2492/J XX.GP
ANFRAGE
des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Westspange Wels
Im Jahr 1991 wurde vom Wirtschaftsministerium die Trassenverordnung für die
sogenannte Rinderertrasse für den Bau der Welser Westspange erteilt. Diese
Trassenverordnung erfolgte jedoch nur unter der Auflage, daß eine weitere
Variantenuntersuchung seitens des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung
durchgeführt wird. Trotz mehrfacher Urgenzen wurde diese Durchführung seitens der
oberösterreichischen Landesregierung jahrelang verzögert. Im September 1996
schließlich wurde an den Grazer Ziviltechniker M. der Auftrag auf
Variantenuntersuchung erteilt. Nun liegt ein Gutachten vor, das von der
oberösterreichischen Umweltanwaltschaft, von diversen Parteien, von Experten und
Betroffenen als Skandalgutachten bewertet wird.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche
ANFRAGE:
1. Wann genau wurde die § 4 Verordnung bezüglich der Welser Westspange erteilt
und wie lautete ihr Wortlaut?
2. Welche Verbindlichkeit wird dabei der Auflage einer erforderlichen weiteren
Variantenuntersuchung einberaumt? Ist es so, daß die § 4 Verordnung nur im
Fall einer neuerlichen Variantenuntersuchung rechtsgültig ist?
3. Wann genau, in welcher Form und mit welchem konkreten Wortinhalt wurde
seitens des Wirtschaftsministeriums von der oö. Landesregierung die
Durchführung der Variantensuchung jeweils
urgiert?
4. Gab es dazu schriftliche Antworten seitens der oö. Landesregierung und wenn
ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt und mit welchem konkreten Wortinhalt?
5. Wie lautet konkret der 1996 vom Wirtschaftsministerium neuerlich urgierte
Auftrag, der anschließend an den Gutachter M. erteilt wurde? Wie lautete
konkret die Formulierung des Wirtschaftsministeriums, wie lautete konkret der
Auftrag des Landes Oberösterreich an den Gutachter und wie lautete konkret der
Titel des Gutachtens?
6. Wie erfolgte die Auswahl des Gutachters? Kam es zu einer öffentlichen
Ausschreibung? Welche fachliche Vorqualifikation wurde seitens M. erbracht?
7. Seit wann konkret liegt dem Wirtschaftsministerium nun das Gutachten von M.
vor? Wie lautet die schriftliche Bewertung des Gutachtens durch die Beamten
des Wirtschaftsministeriums?
8. Welche konkrete Stellungnahme wurde als Reaktion auf das Gutachten von den
Beamten des Wirtschaftsministeriums dem Amt der oberösterreichischen
Landesregierung übermittelt? Wie lautet der entsprechende Aktenvermerk? Wie
lautet das konkrete Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die
oberösterreichische Landesregierung?
9. In der Angelegenheit des Gutachtens ist seit einiger Zeit auch der Rechnungshof
.engagiert. Wie lautet das entsprechende Schreiben und der entsprechende
Aktenvermerk des Wirtschaftsministeriums in dieser Causa an den
Rechnungshof im Wortlaut?
10. Wie hat das Amt der oberösterreichischen Landesregierung auf das Schreiben
des Wirtschaftsministeriums reagiert? Wann und in welchem konkreten Wortlaut
erfolgte die schriftliche Reaktion?
11. Wie wurde der Inhalt des Gutachtens durch die Änderung des gutachterlichen
Auftrages vom Wirtschaftsministerium über 1.andesregierung bis Gutachter
verändert?
12. Wie rechtfertigte das Amt der oberösterreichischen Landesregierung die
Abänderung des Auftrages an den Gutachter? Existieren dazu ein Aktenvermerk
im Wirtschaftsministerium?
13. Welche konkreten Aktenvermerke bezüglich Gutachten des Herrn M. bezüglich
Variantenvergleich Welser Westspange liegen im Wirtschaftsministerium vor?
Die unterzeichneten Abgeordneten ersuchen um Beilage dieser Aktenvermerke.
14. Hält das Wirtschaftsministerium dieses vorliegende Gutachten für ausreichend
und ist damit der in der § 4 Verordnung geforderte Variantenvergleich erfüllt?
Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und welche konkreten Arbeiten
stehen diesbezüglich noch aus?
15. Existieren Gespräche zwischen dem Land Oberösterreich und
Wirtschaftsministerium wie und wann diese für den Variantenvergleich noch
ausstehenden Arbeiten realisiert werden? Welcher Zeitraum ist dafür zu
erwarten?
16. Ist es für das Wirtschaftsministerium vorstellbar, daß vor der Durchführung
aller für den Variantenvergleich erforderlichen Arbeiten eine Bautätigkeit an der
Welser Westspange beginnt?
17. Wie bewertet der Wirtschaftsminister die Tatsache, daß trotz fehlenden
Variantenvergleichs bereits an der Rinderertrasse umfangreiche Ablösen
durchgeführt wurden? Welche Gesamtpreise wurden für diese Ablösen bislang
bezahlt und um welche konkreten Ablösen handelte es sich?
18. Ist das Wirtschaftsministerium darüber informiert, daß trotz fehlenden
Variantenvergleich auf der Rinderertrasse bereits Aufschlußbohrungen und
Vermessungsarbeiten durchgeführt werden? Welche konkreten diesbezüglichen
Arbeiten wurden vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung zu
welchem konkreten Datum und zu welchen konkreten Kosten bereits in Auftrag