2544/J XX.GP

 

der Abgeordneten Kiermaier, Mag. Kaufmann

und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Problematik der gesetzlichen Bevorzugung von Landwirten bei der Ausübung

gewerblicher Tätigkeiten

Bereits seit längerem bemüht sich die heimische Landwirtschaft, ihre Erwerbsmöglichkeiten

über die landwirtschaftliche Urproduktion hinaus zu diversifizieren, um sich damit

zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.

Bei der Ausübung einer im Grunde gleichen Tätigkeit werden die Gewerbetreibenden durch

die unterschiedlichen Rahmenbedingungen benachteiligt, da diese zu einer

Kostenverschiebung zuungunsten der Gewerbetriebe führen.

Bekanntlich ist die Benachteiligung der Gewerbetreibenden gegenüber den Landwirten mit

Nebengewerben auf dem Gebiet des Steuerrechtes besonders deutlich ausgeprägt. Aufgrund

der Pauschalbesteuerung im Bereich der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer sind

Landwirte wesentlich besser gestellt, als gewerbliche Unternehmer.

So wird etwa der Handel durch die unterschiedlichen Umsatzsteuerwerte (12 % für

landwirtschaftliche, 20 % für gewerbliche Betriebe) diskriminiert. Außerdem sind Ab-Hof-

Verkäufe von Wein von der Getränkesteuer ausgenommen.

Aus diesem Grunde stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1. Läßt sich der dadurch entstehende Steuerausfall beziffern?

2. Erblicken Sie darin, daß diese Vorschiffen zu einer ungleich höheren

Kostenbelastung insbesondere der klein- und mittelständischen Wirtschaft führen,

keine Diskriminierung?

3. Wie kann sichergestellt werden, daß durch eine etwaige gewerberechtliche

Besserstellung im Bereich der Direktvermarktung nicht weitere steuerliche

Begünstigungen für die Landwirtschaft im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft

entstehen?