UrlauberInnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß Sie beabsichtigen, die Reisebüroschlichtungsstelle im
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zu schließen?
2. Wenn ja, aus welchen Gründen?
3. Wieviele Beschwerden wurden von 1991 bis 1996 von der Schlichtungsstelle
entgegengenommen und wieviele in der Schlichtungsstelle insgesamt bearbeitet?
(Ersuche um detaillierte Auflistung für jedes Kalenderjahr).
4. Wieviele dieser Fälle konnten in diesem Zeitraum von 1991 bis 1996 erfolgreich, d.h.
außergerichtlich ohne Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte gelöst werden
(Ersuche um detaillierte Auflistung für jedes Kalenderjahr).
5. Können Sie beziffern, welche Summen in diesen letzten fünf Jahren durch die
Tätigkeit der Reisebüroschlichtungsstelle für geschädigte KonsumentInnen
(Reisende) erstritten werden?
(Ersuche um detaillierte Auflistung für jedes Kalenderjahr).
6. Wieviele Personen sind derzeit im Dienstpostenplan für die
"Reisebüroschlichtungsstelle" vorgesehen?
7. Wie stark war der Personalstand in der Reisebüroschlichtungsstelle jeweils in den
vergangenen Jahren (1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und 1996)?
8. Sind Sie bereit, die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der
Reisebüroschlichtungsstelle zu verbessern?
9. Sind Sie dann bereit, diese "Reisebüroschlichtungsstelle" - unter gesicherten
organisatorischen und damit geänderten Rahmenbedingungen - weiterzuführen?
10. Sollen sich dabei auch die Reiseveranstalter bzw. Reisevermittler an der Finanzierung
dieser "Reisebüroschlichtungsstelle" beteiligen?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Halten Sie es für sinnvoll, wenn die Reisebüroschlichtungsstelle beim
Bundesministerium für wirtschaftliche
Angelegenheiten verbleibt oder wäre es nicht
angebracht, diese dem Bundeskanzleramt und damit der Zuständigkeit von Frau
Bundesministerin Barbara Prammer zu übertragen?