2492/J XX.GP

 

ANFRAGE

des Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Westspange Wels

Im Jahr 1991 wurde vom Wirtschaftsministerium die Trassenverordnung für die

sogenannte Rinderertrasse für den Bau der Welser Westspange erteilt. Diese

Trassenverordnung erfolgte jedoch nur unter der Auflage, daß eine weitere

Variantenuntersuchung seitens des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung

durchgeführt wird. Trotz mehrfacher Urgenzen wurde diese Durchführung seitens der

oberösterreichischen Landesregierung jahrelang verzögert. Im September 1996

schließlich wurde an den Grazer Ziviltechniker M. der Auftrag auf

Variantenuntersuchung erteilt. Nun liegt ein Gutachten vor, das von der

oberösterreichischen Umweltanwaltschaft, von diversen Parteien, von Experten und

Betroffenen als Skandalgutachten bewertet wird.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten folgende schriftliche

ANFRAGE:

1. Wann genau wurde die § 4 Verordnung bezüglich der Welser Westspange erteilt

und wie lautete ihr Wortlaut?

2. Welche Verbindlichkeit wird dabei der Auflage einer erforderlichen weiteren

Variantenuntersuchung einberaumt? Ist es so, daß die § 4 Verordnung nur im

Fall einer neuerlichen Variantenuntersuchung rechtsgültig ist?

3. Wann genau, in welcher Form und mit welchem konkreten Wortinhalt wurde

seitens des Wirtschaftsministeriums von der oö. Landesregierung die

Durchführung der Variantensuchung jeweils urgiert?

4. Gab es dazu schriftliche Antworten seitens der oö. Landesregierung und wenn

ja, zu welchem konkreten Zeitpunkt und mit welchem konkreten Wortinhalt?

5. Wie lautet konkret der 1996 vom Wirtschaftsministerium neuerlich urgierte

Auftrag, der anschließend an den Gutachter M. erteilt wurde? Wie lautete

konkret die Formulierung des Wirtschaftsministeriums, wie lautete konkret der

Auftrag des Landes Oberösterreich an den Gutachter und wie lautete konkret der

Titel des Gutachtens?

6. Wie erfolgte die Auswahl des Gutachters? Kam es zu einer öffentlichen

Ausschreibung? Welche fachliche Vorqualifikation wurde seitens M. erbracht?

7. Seit wann konkret liegt dem Wirtschaftsministerium nun das Gutachten von M.

vor? Wie lautet die schriftliche Bewertung des Gutachtens durch die Beamten

des Wirtschaftsministeriums?

8. Welche konkrete Stellungnahme wurde als Reaktion auf das Gutachten von den

Beamten des Wirtschaftsministeriums dem Amt der oberösterreichischen

Landesregierung übermittelt? Wie lautet der entsprechende Aktenvermerk? Wie

lautet das konkrete Schreiben des Wirtschaftsministeriums an die

oberösterreichische Landesregierung?

9. In der Angelegenheit des Gutachtens ist seit einiger Zeit auch der Rechnungshof

.engagiert. Wie lautet das entsprechende Schreiben und der entsprechende

Aktenvermerk des Wirtschaftsministeriums in dieser Causa an den

Rechnungshof im Wortlaut?

10. Wie hat das Amt der oberösterreichischen Landesregierung auf das Schreiben

des Wirtschaftsministeriums reagiert? Wann und in welchem konkreten Wortlaut

erfolgte die schriftliche Reaktion?

11. Wie wurde der Inhalt des Gutachtens durch die Änderung des gutachterlichen

Auftrages vom Wirtschaftsministerium über 1.andesregierung bis Gutachter

verändert?

12. Wie rechtfertigte das Amt der oberösterreichischen Landesregierung die

Abänderung des Auftrages an den Gutachter? Existieren dazu ein Aktenvermerk

im Wirtschaftsministerium?

13. Welche konkreten Aktenvermerke bezüglich Gutachten des Herrn M. bezüglich

Variantenvergleich Welser Westspange liegen im Wirtschaftsministerium vor?

Die unterzeichneten Abgeordneten ersuchen um Beilage dieser Aktenvermerke.

14. Hält das Wirtschaftsministerium dieses vorliegende Gutachten für ausreichend

und ist damit der in der § 4 Verordnung geforderte Variantenvergleich erfüllt?

Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und welche konkreten Arbeiten

stehen diesbezüglich noch aus?

15. Existieren Gespräche zwischen dem Land Oberösterreich und

Wirtschaftsministerium wie und wann diese für den Variantenvergleich noch

ausstehenden Arbeiten realisiert werden? Welcher Zeitraum ist dafür zu

erwarten?

16. Ist es für das Wirtschaftsministerium vorstellbar, daß vor der Durchführung

aller für den Variantenvergleich erforderlichen Arbeiten eine Bautätigkeit an der

Welser Westspange beginnt?

17. Wie bewertet der Wirtschaftsminister die Tatsache, daß trotz fehlenden

Variantenvergleichs bereits an der Rinderertrasse umfangreiche Ablösen

durchgeführt wurden? Welche Gesamtpreise wurden für diese Ablösen bislang

bezahlt und um welche konkreten Ablösen handelte es sich?

18. Ist das Wirtschaftsministerium darüber informiert, daß trotz fehlenden

Variantenvergleich auf der Rinderertrasse bereits Aufschlußbohrungen und

Vermessungsarbeiten durchgeführt werden? Welche konkreten diesbezüglichen

Arbeiten wurden vom Amt der oberösterreichischen Landesregierung zu

welchem konkreten Datum und zu welchen konkreten Kosten bereits in Auftrag