2544/J XX.GP
der Abgeordneten Kiermaier, Mag. Kaufmann
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Problematik der gesetzlichen Bevorzugung von Landwirten bei der Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten
Bereits seit längerem bemüht sich die heimische Landwirtschaft, ihre Erwerbsmöglichkeiten
über die landwirtschaftliche Urproduktion hinaus zu diversifizieren, um sich damit
zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.
Bei der Ausübung einer im Grunde gleichen Tätigkeit werden die Gewerbetreibenden durch
die unterschiedlichen Rahmenbedingungen benachteiligt, da diese zu einer
Kostenverschiebung zuungunsten der Gewerbetriebe führen.
Bekanntlich ist die Benachteiligung der Gewerbetreibenden gegenüber den Landwirten mit
Nebengewerben auf dem Gebiet des Steuerrechtes besonders deutlich ausgeprägt. Aufgrund
der Pauschalbesteuerung im Bereich der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer sind
Landwirte wesentlich besser gestellt, als gewerbliche Unternehmer.
So wird etwa der Handel durch die unterschiedlichen Umsatzsteuerwerte (12 % für
landwirtschaftliche, 20 % für gewerbliche Betriebe) diskriminiert. Außerdem sind Ab-Hof-
Verkäufe von Wein von der Getränkesteuer ausgenommen.
Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Läßt sich der dadurch
entstehende Steuerausfall beziffern?
2. Erblicken Sie darin, daß diese Vorschiffen zu einer ungleich höheren
Kostenbelastung insbesondere der klein- und mittelständischen Wirtschaft führen,
keine Diskriminierung?
3. Wie kann sichergestellt werden, daß durch eine etwaige gewerberechtliche
Besserstellung im Bereich der Direktvermarktung nicht weitere steuerliche
Begünstigungen für die Landwirtschaft im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft
entstehen?